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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wiedereinstieg nach eigener Kündigung  (Gelesen 2528 mal)

Patrick123456

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Wiedereinstieg nach eigener Kündigung
« am: 14. März 2018, 19:10:02 »

Hallo

Ich habe mal eine einfache Frage

Ich hab in meiner Stammeinheit etwas Mist gebaut. Und zwar hatte ich etwas zu viel getrunken.
Habe dann eine nacht im Krankenhaus verbracht. Jetzt hat mich mein Chef zum Arzt geschickt welcher mich dienstunfähig geschrieben hat. Also kein Dienst an der Waffe und mit Munition usw.
Da ich noch in der probezeit bin meinte mein Chef das ich jetzt meine dpa nicht machen kann und selbst kündigen soll, weil wenn er mich zum Ende der probezeit rauswirft ich keine Chance auf einen Wiedereinstieg habe. Wenn ich selbst kündige könnte ich mich wohl nach 6 Monaten wieder einstellen lassen.

Jetzt die Frage wenn ich dann bei dem Eignungstest bin steht doch bestimmt etwas in meiner Akte das die sagen Nein dich nehmen wir nicht ?!

Bzw muss ich nochmal zum Eignungstest weil es hieß wenn ich mich richtig erinnere das der 2 Jahre gültig ist ?
Wie läuft das dann genau ab

Grüße
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Ralf

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Antw:Wiedereinstieg nach eigener Kündigung
« Antwort #1 am: 14. März 2018, 19:51:11 »

Warum willst du dich denn wieder bewerben? Du hattest doch deine Chance, hast den Job nicht ernst genommen, hast dich so abgeschossen, dass du sogar am nächsten Tag/in den nächsten Tagen dienstunfähig warst. Dein Chef hält dich für nicht geeignet und nun suchst du eine Möglichkeit, wie du wieder reinkommst.
Meinst du nicht für dich selbst, dass das alles etwas lächerlich klingt und du dir lieber eine Arbeit suchst, die auch zu dir passt?
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F_K

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Antw:Wiedereinstieg nach eigener Kündigung
« Antwort #2 am: 14. März 2018, 20:24:58 »

Frage: Wie lange mit welcher Diagnose wurde DU geschrieben?
Welche Diagnose im Krankenhaus?
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Andi

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Antw:Wiedereinstieg nach eigener Kündigung
« Antwort #3 am: 14. März 2018, 20:27:05 »

Wofür sollte das relevant sein?
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F_K

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Antw:Wiedereinstieg nach eigener Kündigung
« Antwort #4 am: 14. März 2018, 20:31:47 »

Ich bin ja kein Mediziner, denke aber, dass ein EINMALIGER Alkoholmissbrauch mit 1 oder 2 Tage "krank" anders beurteilt werden als ein Alkoholkranker - wobei ja auch Krankheit nicht direkt zu einer DU führt.

Müsste aber ein TrArzt beurteilen.
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Bubbes

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Antw:Wiedereinstieg nach eigener Kündigung
« Antwort #5 am: 14. März 2018, 20:35:01 »

Ganz ehrlich: Folge dem Rat vom Chef, er wird dich eh kündigen! Wenn du dich nochmal bewirbst, dann liegt es an dir "beim Psychologen" glaubhaft klar zu machen, warum es zu diesem Ausrutscher kam.
Also überlege dir genau was und wie du es erzählst! Ehrlich währt am längsten und man muss Fehler zugeben. Aber auch erklären können, wie so etwas nicht mehr vorkommt!

Alles andere liegt nicht in deiner Hand!
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Patrick123456

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Antw:Wiedereinstieg nach eigener Kündigung
« Antwort #6 am: 15. März 2018, 06:40:46 »

Wollte ja nur wissen ob da dann etwas in der Akte bleibt?
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Patrick123456

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Antw:Wiedereinstieg nach eigener Kündigung
« Antwort #7 am: 15. März 2018, 06:42:52 »

Und Dienstunfähig war ich nicht es war ja noch der Sonntag dazwischen am Montag musste ich gleich  einen alkoholtest machen da waren es wieder 0,0
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F_K

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Antw:Wiedereinstieg nach eigener Kündigung
« Antwort #8 am: 15. März 2018, 06:52:40 »

Ja was denn nun?

DU geschrieben oder nicht? GA bestanden? Welcher Dienstmonat?
Warum beendet der KpChef nicht die Probezeit unmittelbar, wenn er dich nicht für geeignet hält?

Ohne vollständige Sachverhaltsdarstellung kann man kaum etwas raten.

Grundsätzlich würde ich NIE selber kündigen, wenn ich weiter beschäftigt werden will.
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DeltaEcho

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Antw:Wiedereinstieg nach eigener Kündigung
« Antwort #9 am: 15. März 2018, 07:10:12 »

Davon abgesehen hat doch BAPers das letzte Wort oder sehe ich das falsch?

Habe auch schon mehrfach erlebt, dass es vollkommen egal ist was der KpChef und Kdr empfohlen haben, Stichwort "Trendwende Personal".

Aber auch ich versteh den Sachverhalt nicht.
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TomTom2017

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Antw:Wiedereinstieg nach eigener Kündigung
« Antwort #10 am: 15. März 2018, 12:11:57 »

Und Dienstunfähig war ich nicht es war ja noch der Sonntag dazwischen am Montag musste ich gleich  einen alkoholtest machen da waren es wieder 0,0

Dann erklär uns doch bitte schön, wie das mit deiner Aussage zusammenpasst:

Jetzt hat mich mein Chef zum Arzt geschickt welcher mich dienstunfähig geschrieben hat. Also kein Dienst an der Waffe und mit Munition usw
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KlausP

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Antw:Wiedereinstieg nach eigener Kündigung
« Antwort #11 am: 15. März 2018, 12:55:03 »

Davon abgesehen hat doch BAPers das letzte Wort oder sehe ich das falsch?

Habe auch schon mehrfach erlebt, dass es vollkommen egal ist was der KpChef und Kdr empfohlen haben, Stichwort "Trendwende Personal".

Aber auch ich versteh den Sachverhalt nicht.

Dass das BAPers das letzte Wort hat stimmt schon. Der Chef kann vorschlagen, dass die Dienstzeit des Soldaten nicht auf die volle Verpflichtungszeit (bei Mannschaften) oder die nächste Stufe (bei UA und höher) festgesetzt wird. Dass das reibungslos durchgeht - das hätten einige Chefs sicher gerne.  ;)
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

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Antw:Wiedereinstieg nach eigener Kündigung
« Antwort #12 am: 15. März 2018, 19:47:26 »

Samstag abend in der Einheit gesoffen, so dass er in´s Krankenhaus musste. Montag wurde er vom Chef zum Truppenarzt geschickt und da waren es 0.0. Truppenarzt hat ihn aber trotzdem erstmal vom Umgang mit Waffen befreit bis der Sachverhalt geklärt ist.
Das würde sich zumindest aus den Angaben ergeben.

Der Rest ist allerdings etwas realitätsfern. Es sei denn Chef wollte ihn los werden, weil er sich im Suff komplett nicht mehr unter Kontrolle hatte, Kameraden angegriffen hat oder sonstwelchen Blödsinn veranstaltet. Und dann die Entlassung ans Herz gelegt um sich die Arbeit für´s Diszi zu sparen.
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BSG1966

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Antw:Wiedereinstieg nach eigener Kündigung
« Antwort #13 am: 16. März 2018, 00:08:16 »

bis der Sachverhalt geklärt ist.

welcher Sachverhalt jetzt im Genauen eigentlich?! War ja 0,0 - also, Suffkoma am Wochenende, Montag früh "geheilt".

Zitat
um sich die Arbeit für´s Diszi zu sparen.

jetzt einfach, weil ich es WIRKLICH nicht besser weiß. Wenn sich ein Soldat in seiner Freizeit so hart wegballert dass er in die Klinik muss. Wofür der Diszi?
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OSB

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Antw:Wiedereinstieg nach eigener Kündigung
« Antwort #14 am: 16. März 2018, 09:13:35 »

Ich denke hier fehlen ein paar wesentliche Angaben seitens des TE, z.B. wann wo und wie es zu dem Alkoholexzess kam, was beim Arzt zum Thema Alkoholkonsum angegeben wurde, etc. Wegen einmalig ein paar Bier zuviel in der Freizeit ergibt das alles wenig Sinn.

WENN natürlich der Truppenarzt Indikatoren für einen langfristigen und gewohnheitsmäßigen Alkoholabusus vorfindet und/oder der Kamerad ggf. auch noch zu den Low Performern seiner Einheit gehört, wäre die Reaktion des DV nachvollziehbar: Weg mit Schaden.

@TE: Natürlich bleiben relevante Informationen in Deiner Akte, hierzu gehören auch die Umstände der Beendigung des Dienstverhältnisses. Und natürlich werden sich Details Deines alkoholbedingten Besuchs beim Truppenarzt in Deiner G-Akte finden.
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