Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
ich stehe momentan vor einem Problem was die Stornierung des Erholungsurlaubes angeht.
Problemschilderung:
Momentan ist es der Fall, dass mehrere Storno Anträge von vergangenen (und angetretenen) Urlauben bei uns rein flattern.
Grund ist die Kürzung auf 40 Std der Zeitkonten, die zum 01.04.2018 stattfindet.
Sprich: Soldaten schreiben die Stornos für z.B. 10 Tage Erholungsurlaub vom Jahr 2017 um dann für den Zeitraum Überstunden abzubauen, damit die Stunden abgebaut werden. Der Erholungsurlaub würde in dem Fall noch bis Dez. 2018 gültig sein und erstmal nicht verfallen
Habe nun im Internet, in der Urlaubsverordnung usw. gesucht und gesucht. ABER leider ohne Erfolg.
viele Beiträge gefunden wie : wann darf der Chef, Urlaub ablehnen usw.
Trifft alles nicht zu.
FRAGE : darf bereits vergangener (angetretener) Urlaub storniert werden und gegen Stunden ersetzt werden ?
WO steht den das ? wie gesagt: gesucht aber nichts gefunden.
Vielen Dank im Voraus
Ausgangspunkt:1. Was stellt die Bundeswehr rechtlich u.a. dar ?Sie ist eine "Körperschaft des öffentlichen Rechts".
2. Was gilt deshalb auch in der Bundeswehr ?Das "Verwaltungsverfahrensgesetz"
"§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden
1. des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
...
(4) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt."
3. Was stellt die Genehmigung von Erholungsurlaub auf Antrag des Anspruchsberechtigten dar ?Einen
Verwaltungsakt einer Behörde.
"§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist."Fragestellung:1. Unter welchen Voraussetzung kann ein bestandkräftiger Verwaltungsakt u.a. widerrufen, bzw. zurückgenommen werden ?"§ 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird.
(2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist."Da sowohl die Beantragung des EU, als auch seine Genehmigung
rechtmäßig erfolgten, ist
eine Rücknahme ausgeschlossen.
siehe hierzu § 48 VwVfG "(1) Ein
rechtswidriger Verwaltungsakt
kann..."
Bliebe also nur der Widerruf.
Dieser ist aber auch ausgeschlossen, da m.E. keine der erforderlichen Bedingungen des § 49 VwVfG erfüllt werden.
Meine Bewertung:Es gibt keine
rechtliche Grundlage die bestandskräftigen Urlaubsgenehmigungen zu widerrufen und neu zu bescheiden.
Auch sei darauf hingewiesen, dass die Urlaubsanträge Bestandteil der Urlaubsakte sind, zu der auch die Urlaubskarteikarte gehört,
die urkundlichen Charakter hat. Auch diese müsste ja abgeändert werden, wenn bereits genommener EU durchgeführt wurde.
+ Also , wer meint das er im Recht ist, soll halt einen schriftlichen Antrag stellen.
+ Dieser wird dann beschieden. (Ich würde ihn mit der o.g. Begründung ablehnen) (Sollte der Chef ihn positiv bescheiden -
seine Verantwortung )
+ Wem dies dann nicht gefällt, kann Rechtsmittel einlegen.
Und ... das Urlaubsrecht ist kein "Notanker" für Vorgesetzte und Soldaten, die immer noch unfähig sind,
mit der Thematik SAZV und Überstunden in Gleitzeitdienststellen umzugehen.
Die Zeiten das der Soldat 24/7 - Verfügungsmasse ist ... sind seit 01.01.2016 vorbei. Punkt.
Ich bin ... wenn erforderlich ... gern bereit Mehrarbeit oder Überstunden zu leisten...
...aber kein Vorgesetzter wird mir im Gegenzug den erworbenen
Anspruch auf Freizeitausgleich für Überstunden nehmen.
Oder mich dazu bringen ... das ich dies freiwillig tue.
Und das in einer Armee, in der z.B. zehntausende Stunden an Arbeitszeit durch eine überbordende Bürokratie verschwendet werden...
( Ich weiß ... wer noch Karriere machen will... Aber dies muss jeder mit sich selbst ausmachen...)