Hallo,
ich habe eine Frage in die Runde:
Ich bin beordert am Standort X, wohne in der Stadt Y, etwa 100km eine Strecke zu fahren. War stellen- und karrieretechnisch vorerst nicht anders möglich.
Meine nächstgelegene Kaserne ist allerdings nur 15 km von meinem Arbeitsort entfernt.
Muss die Pflichtvorsorge Lärm zwingend beim für den Beorderungstruppenteil zuständigen Betriebsarzt durchgeführt werden? Dieser ist, wohl gemerkt, nochmal 20 km weiter zu finden, wären für mich als 120 km eine Strecke Fahrt für eine wenige Minuten dauernde Untersuchung.
Oder kann mein Beorderungstruppenteil auch organisieren, dass ich in der mir nächstgelegenen Kaserne die Untersuchung durchführen lassen kann? Dann wäre ich, auch vormittags, maximal eine Stunde mit allem Drum und Dran unterwegs, müsste mich nicht extra freistellen lassen (was derzeit in Probezeit eh nicht geht) und hätte nicht so viel Sprit in die Umwelt gefeuert. Darum, ob ich die Fahrtkosten erstattet bekomme, geht's mir gar nicht, sondern um den organisatorischen und zeitlichen Aufwand. Üben kann ich derzeit aus arbeitstechnischer Sicht her leider nicht.
Wenn es wirklich so wäre, was macht dann ein Kamerad, der in Hamburg wohnt, aber in München stationiert ist? Zwei oder drei Tage Urlaub nehmen (je nachdem, ob mit Zug oder Bahn gefahren wird)? Macht der Arbeitgeber das mit, wenn er erfährt, dass es um eine einfache Untersuchung geht, die nur wenige Minuten dauert? Nimmt der Kamerad die Strapazen der mehreren 100 km auf sich?
Ich habe Kameraden, welche um die 400 oder 500 km fahren müssten.
Ich hätte das gern ein für allemal geklärt. Bisher konnte mir diese Frage niemand beantworten.
Aussage des Betriebsarztes in der Kaserne nahe meines Wohnortes: Solange die in RDL oder DVag sind, ist es egal, ob sie hier beordert sind oder nicht. Ich führe die Untersuchung durch und es kommt in die Vorsorgekartei.
Also, kann mir jemand dazu Auskunft geben?
Danke schon mal.