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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wehrsold und Zuschläge bei Ableistung einer Übung - OHNE Beorderung  (Gelesen 14031 mal)

Karl_78

  • Gast
Antw:Wehrsold und Zuschläge bei Ableistung einer Übung - OHNE Beorderung
« Antwort #45 am: 13. September 2018, 13:59:38 »

@ Karl_78

Hi.

§ 1 Abs. 2 Arbeitsplatzschutzgesetz

Man beachte auch: § 10 Arbeitsplatzschutzgesetz

Danke!

Hat noch jemand eine Info zu meiner Frage, bezüglich der Anrechnung der Vergütung einer RDL zur Rentenberechnung?
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F_K

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Antw:Wehrsold und Zuschläge bei Ableistung einer Übung - OHNE Beorderung
« Antwort #46 am: 13. September 2018, 14:01:15 »

Ja, Du wirst, sofern rentenversicherungspflichtig, auf Basis der USG Leistungen in der Rentenversicherung versichert.
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Opa_Hagen

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Antw:Wehrsold und Zuschläge bei Ableistung einer Übung - OHNE Beorderung
« Antwort #47 am: 14. September 2018, 08:25:59 »

Ja, Du wirst, sofern rentenversicherungspflichtig, auf Basis der USG Leistungen in der Rentenversicherung versichert.

Moin moin,

heisst das, USG wird wie Bruttolohn betrachtet und davon werden von der (Bundeskasse?) 18.6% an die RV gezahlt? AG und AN Anteile? Oder 9.3%, nur der AG Anteil?

Gruss

Hagen
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F_K

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Antw:Wehrsold und Zuschläge bei Ableistung einer Übung - OHNE Beorderung
« Antwort #48 am: 14. September 2018, 08:31:02 »

Nein - USG wird  NETTO ausgezahlt.

Auf Basis der Arbeitgebermeldung werden die Rentenversicherungsbeiträge (AG und AN) der Rentenversicherung gemeldet.

Ob bei "Berufsresis" ein virtuelles Brutto angenommen wird, kann ich nicht sagen - es berät Sie die entsprechende Rentenkasse (da gibt es ja jährliche Kontoauszüge oder man beantragt Kontenklärung).
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Opa_Hagen

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Antw:Wehrsold und Zuschläge bei Ableistung einer Übung - OHNE Beorderung
« Antwort #49 am: 14. September 2018, 11:09:56 »

Ja, Du wirst, sofern rentenversicherungspflichtig, auf Basis der USG Leistungen in der Rentenversicherung versichert.


F_K,

hab mich mal belesen, die Höhe der USG Leistungen haben gar nix mit der Rentenberechnung zu tun, siehe Leistungskatalog. Nach Höhe USG wäre schön gewesen;))

RDL, die die Mindestleistung nach § 9 Abs. 1 USG erhalten: Hier wird für jeden Kalendermonat 60% der Bezugsgröße (=Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr) als beitragspflichtige Einnahme zu Grunde gelegt.

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F_K

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Antw:Wehrsold und Zuschläge bei Ableistung einer Übung - OHNE Beorderung
« Antwort #50 am: 14. September 2018, 13:25:55 »

@ Opa_Hagen:

Ich beziehe USG Leistungen nach Verdienstausfall, und da ist die Basis das gemeldete Brutto.

Ansonsten Ratschlag: Entsprechende Rücklagen fürs Alter bilden, weil 60% liegt ja deutlich unter der Eckrente ...
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OSG A.J.

  • Gast

Guten Tag,
Ich hoffe das in diesem alten Abschnitt noch jemand reinschaut.

Ich würde gerne Wissen ob meine aktuelle berechnng der Bezüge für die Wehrübung korrekt sind.

Zu mir:
Ich bin aktuell Student und plane die Wehrübung wärend der Semesterferien.
Dienstgrad: OSG
Dauer 7 Wochen (Anfang Montags Ende Freitags)

Meine Rechnung sieht wie folgt aus:
15,25 €/std =a 41 std. Woche = 4376,75 für die 35 Tage <--Ist dieser Steuerfrei?
Reservistendienstleistungsprämie Tagessatz (21,95 € pro Tag) = 755,65 (steuerfrei)
Großer Verpflichtungszuschlag (35,00 € proTag) = 1225 (steuerfrei)

Gibt es auch Trennungsgeld während der Wehrübung für Pendler oder die möglichkeit einer Unterkunft?

Ich hoffe hier schaut mal jemand rein und kann ein feedback dazu geben.

MkG
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F_K

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@ OSG:

Auf welcher Rechtsgrundlage soll für RDL ein "Stundensatz" gezahlt werden?

Die Reservistendienstleistungsprämie als Tagessatz ist der "Sold" - dazu kommen dann, je nach Fallgestaltung, Leistungen nach dem USG.

Der Verpflichtungszuschlag nur, sofern tatsächlich verpflichtet.
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KlausP

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Zitat
Gibt es auch Trennungsgeld während der Wehrübung für Pendler oder die möglichkeit einer Unterkunft?

Wehrsoldempfänger erhalten kein Trennungsgeld. Ihnen ist unentgeltliche Unterkunft dienstlich bereitzustellen.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

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Noch vergessen (ja, ja, das Alter): Die von Ihnen in's Spiel gebrachten haben Sie aus dem Wehrsoldgesetz?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

OSG A.J.

  • Gast

Erstmal danke für die rasche reaktion.
Meine Informationen habe ich aus dem Leistungskatalog bezogen:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiV3MeYzOjiAhVjx4sKHcXNCEwQFjAAegQIABAC&url=https%3A%2F%2Fwww.bundeswehr.de%2Fresource%2Fresource%2FNXY2ZTJISmIra2pRdmRtc0tzMG5TTW9hTElJNWVBN2dXRCtISkVGMExuMDMzWStpV01qLy9YUkw2TzJIQUh4dFNUK1JzZ0ZTYk9ZQ1pXMXQzV052UU5nS1VUYnFxbk13M21WYUdFTWlWSXM9%2F20180514%2520Entwurf%2520Leistungskatalog_FWDL_RDL_20180417neu.pdf&usg=AOvVaw3Bx59Hij0eCNwPNqJDD0t-

Ich habe gerade gesehen das ich mich verguckt habe.
Korrektur:

Meine Rechnung sieht wie folgt aus:
15,25 pro tag = 533,75 bei 35 Tagen <--Ist dieser Steuerfrei?
Reservistendienstleistungsprämie Tagessatz (21,95 € pro Tag) = 755,65 (steuerfrei)
Großer Verpflichtungszuschlag (35,00 € proTag) = 1225 (steuerfrei)

@F_K  "Der Verpflichtungszuschlag nur, sofern tatsächlich verpflichtet."
Wie ist das mit verpflichtet gemeint? Ist es nicht so, das ich mich bei der Übungsanmeldung mit der Angabe das länge verpflichtet habe?



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F_K

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Für den Verpflichtungszuschlag muss man sich VORAB auf ANFRAGE des BeordTrT verpflichten - die "Übungsanmeldung / Einverständnis" dazu hat damit NICHTS zu tun.

Dann google bitte noch Unterhaltsicherungsgesetz - da sind noch ganz wesentliche Leistungen "drin".

Und nochmal: Der WEHRSOLDtagesatz gilt nur für freiwillig Wehrdienstleistende - für RDL ist dieser in der Prämie bereits enthalten.
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F_K

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Ach ja,

ggf. peinlich für einen Studenten: 7 Tage die Woche mal 7 Wochen sind 49 Tage, ohne das Wochenende immer noch 47 Tage, nicht 35.
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Jay-C

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Servus,

ich bin zufällig selbst Student, OSG und übe gerade (RDL) das zweite mal.

Der Leistungskatalog ist doch eine super Hilfe.
Die dort enthaltenen Bemerkungen und Fundstellen bringen einen doch schon recht weit.

Jedenfalls, ohne jetzt deine genaue Situation zu kennen, könnte auch bei dir noch die Mindestleistung nach §9 USG in Betracht kommen. Mit eigenen Worten und auf die Schnelle ausgedrückt nämlich dann, wenn du sonnst nichts verdienst.

Im dem Fall könnte es bei dir dann genauso aussehen wie bei mir:
 
- RDL-Prämie [§10 (1) USG] = 21,59 € pro Tag
- Mindestleistung [§9 USG] = 67,10 € pro Tag (ohne Kinder; sonst siehe Tabelle auf den Seiten der BW zum USG)
- Verpflichtungszuschlag [§10 (3) USG] = 35 € pro Tag (bei min. 33 Tagen + wenn wirklich schriftlich vorher verpflichtet)

Achja, das alles ist gem. § 3 Nr. 48 EStG steuerfrei.

Im Übrigen zählen im Übungszeitraum wirklich alle Tage, egal ob Wochenende oder Feiertag.
Ich zähle bei dir mit sieben Wochen also 47 Tage.
[Da ich diesen Beitrag schon vorher verfasst habe, die Antwort von F_K aber zwischenzeitlich kam: Peinlich für einen Studenten finde ich das nicht. Ich habe mir genau die selbe Frage nämlich auch vor meiner ersten Übung gestellt. Und die Quelle dafür, dass ALLE Tage gezählt werden habe ich selbst bis heute nicht für alle Leistungen gefunden (und wurden mir auch hier nie genannt, trotz mehrmaliger Nachfrage ::))]


Zum Verpflichtungszuschlag gibt es ansonsten auch genug zum Lesen.
Auf den Seiten der BW zum USG genauso wie hier im Forum.
Mein Tipp: Einfach die Einheit drauf anhauen  ;)
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F_K

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offtopic:

@ Jay-C:

Du hast doch schon mal geübt - Du hast also jeweils einen BESCHEID mit Rechtsmittelbelehrung und den relevanten Rechtsquellen für die Zahlungen erhalten - muss man halt lesen.

Dies ist auch vorab möglich, z. B. mit Hilfe des Leistungskatalog als "Einstieg" (um Quellen zu finden, ohne selber Quelle zu sein).

... und da sind wir halt beim wissenschaftlichen Arbeiten ..
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