Ok, aber wenn es die Kapazität zulässt und ich in der kaserne schlafe, ist es für mich kostenfrei?
Nein, zusammen mit der erforderlichen Genehmigung wird das an das BVA geneldet, das die Unterkunftspauschale einbehält und den geldwerten Vorteil versteuert.
Diese Antwort von @ alpha_de gilt aber nur für Personen die
+
nicht zum Wohnen in der GMU verpflichtet sind
und
+
keine TG-Empfänger sind
und deshalb einen Antrag auf Erlaubnis zum Wohnen in der GMU stellen müssen.
siehe hier :
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,37676.msg358642.html#msg358642Für die Empfänger von TG in der jeweiligen Stammeinheit gilt... egal ob unter/über 25:
Diese stellen
keinen o.g. Antrag auf Erlaubnis zum Wohnen in der GMU
Zunächst prüft der Dienstherr, ob eine
kostenlose Truppenunterkunft gestellt werden kann ( in der GA z.B. auf jeden Fall verfügbar ).
Kann diese nicht gestellt werden, gibt es einen standortbezogenen Geldbetrag ( z.B. 450 € ), in dessen Rahmen der TG-Empfänger sich ein möbliertes Zimmer, oder eine kleine Wohnung anmieten darf.
Oder mehrere TG-Empfänger mieten zusammen eine große Wohnung...geht auch.
Auf jeden Fall
VOR Abschluss des Mietvertrages sich vom zuständigen BwDLZ beraten lassen ! z.B. zum Punkt Übernahme der Stromkosten.