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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Feldanzug  (Gelesen 8666 mal)

MMG-2.0

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Antw:Feldanzug
« Antwort #30 am: 29. März 2018, 18:58:08 »

Die neuen Heranziehungsbescheide sind ja vor der Trendwende Personal entwickelt worden.
Warum diese den Passus des Tragens von Uniform nicht mehr enthalten oder ob es so wirklich vorgesehen ist,
entzieht sich meiner Kenntnis. Wer unbedingt in Uniform reisen möchte, müsste sich extra eine UTE besorgen
oder reist erst nach Diensteintritt an.
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KlausP

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Antw:Feldanzug
« Antwort #31 am: 29. März 2018, 19:01:01 »

Zitat
... oder reist erst nach Diensteintritt an. ...

Aha. Wie soll das gehen? das Dienstverhältnis beginnt erst mit der Meldung zum Dienstantritt in der Einheit/Dienststelle.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MMG-2.0

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Antw:Feldanzug
« Antwort #32 am: 29. März 2018, 19:34:27 »

@KlausP:

Wie das gehen soll?

Entscheidend ist der im Herzanziehungsbescheid für den Diensteintritt angegebene Zeitpunkt für den Beginn der Soldateneigenschaft. Das Wehrdienstverhältnis beginnt nicht erst mit der tatsächlichen Aufnahme des Dienstes,
sondern mit dem genau bestimmten Zeitpunkt, der im Herzanziehungsbescheid zur Meldung bei der Einheit angeordnet ist.
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KlausP

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Antw:Feldanzug
« Antwort #33 am: 29. März 2018, 19:43:26 »

Und das steht in dem neuen Heranziehungsbescheid so drin? Ich kenne den nicht, aber das wäre der einzige neu gefasste Bescheid, der das so regelt. Bei allen Aufforderungen zum Dienstantritt gilt, dass das Dienstverhältnis erst mit der Meldung in der Einheit beginnt. Wenn nämlich ein FWDL oder ein SaZ seinen Dienst nicht antritt passiert genau gar nichts, das Dienstverhältnis kommt schlicht nicht zustande, kein BV, keine Abgabe an die Staatsanwaltschaft, nichts.
Bei RDL wird das nicht anders sein, sonst müssten die Feldjäger nämlich jeden RDL, der seinen Dienst nicht antritt, nach drei vollen Kalendertagen wegen Verdacht der eigenmächtigen Abwesenheit suchen.
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F_K

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Antw:Feldanzug
« Antwort #34 am: 29. März 2018, 19:57:52 »

"Ihr Dienstverhältnis beginnt mit dem für Ihren Dienstantritt festgesetzten Zeitpunkt.
...
Rechtsgrundlagen: Par. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. .... Soldatengesetz."

Die Dienstreise stellt faktisch schon ein Dienstverhältnis da.
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kreuter

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Antw:Feldanzug
« Antwort #35 am: 29. März 2018, 19:59:30 »

Also dass man rein rechtlich eine RdL einfach nicht antreten kann, halte ich für absurden Quatsch. Ich denke, das ist Fahnenflucht. Vermutlich merken viele Einheiten schlicht gar nicht, wenn ein Reservist nicht kommt und machen in so einem Fall daher nichts. Aus meiner Sicht müsste ein solches Verhalten ansonsten selbstverständlich in eine intensive Suche durch die Feldjäger münden.
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F_K

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Antw:Feldanzug
« Antwort #36 am: 29. März 2018, 20:05:18 »

@ Kreuter:

Klaus beurteilt das mit EA schon richtig - natürlich bemerken TrT dass.

In der Regel Edeka und Abgabe.

Feldjäger können da nicht viel machen - der Res kann ja sein Einverständnis widerrufen - dann wird die RDL aufgehoben, aber natürlich nicht rückwirkend.
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kreuter

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Antw:Feldanzug
« Antwort #37 am: 29. März 2018, 20:10:39 »

"Ihr Dienstverhältnis beginnt mit dem für Ihren Dienstantritt festgesetzten Zeitpunkt.
...
Rechtsgrundlagen: Par. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. .... Soldatengesetz."

Genau! Nicht nur die Reise - selbst das Schlafen vor der Reise kann das schon sein. I.d.R. beginnt es um 00.00 Uhr des ersten Tages der Übung. Wenn man Soldat ist, muss man eine Uniform tragen. Das sollte rein logisch die Eingangsfrage beantworten. Die Diskussion kann damit beendet werden.
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kreuter

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Antw:Feldanzug
« Antwort #38 am: 29. März 2018, 20:12:16 »

@ F_K

Sind Sie oder "Klaus" im Militärrecht bewanderte Juristen? Es scheint nicht so...
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MMG-2.0

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Antw:Feldanzug
« Antwort #39 am: 29. März 2018, 20:15:54 »

@All:

Bitte mal nachlesen: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,21768.30.html

Was Dienstreise und Dienstverhältnis angeht, gehen die Meinungen unverständlicherweise immer
noch auseinander.


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F_K

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Antw:Feldanzug
« Antwort #40 am: 29. März 2018, 20:23:30 »

@ Kreuter:

Getrunken?

Solche Personen melden sich nicht vorher, mangels Kommunikation ist Fahnenflucht dann kaum möglich.
Lesen hilft ...
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KlausP

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Antw:Feldanzug
« Antwort #41 am: 29. März 2018, 20:28:07 »

@ F_K

Sind Sie oder "Klaus" im Militärrecht bewanderte Juristen? Es scheint nicht so...

Aber Sie? Wie viele BV-Meldungen wegen Verdachts der eigenmächtigen Abwesenheit (§ 15 WStG) oder Fahnenflucht (§ 16 WStG) haben Sie schon verfasst?
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kreuter

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Antw:Feldanzug
« Antwort #42 am: 29. März 2018, 20:31:55 »

Richtig. Ich bin Jurist:-) Ich habe bisher keine solche Meldungen verfasst, da so eine Schande in von mir geführten Einheiten bisher nie vorgekommen ist.

@ F_K: "mangels Kommunikation ist Fahnenflucht dann kaum möglich." HÄH???? Was soll das bedeuten?
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F_K

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Antw:Feldanzug
« Antwort #43 am: 29. März 2018, 20:35:46 »

Lieber Taxifahrer,

der Soldat muss seine Absicht, sich dem Wehrdienst dauerhaft entziehen zu wollen, mitteilen.

Keine Kommunikation - kein Nachweis, daher keine Fahnenflucht - aber eben ggf. EA.
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KlausP

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Antw:Feldanzug
« Antwort #44 am: 29. März 2018, 20:48:03 »

Noch so'n "Jurist", wie hier schon einer im Forum rumgeistert. Wenn Ihnen der Unterschied zwischen den beiden Tatbeständen nicht bekannt ist, lassen Sie es einfach bleiben, hier rumzulabern. Mit Grundwehrdienstleistenden in der Kampftruppe hatten Sie augenscheinlich auch nie zu tun, oder? Ihre unsinnigen Kommentare wie "Schande" in der Einheit oder sowas können Sie sich hinschieben, wo der Mond nicht hin scheint.

Und damit ist meine Kommunikation mit Ihnen auch beendet. Schönes Restleben noch.
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