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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wehrsold und Zuschläge bei Ableistung einer Übung - OHNE Beorderung  (Gelesen 14110 mal)

Paul_MP

  • Gast

Hast Du ein Angebot für Verpflichtungszuschlag erhalten und dies angenommen?

Dies hat VOR der RDL zu erfolgen - ohne Rechtsanspruch.

Bitte also Deinen S1 / KpFw vor Antritt der RDL darum.

Vorausgesetzt das, dass Angebot erfolgt und die Verpflichtungsvereinbarung über die freiwillige Ableistung von Reservistendienst von mir angenommen wird, stimmt dann die letzte Berechnung?
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F_K

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Die Rechnung ist stimmig.
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Paul_MP

  • Gast

Die Rechnung ist stimmig.

Danke dir!
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joecrocker

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Ich melde mich Zurück.

Ich schrieb am 16. März 2018, 13:49:38:
Zitat
Also neue Rechnung:
RDL-Prämie - 20,67€/d
Mindestleistung - 60,05€/d

Bei meiner Übung á 59 Tagen sind das 4762,48€
(Irgendwie muss ich mich im Eingangs-Post verrechnet haben)
Dazu kommt evtl ein Verpflichtungszuschlag von 1470€.

Ein sehr guter Verdienst für einen Student, auch ohne Verpflichtungszuschlag.
Diesbezüglich schreibe ich nochmal rein wenn ich eine Antwort vom S1 bekomme.

Für mich war jedoch noch nicht klar, ob ich den Zuschlag erhalte.

In einem Telefonat mit meinem S1 hat sich herausgestellt, das das Angebot auch rückwirkend unterbereitet werden kann.
Daher soll ich in der ersten Woche meines Dienstes zum S1 kommen um dort alles weitere zu klären.
Das Angebot liegt wohl im Ermessen des Kommandeurs und wird je nach verfügbarem Etat gezahlt.
Letztes Jahr sollen es wohl zu viele Reservisten gewesen sein, wodurch keine Verpflichtungszuschläge gezahlt wurden.

Liebe Grüße
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Schnolle

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Ich glaube es würde nicht beantwortet.  Daher: ja die Bezüge sind steuerfrei unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt, werden also zur Berechnung des Steuersatzes mitgerechnet aber eben selber nicht versteuert.
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Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

F_K

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Nein - Angebot rückwirkend  ist ausdrücklich untersagt.

Quelle: die Vorschrift dazu.
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joecrocker

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Ich hatte heute extra zweimal nachgehakt ob das wirklich möglich sei..
Ich habe zwar keine Lust, aber dann werde ich morgen noch einmal anrufen.
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F_K

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Ziffer 310 der Vorschrift, die online verfügbar ist ..

Was soll da ein Anruf bringen?
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joecrocker

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Damit mir das Angebot vorher bereitet wird.
Heute hieß es, das ich nach Antritt des Dienstes beim S1 vorbeischauen soll und das Angebot dann rückwirkend gemacht wird.
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F_K

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OK - www.reservisten.bundeswehr.de im Downloadbereich - damit der S1 was lernen kann ... Ansonsten Vorschriften online im Intranet.

Natürlich kann / darf ein TrT nur gemäß seiner zugeteilten Stellen verpflichten - denn auf die Zahlung besteht ja dann ein Rechtsanspruch.
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snitch

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Aus der Praxis:
Ich habe das Formular zum Verpflichtungszuschlag auch schon mal erst nach Beginn der RDL unterschrieben... Ging problemlos!
Und im Gegensatz zum früheren "Einsatzreservisten-Zuschlag" müssen die Quoten für den heutigen Verpflichtungszuschlag deutlich angehoben worden sein. Ich habe bei uns im Verband jedenfalls noch nicht gehört, dass jemand der dort regelmäßig übt auf Nachfrage diesen nicht bekommen hätte...

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"The price of freedom is eternal vigilance." - Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit. (Thomas Jefferson)

F_K

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@ Snitch:

Ist aber vermutlich zurückdatiert worden.

Machen wir uns nichts vor, der gesetzlich normierte Zweck wird unterlaufen und es wird gegen einen eindeutigen, schriftlichen Befehl verstoßen.

Die Höhe des Sachschadens und des Regesses sind dann relativ klar, dementsprechend wird die DM empfindlich sein ...

... Wer's braucht ...
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Karl_78

  • Gast
Antw:Wehrsold und Zuschläge bei Ableistung einer Übung - OHNE Beorderung
« Antwort #42 am: 07. September 2018, 13:19:26 »

Ich glaube es würde nicht beantwortet.  Daher: ja die Bezüge sind steuerfrei unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt, werden also zur Berechnung des Steuersatzes mitgerechnet aber eben selber nicht versteuert.

Danke für deine Antwort, da weiß ich jetzt bescheid!

Werden die Bezüge für die RDL mit zu meinem Bruttoarbeitsentgelt für das Jahr 2018 für die Rentenberechnung mit einbezogen?
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Karl_78

  • Gast
Antw:Wehrsold und Zuschläge bei Ableistung einer Übung - OHNE Beorderung
« Antwort #43 am: 11. September 2018, 14:16:52 »

Ich muss noch mal nachfragen, wo ich nachlesen kann, dass ich als Angestellter im öffentlichen Dienst während der Dauer einer RDL vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung erhalte?
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Doug

  • Gast
Antw:Wehrsold und Zuschläge bei Ableistung einer Übung - OHNE Beorderung
« Antwort #44 am: 11. September 2018, 23:07:02 »

@ Karl_78

Hi.

§ 1 Abs. 2 Arbeitsplatzschutzgesetz

Man beachte auch: § 10 Arbeitsplatzschutzgesetz
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