Moin Kameraden, ich habe da mal eine Frage.
Und zwar hat mein Steuerberater meine Einkommenssteuererklärung für 2017 gemacht und ans Finanzamt geschickt. Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, wo das Finanzamt bittet, dass ich eine Aufstellung zur Ermittlung meiner Reisekosten einreiche und ein Schreiben vom Arbeitgeber, dass keine steuerfreien Erstattungen an mich geleistet wurde.
Erstmal kein Problem, ich bin an der LogSBw stationiert und hatte 2017 dort einen Lehrgang von 12 Wochen, also keine Reisekosten und Beihilfen. Im Juni hatte ich noch einen 3 wöchigen Lehrgang in Appen. Habe dort nichts abrechnen lassen bzw. hätte Hin und Rückfahrt abrechnen lassen können habe ich aber nicht gemacht, ist ja auch egal.
Wie ist das jetzt nochmal gewesen mit dem Trennungsgeld, Reisebeihilfen auf längeren Lehrgängen ?
Wo war da nochmal die Grenze aber welcher Länge bekommt auch ein lediger Trennungsgeld?
Im September bis Mitte Dezember war ich für 12 Wochen auf SLP2. Da habe ich als lediger Trennungsgeld? bekommen jeden Monat.
Wie kann ich dem Finanzamt jetzt erklären, dass ich für den 3 wöchigen Lehrgang als lediger kein Trennungsgeld, Reisekosten wie auch immer bekommen habe, weil ich keinen Anspruch darauf habe ? Gibt es da eine Gesetzespasage, die mir das belegen kann ggf auch mit der Länge der Lehrgangszeit?
Bin auf dem Gebiet leider nicht sehr belesen und habe da keine Ahnung von, bin froh wenn ich das auf den 12 Wochen Lehrgängen mit dem jeweiligen Refü ausgefüllt bekomme
Vielleicht kann mir jmd helfen falls mein Problem verstanden wurde.
Vielen Dank.
MkG
Felix