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Autor Thema: Quo vadis "Besondere Altersgrenze"  (Gelesen 10108 mal)

TobiasF.

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Antw:Quo vadis "Besondere Altersgrenze"
« Antwort #30 am: 02. Mai 2018, 15:39:22 »

@TobiasF: ich habe das Thema mal aufgerollt. Die automatische Zusicherung des BS (frühestens 1 Jahr nach Ernennung zum Leutnant auf Antrag/Vorschlag) ist vor ca. 3 Jahren weggefallen. Seit diesem Zeitpunkt müssen sich die §29 Offz auch dem regulären Verfahren unterziehen. Gut, dass du nachgefragt hast.

Danke für die schnelle Antwort Ralf.
Der §29 zeigt sich, aus Sicht des Antragsstellers, in der Durchführung (Antrag/Köln/MAL) und dem Zeitpunkt/Ablauf des Auswahlverfahren recht undurchsichtig.
Da bin ich froh um jeden Punkt der erhellt wird.
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Ralf

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Antw:Quo vadis "Besondere Altersgrenze"
« Antwort #31 am: 02. Mai 2018, 16:12:26 »

Interessante Thematik die hier angesprochen wurde.

Dazu hätte ich auch noch eine Frage.
Was ist mit Feldwebeln die bereits BS sind und über Paragraphen 29 SLV Offz werden?
Geben die ihren BS wieder ab und werden SaZ in der OffzTrD Laufbahn und müssen sich wieder zum BS als Offz bewerben  oder bleiben die BS in der OffzTrD Laufbahn?
Die behalten ihren Status.

Zitat
Der §29 zeigt sich, aus Sicht des Antragsstellers, in der Durchführung (Antrag/Köln/MAL) und dem Zeitpunkt/Ablauf des Auswahlverfahren recht undurchsichtig.
Auch das ist im Fluss, da man den MAL (a.m.B. zurecht) abschaffen will. Zum einen haben die Antragsteller ja ein Assessment am ACFüKrBw hinter sich und zum anderen ist die Sache mit BS ja nunmehr auch vom Tisch. Damit kann sich ein §29er nicht mehr von einem "normalen" OA bei der Eignungsfeststellung unterscheiden.
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OMLT

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Antw:Quo vadis "Besondere Altersgrenze"
« Antwort #32 am: 03. Mai 2018, 12:13:47 »

Das Thema §29 bedürfte ohnehin eines ausgiebigen Fadens im Forum. Bin selbst Antragsteller 2017, habe auch Köln (sehr) gut überstanden.
Der Rest (i.e. MAL - Heer) lief so schief wie es nur schief laufen kann, nicht durch mich bedingt wohlgemerkt(!), und wird nun wohl über den Platz der Republik 1 weiter gehen.

@Ralf, gibt es da einen Planungshorizont bezüglich Wegfall MAL?

Gerne auch in einem separaten Thema, der Ordnung halber.

Horrido
 
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Ralf

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Antw:Quo vadis "Besondere Altersgrenze"
« Antwort #33 am: 03. Mai 2018, 12:33:22 »

Blöde Antwort auf eine berechtigte Frage: Wenn der Zentralerlass geändert wurde. Ich könnte mir vorstellen, dass man dieses in einem Rutsch macht, wenn die SLV 2019 geändert wird.
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christoph1972

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Antw:Quo vadis "Besondere Altersgrenze"
« Antwort #34 am: 03. Mai 2018, 13:34:35 »

Ähm, für den unwissenden Mitleser ... was bedeutet in diesem Zusammenhang "MAL"?
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Antw:Quo vadis "Besondere Altersgrenze"
« Antwort #35 am: 03. Mai 2018, 13:50:20 »

Ähm, für den unwissenden Mitleser ... was bedeutet in diesem Zusammenhang "MAL"?
Von der Seite der OSH:
Der Militärische Auswahllehrgang ist ein reiner Prüfungslehrgang. Lehrgangsziel ist es, qualifizierte Unteroffiziere für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes auszuwählen.
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Antw:Quo vadis "Besondere Altersgrenze"
« Antwort #36 am: 03. Mai 2018, 23:01:27 »

Wenn ich das richtig verstanden habe, erst ACFüKrBw und dann noch MAL? Was soll das beweisen?
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Ralf

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Antw:Quo vadis "Besondere Altersgrenze"
« Antwort #37 am: 04. Mai 2018, 05:15:54 »

Da werden ja unterschiedliche Dinge abgeprüft. Und man darf auch nicht vergessen, dass dieses unter der Prämisse "automatisch BS" nach Antragstellung bedeutete. Es wurde als sachgerecht angesehen, dass eine zusätzliche Lehrgangsphase als Reihungskriterium für die Auswahl der wenigen Möglichkeiten herangezogen wird, auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Antragsteller sich etwas länger und ausführlicher darstellen kann.
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LwPersFw

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Antw:Quo vadis "Besondere Altersgrenze"
« Antwort #38 am: 04. Mai 2018, 06:38:03 »


...der wenigen Möglichkeiten...


...und daran wird sich auch zukünftig nicht viel ändern...wenn überhaupt

Im Vergleich zu den BS- und OffzMilFD-Quoten...verschwindend gering...

Die Lw z.B. hat 2018 nur einen Bedarf von 8...wenn ich das gerade richtig im Kopf habe.

Ralf weiß es sicher genau  ;)
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Ralf

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Antw:Quo vadis "Besondere Altersgrenze"
« Antwort #39 am: 04. Mai 2018, 08:05:31 »

Stimmt.
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