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  • 28. März 2024, 13:15:26
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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wehrsold und Zuschläge bei Ableistung einer Übung - OHNE Beorderung  (Gelesen 14023 mal)

joecrocker

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Also neue Rechnung:
RDL-Prämie - 20,67€/d
Mindestleistung - 60,05€/d

Bei meiner Übung á 59 Tagen sind das 4762,48€
(Irgendwie muss ich mich im Eingangs-Post verrechnet haben)
Dazu kommt evtl ein Verpflichtungszuschlag von 1470€.

Ein sehr guter Verdienst für einen Student, auch ohne Verpflichtungszuschlag.
Diesbezüglich schreibe ich nochmal rein wenn ich eine Antwort vom S1 bekomme.
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Doug

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Hi Leute,

hier mal ein sehr nützlicher Link zum Internetauftritt der Unterhaltssicherung. Dort findet man eine Menge Informationen zu den finanziellen Leistungen im Rahmen des Reservedienstes. Dort gibt es auch eine Bearbeiter-Suche, so kann man dann auch direkt telefonisch Kontakt zu seinem zuständigen Sachbearbeiter aufnehmen und alle offenen Fragen klären.

http://www.personal.bundeswehr.de > Finanzielles > Unterhaltssicherung

http://www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/start/finanzielles/unterhsicherung/!ut/p/z1/hU5NC4IwGP4tHbzuXSvNuk36oBASFNJdYumaxnIyl_bzMzwFRc_t-eQBBimwmneV5LbSNVcDz5h3DvwwCcmSkMQja0wjGuzd7Ybs_Cmc_gXYYOMfoBjiQkA2bCx-bhznEAMDduMdf6JGG6uERTx_P4Ss5HWhRKRzOgoHYFLpy3id1peZL4EZcRVGGPQwg1xa27QrBzu473sktZZKoEI4-Fuj1K2F9CMIzT3t8cxVXUgnL8zLgsc!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922T62D0APABI5FE2GO4

Beste Grüße
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Der Reservist

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Leider ist dort nur nicht de aktuelle Leistungssatz von Prämie und Tagessatz zu finden. Weißt Du zufällig wo die zu finden sind?
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LeK

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Mit optimalem Verhältnis von Aufwand zu Aktualität dürfte man in der Regel über gesetze-im-internet.de an hilfreiche Infos gelangen:

https://www.gesetze-im-internet.de/usg_2015/anlage_2.html
https://www.gesetze-im-internet.de/usg2015_9abs1s3bek/anhang.html
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LeK

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PS: Und wenn ich das richtig sehe, sind die Informationen auf der zuvor verlinkten Seite der Bundeswehr doch aktuell? Man muss nur die separate Anlage hinzunehmen.
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Karl_78

  • Gast

Hallo Kameraden, ich habe bisher immer gelesen, dass die Vergütung einer RDL steuerfrei sein soll.

Erfolgt tatsächlich keine Versteuerung sowie auch keine Meldung dieser Vergütung an das zuständige Finanzamt?
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Doug

  • Gast

@ Der Reservist

Auch diese Infos findet man auf der Seite. Das Gesetz ist dort als pdf-Datei verfügbar. Auf Seite Seite 13 und 14 findet man die Tagessätze der RDL-Prämie.
Die neuen Sätze der Mindestleistung sind als seperate pdf-Datei auf der Seite auch verfügbar. "Anlage 1 zu § 9 USG" (die Sätze in der pdf-Datei "USG" sind veraltet)

@ Karl_78:

Grundsätzlich sind die USG-Leistungen steuerfrei. Aber:

Ausnahmen:

§ 7: Leistungen an Selbständige  - muss versteuert werden und bei der Steuerklärung angegeben werden!
§ 6: Erstattung Verdienstausfall - unterliegt dem Progressionsvorbehalt!

für Details wenden Sie sich bitte an den Steuerberater oder das Finanzamt Ihres Vertrauens. ;-) Nur die können rechtsverbindliche Aussagen treffen.


Beste Grüße
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Karl_78

  • Gast

@Doug: Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also ich bin nicht selbständig und habe während der RDL auch keinen Verdienstausfall, da ich Angestellter im öffentlichen Dienst bin und während der RDL Lohnfortzahlung genieße.

Meine Frage zielt darauf ab, dass ich es vermeiden möchte, durch die Vergütung der RDL zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gemäß §§ 149, 150 Abgabenordnung, ggf. in Verbindung mit §§ 25 Abs. 3, 46 Abs. 2 EStG und § 56 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung verpflichtet zu sein!

> Dies ist regelmäßig der Fall, wenn gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen wurde (z.B. Steuerklasse I + Steuerklasse VI)

Frage an alle: Wurde einer von euch bereits vom zuständigen Finanzamt aufgefordert eine Einkommensteuererklärung abzugeben, für ein Jahr, in dem eine RDL absolviert wurde?
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Paul_MP

  • Gast

Hallo liebe community,

ich bin neu hier und derzeit dabei beordert zu werden und beabsichtige dieses Jahr eine RDL von 30 Tagen zu absolvieren.

Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich im Leistungskatalog korrekt gelesen habe, was ich an Vergütung für diese 30 Tage RDL erhalte?

Könnt ihr mir bitte helfen?

Ich bin im öffentlichen Dienst angestellt und erhalte mein Gehalt fortgezahlt für die Dauer der RDL.

Wehrsoldtagessatz erhalte ich nicht!?

Reservistendienstleistungsprämie:           25,29 € [OLt]

Mindestleistungshöhe für RDL:                98,84 € [OLt mit 3 Kindern: 9 Jahre, 6 Jahre, 1 Jahr]

ergibt 124,13 € pro Tag x 30 Tage RDL =3.723,90 €

Ist das soweit korrekt?


Wie ist der Verpflichtungszuschlag zu beantragen? Dieser käme ja bei entsprechender Verpflichtung noch dazu!?

Ich würde mich gern verpflichten und somit noch 25 € pro Tag zusätzlich erhalten.

Demnach 25 € x 30 Tage RDL = 750 € Verpflichtungszuschlag + 3.723,90 € = 4.473,90 €

Ist das ebenfalls korrekt?

Mit kameradschaftlichen Grüßen aus Leipzig!  ;)






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F_K

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Lohnersatz nach USG nur, wenn ein Verdienstausfall vorliegt.

Bei Weiterzahlung Bezüge daher nur Leistungen, wenn Bezüge geringer als Mindestleistung ist.
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Paul_MP

  • Gast

Lohnersatz nach USG nur, wenn ein Verdienstausfall vorliegt.

Bei Weiterzahlung Bezüge daher nur Leistungen, wenn Bezüge geringer als Mindestleistung ist.

Danke für die schnelle Antwort! Aber ganz erleuchtet sie mich leider nicht!

Bedeutet das, dass mein Gehalt angerechnet wird?

z.B.:
3.723,90 € abzüglich meiner 2.570 EUR monatlichen Nettolohns = 1.153,90 EUR
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Seltsam

  • Gast

Genau das bedeutet es.

Bzgl. des Verpflichtungszuschlags siehe:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=57814.0

Zu beachten, was die Erfüllung der Verpflichtung angeht. Bleibt man unter dieser erhält man keinen Zuschlag.
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F_K

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Dienstgeld (enthält den Wehsold) und Zuschläge gibt es ohne Anrechnung.

Natürlich wird ein weitergezahltes Gehalt von der Mindestleistung abgezogen.
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Paul_MP

  • Gast

Dienstgeld (enthält den Wehsold) und Zuschläge gibt es ohne Anrechnung.

Natürlich wird ein weitergezahltes Gehalt von der Mindestleistung abgezogen.

Ok, also sieht die Vergütung dann wie folgt aus:

Mindestleistung  98,84 € x 30 Tage = 2.965,20 € - 2.570,00 € (anrechenbares Gehalt, da Lohnfortzahlung während RDL)
= 395,20 €

Reservedienstleistungsprämie 25,29 € x 30 Tage = 758,70 €

Verpflichtungszuschlag 25,00 € x 30 Tage = 750,00 €

Gesamtvergütung für 30 Tage RDL: 395,20 € + 758,70 € + 750,00 € = 1.903,90 € Auszahlungsbetrag
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F_K

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Hast Du ein Angebot für Verpflichtungszuschlag erhalten und dies angenommen?

Dies hat VOR der RDL zu erfolgen - ohne Rechtsanspruch.

Bitte also Deinen S1 / KpFw vor Antritt der RDL darum.
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