Servus,
ich bin zufällig selbst Student, OSG und übe gerade (RDL) das zweite mal.
Der Leistungskatalog ist doch eine super Hilfe.
Die dort enthaltenen Bemerkungen und Fundstellen bringen einen doch schon recht weit.
Jedenfalls, ohne jetzt deine genaue Situation zu kennen, könnte auch bei dir noch die Mindestleistung nach §9 USG in Betracht kommen. Mit eigenen Worten und auf die Schnelle ausgedrückt nämlich dann, wenn du sonnst nichts verdienst.
Im dem Fall könnte es bei dir dann genauso aussehen wie bei mir:
- RDL-Prämie [§10 (1) USG] = 21,59 € pro Tag
- Mindestleistung [§9 USG] = 67,10 € pro Tag (ohne Kinder; sonst siehe Tabelle auf den Seiten der BW zum USG)
- Verpflichtungszuschlag [§10 (3) USG] = 35 € pro Tag (bei min. 33 Tagen + wenn wirklich schriftlich vorher verpflichtet)
Achja, das alles ist gem. § 3 Nr. 48 EStG steuerfrei.
Im Übrigen zählen im Übungszeitraum wirklich alle Tage, egal ob Wochenende oder Feiertag.
Ich zähle bei dir mit sieben Wochen also 47 Tage.
[Da ich diesen Beitrag schon vorher verfasst habe, die Antwort von F_K aber zwischenzeitlich kam: Peinlich für einen Studenten finde ich das nicht. Ich habe mir genau die selbe Frage nämlich auch vor meiner ersten Übung gestellt. Und die Quelle dafür, dass ALLE Tage gezählt werden habe ich selbst bis heute nicht für alle Leistungen gefunden (und wurden mir auch hier nie genannt, trotz mehrmaliger Nachfrage )]
Zum Verpflichtungszuschlag gibt es ansonsten auch genug zum Lesen.
Auf den Seiten der BW zum USG genauso wie hier im Forum.
Mein Tipp: Einfach die Einheit drauf anhauen