Hallo zusammen,
nach längerer Zeit als Kasernenschläfer plane ich (kein TG-Empfänger), mir am Standort eine Wohnung zu nehmen.
Ich werde trotzdem am Wochenende "nach Hause" (300km entfernt) fahren.
Damit zumindest bei der nächsten Versetzung (noch nichts absehbar) etwas herumkommt und weil der Spieß langsam Probleme durch unterkunftspflichtige Soldaten bekommt, soll es eine anerkennungsfähige Wohnung sein.
Das Gesetz sagt dazu:
Eine Wohnung im Sinne des Absatzes 1 besteht aus einer geschlossenen Einheit von mehreren Räumen, in der ein Haushalt geführt werden kann, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, Ausguß und Toilette.
Laut Vermieter (noch habe ich die Wohnung nicht gesehen) ist es ein Zimmer (ehemaliges/umgebautes Hotel), in dem man auch eine Herdplatte aufstellen könnte mit kleinem Bad, eine richtige Küchenzeile gibt es jedoch nicht.
Ausguss wäre demnach das Waschbecken im Bad.
Mehrere Räume wird durch das Bad erreicht.
Ist diese Wohnung anerkennungsfähig?
Es sind derzeit viele Soldaten dort untergebracht, die bereits TG nach §3 bekommen und die Wohnung statt einer Stube haben. Deren Wohnungen werden vom Bund bezahlt. Sind die Kriterien dabei die gleichen?