Fragen und Antworten > Reserve

Wehrsold und Zuschläge bei Ableistung einer Übung - OHNE Beorderung

(1/14) > >>

joecrocker:
Guten Morgen Kameraden,

Ich bin Hauptgefreiter d.R. und habe mich gegen Ende dieses Jahres für eine Wehrübung in meiner ehemaligen Einheit gemeldet.
Die Übung wird 59 Tage dauern. Es wird meine erste Wehrübung und ich bin nicht beordert.
Außerdem bin ich Student und stehe in keinem Arbeitsverhältnis.

Ich wende mich an die Forengemeinde da ich sicher gehen möchte wie die Vergütung ausfällt
Ich bin jetzt die letzten Tage mehrfach den aktuellen "Leistungskatalog für FWDL und RDL" vom 21.12.2015 durchgegangen. Weiterhin habe ich den FAQ "Was ein Reservist wissen sollte" zur Hilfe genommen.

Dem Leistungskatalog und meiner Interpretation zufolge setzt sich meine Vergütung wie folgt zusammen:
-Wehrsold 13,71€ pro Tag
-Reservistendienstleistungsprämie 20,67€ pro Tag
-Mindestleistung nach USG 60,05€ pro Tag
-Verpflichtungszuschlag 1470€

Unterm Strich macht das 5047,33€ für 59 Tage.

Ist das so korrekt?

Vielen Dank im voraus, verehrte Kameraden.

Horrido
Joe

F_K:
Nein - ein Verpflichtungszuschlag kann / darf nur bei beorderten  Reservisten in besonderer Verwendung nach Angebot durch den BeordTrT gezahlt werden.
Ein HptGefr wird in der Regel, selbst bei Beorderung, kein Angebot erhalten.

joecrocker:
Alles klar Verstanden.

Ich dachte der Verpflichtungszuschlag in dem Leistungskatalog von 2015 sei etwas anderes als der Leistungszuschlag in dem FAQ.

Dann bin ich bei 3577,33€.

Vielen Dank

F_K:
Paragraph 10 Abs. 3 USG ist die Rechtsquelle.

Das ganze ist steuerfrei - schon ein sehr gutes Einkommen.

Ggf. solltest Du einen Laufbahnwechsel prüfen.

Viel Spass bei der Dienstleistung.

WachBtl:

--- Zitat von: F_K am 16. März 2018, 08:55:57 ---Nein - ein Verpflichtungszuschlag kann / darf nur bei beorderten  Reservisten in besonderer Verwendung nach Angebot durch den BeordTrT gezahlt werden.


--- Ende Zitat ---

Nein. Auch unbeorderte Reservisten gehören zum berechtigten Personenkreis gemäss B2-1320/0-0-1

2.2 Berechtigter Personenkreis
205. RDL im Sinne des § 10 Abs. 3 USG sind gemäß § 2 Abs. 1 USG Personen, die Wehrdienst
nach dem Vierten Abschnitt des SG leisten (beorderte sowie nicht beorderte Reservistinnen und Reservisten).

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Antwort

Zur normalen Ansicht wechseln