Also ich finde es schon erstaunlich, wie es von der Ausgangsfrage, ob der Feldanzug bei der Anreise zu einer RDL getragen werden darf, zum Thema Fahnenflucht kommen konnte.
Diesem Erstaunen möchte ich mich anschließen. Wieder Bezug nehmend auf das Posting von MMG:
Das Tragen der Uniform zum Diensteintritt, also die Dienstantrittsreise, ist doch mit den neuen Heranziehungsbescheiden doch gar nicht mehr vorgesehen. In den damaligen Einberfungsbescheiden war dies noch extra erlaubt, sogar mit Kampfanzug.
frage ich nochmals: Stimmt das tatsächlich? Steht heutzutage in den HZB bzgl. Tragen von Uniform bzw. FA bei der Anfahrt "kann, muß, darf, soll" oder "soll nicht, darf nicht"? Und wie würde "soll nicht, darf nicht" passen zur Trendwende Personal samt neuem Konzept Reserve?
Damals (tm) war es völlig normal, daß an Wochenenden die Reservisten in der Gegend das Grünzeug angelegt haben und damit von zuhause zur WÜ auf den nächsten StOÜbPl gefahren sind.