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Autor Thema: hib-Meldung 183/2018 vom 22. März 2018  (Gelesen 1126 mal)

StOPfr

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hib-Meldung 183/2018 vom 22. März 2018
« am: 22. März 2018, 21:59:34 »

Übung von Polizei und Bundeswehr

Inneres/Antwort - 22.03.2018 (hib 183/2018)

Berlin: (hib/STO) Die gemeinsame "Terrorabwehr-Übung ,Getex' von Polizei und Bundeswehr im Jahr 2017" ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/1243) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/907). Wie die Bundesregierung darin darlegt, hielt sich die Übung "strikt im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts" und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auch wenn ein Streitkräfteeinsatz im Innern verfassungsrechtlich auf außergewöhnliche Ausnahmefälle begrenzt sei, sehe das Grundgesetz in Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 doch ausdrücklich vor, dass ein Land bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall unter anderem die Streitkräfte zur Hilfe anfordern kann.

Ziel der Übung war den Angaben zufolge die Überprüfung von Verfahren in der Situation eines besonders schweren Unglücksfalls, in der eine ausschließliche Reaktion mit Polizeikräften auf terroristische Bedrohungen wegen deren Ausmaßes nicht mehr möglich ist. "Würde in einem solchen Fall auf den Rückgriff auf Ressourcen der Bundeswehr im verfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen verzichtet, kämen die betroffenen Stellen aus Sicht der Bundesregierung ihrem Schutzauftrag nicht nach", heißt es in der Vorlage.

Eine Vorbereitung auf den hypothetischen Fall einer solchen Bedrohungslage "war und ist demnach geboten", schreibt die Bundesregierung weiter. Sie sei sich des Ausnahmecharakters eines Einsatzes der Bundeswehr im Innern bewusst. Dementsprechend gehe auch die Prüfung von Möglichkeiten zur Optimierung der Abläufe nicht zu Lasten einer gründlichen inhaltlichen Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für einen solchen Einsatz der Bundeswehr.

Quelle
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