...die politisch gewollte Verbesserung von Familie und Dienst (in dieser Reihenfolge!!)...
"Im Zweifel muss die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in einer Einsatzarmee indes Vorrang haben."
Quelle: A-2640/22 „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“, Nr. 106
1. ist die individuelle Einsatzbereitschaft mitunter erheblich eingeschränkt wenn sich durch die Nichtvereinbarkeit von Beruf und Familie entsprechende persönliche Folgen geben, von daher ist es win-win, wenn hier vernünftige Lösungen gefunden werden. Denn ich hab noch weniger was davon wenn sich der Soldat krank meldet oder wirklich krank wird weil ihm die Familie krachen geht.
2. die Betonung ist zwar nett aber halt auch beliebig änderbar. Beispiel gefällig: "Im Zweifel muss die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in einer Einsatzarmee indes Vorrang haben." So. Und jetzt wollen wir mal sehen in wievielen Beispielen von abgelehnter Telearbeit/Teilzeit/wasauchimmer 1. tatsächlich sorgfältig geprüft wurde (und nicht ham wa nich, mach mer nicht, ham wa schon immasojemacht) und 2. tatsächlich die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in Gefahr war. Und ich meinte nicht gefühlt sondern belegbar.
@ BSG
Ich wollte nur verdeutlichen, wo aus Sicht des Dienstherrn die Priorität liegt ... und liegen muss.
Denn ... auch wenn Viele dies nicht wahrhaben wollen ...
die Bundeswehr ist und wird auch nie - schon gar nicht
als Einsatzarmee -
ein "normaler" Arbeitgeber sein, wie ein ziviler Betrieb, oder eine andere öffentliche Behörde.
Ihre Anmerkungen zur praktischen Umsetzung sind vollkommen korrekt... und da ist auch noch Verbesserungsbedarf beim Dienstherrn.Aber ... wie ich es schon zig mal hier im Forum formuliert habe ...
Es wird immer so getan, als wenn DIE Bundeswehr ein Hort der Fehlerlosigkeit sein muss.
Nein ... wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch, werden personelle Fehlentscheidungen getroffen.
Aus den unterschiedlichsten Gründen.
Von einzelnen Menschen. Und Menschen begehen Fehler.
Dies ist für den Betroffenen bedauerlich ... aber so ist das Leben.
Man siehe z.B. die zehntausenden Fehlentscheidungen der Hartz-IV-Behörden, die jedes Jahr von den
Sozialgerichten korrigiert werden müssen.
Oder wo kümmert sich ein ziviler Arbeitgeber i.d.R. um die Folgen, wenn er z.B. einen Familienvater kündigt,
dieser aber absehbar keine vergleichbare neue Beschäftigung finden kann... mit ggf. gravierenden
Folgen für die Familie... (weil Ehefrau wegen Kleinkindern auch ohne Arbeit, Haus muss abbezahlt werden, etc.)
Ja, es wäre schön, wenn im Spannungsfeld zw. Dienstherr und Soldat immer alles im Konsens und
zum Wohle beider Seiten gelöst werden würde... Aber so ist es nicht und wird es auch nie sein.
Z.B. weil ein zuständiger DV es eben persönlich nicht will, dass X in Teilzeit arbeitet...
Deshalb hat der Gesetzgeber dem Soldaten rechtliche Mittel in die Hand gegeben, um die Sicherstellung seiner Rechte zumindest überprüfen zu lassen.
Das macht Arbeit, dass ist lästig ... aber so ist dies nun einmal. Wie beim Hartz-IV-Empfänger, der seine Rechte einfordern muss...
Und wer eben meint, dass er einem Vorgesetzten den Verstoß gegen geltendes Recht bzgl. Telearbeit/Teilzeit
nachweisen kann, bzw. das das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde... muss eben diesen rechtlichen Weg gehen.
Ich habe dies mehrfach in meiner Dienstzeit zu anderen Sachverhalten getan ... und habe damit zu 95 % Erfolg gehabt... und bin trotzdem BS geworden...
Und bei den anderen 5 % musste ich eben damit leben... Man gewinnt nicht immer im Leben...