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Autor Thema: wer als Unschuldiger ins Fadenkreuz der Geheimdienste gerät ...  (Gelesen 5407 mal)

wolverine

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Antw:wer als Unschuldiger ins Fadenkreuz der Geheimdienste gerät ...
« Antwort #15 am: 10. April 2018, 16:54:22 »

Hier muss einfach mehr passieren als "Entschuldigung" zu sagen. Das ist einem Rechtsstaat nicht würdig.
Was soll der Rechtsstaat denn anderes machen?
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Helft mit, dass es so bleiben kann

SDW

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Antw:wer als Unschuldiger ins Fadenkreuz der Geheimdienste gerät ...
« Antwort #16 am: 13. April 2018, 20:39:22 »

Was soll der Rechtsstaat denn anderes machen?
1. Kompensation.
2. Es wurde ein Fehler gemacht, also muss glaubhaft untersucht werden, warum. Und die Gründe dann, soweit irgend möglich, abgestellt werden.

"Schulterzucken und weitergehen" ist ja wohl keine Alternative.
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AufklärerBW

  • Gast

Mal eine Randbemerkung an den Kameraden Gerd, welcher wohl nie Inhaber einer SÜ war.

Man kann soviel Informationen preisgeben wie man möchte, solange man keine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschrieben hat und sogar diese, ist zeitlich begrenzt.

Wie soll sonst ein ex-KSK'ler Jobs finden?
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F_K

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Warum sollte ein EX KSK Soldat keinen Job finden, nur weil er verschwiegen sein muss?
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F_K

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Bitte mal 14 SG lesen ...
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AufklärerBW

  • Gast

14 SG besagt folgendes:

 (1) Der Soldat hat, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst, über die ihm bei oder bei Gelegenheit seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. 

Da steht aber nichts darüber, dass der Soldat nicht seine ehemalige Tätigkeit preisgeben darf. Damit war auch das KSK Beispiel gemeint.

Beim Ausscheiden von SÜ3'ern wird vom S2 ganz genau geprüft, wofür die Kameraden gesondert eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterschreiben müssen. Ganz besonders im Bereich EloKa, AmK ...
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F_K

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Nein - auch ohne Erklärung hat er Verschwiegen zu sein.

Sein Dienstzeugnis kann er nutzen, dazu ist es da.
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