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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Teilzeit auch ohne Grund möglich?!  (Gelesen 13136 mal)

ulli76

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Antw:Teilzeit auch ohne Grund möglich?!
« Antwort #15 am: 01. April 2018, 22:00:40 »

Ähm, nein ich durfte den vollen Beitrag zahlen- die GKV wollte mich nicht.

Nur bei Soldaten trägt halt die Bundeswehr 100% der Krankheitskosten über die UTV.
« Letzte Änderung: 02. April 2018, 22:31:48 von LwPersFw »
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Tasty

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Antw:Teilzeit auch ohne Grund möglich?!
« Antwort #16 am: 01. April 2018, 22:31:06 »

So funktioniert nunmal unser (G)KV-System: Beitrag ist abhängig vom Gehalt, Leistung ist abhängig vom Bedarf.
Solidarisch und sinnvoll.

Ganz genau, und es ist kein Grund ersichtlich, warum das bei Soldaten und Beamten anders sein sollte.
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LwPersFw

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Antw:Teilzeit auch ohne Grund möglich?!
« Antwort #17 am: 01. April 2018, 23:11:26 »

Das Sozialversicherungsrecht ist nun einmal sehr komplex...

...was bei dem Einen zutrifft... muss beim Nächsten noch lange nicht zutreffen...

Und wer z.B. in der GKV versicherungsfrei ist... muss ggf. den KV-Beitrag zu 100 % selbst tragen...

Mehr wollte Ulli nicht verdeutlichen.


"Arbeitnehmer,  deren regelmäßiges  Arbeitsentgelt die  Versicherungspflichtgrenze überschreitet,  werden  versicherungsfrei.

Endet hierdurch die  Versicherungspflicht,  haben die Betroffenen grundsätzlich die Möglichkeit,  als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln. 

Der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied können ebenfalls  Arbeitnehmer beitreten,  die erstmals eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen und nach § 6  Absatz 1 Nummer 1 SGB V versicherungsfrei sind (§ 9  Abs.  1 Satz 1 Nr.  3 SGB  V). 

Personen, die nach  Vollendung des 55.  Lebensjahres eine an und für sich versicherungspflichtige Beschäftigung als  Arbeitnehmer aufnehmen und in den letzten 5 Jahren zuvor zu keinem Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert waren,  werden nicht Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern sind oder bleiben in der Regel  versicherungsfrei   (§ 6  Abs.  3a SGB  V). 

Gleiches gilt,  wenn infolge einer Reduzierung des regelmäßigen  Arbeitsentgelts (z.B.  im Rahmen einer Teilzeitvereinbarung) nach  Vollendung des 55.  Lebensjahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird.

Jede Person mit  Wohnsitz in Deutschland,  die nicht gesetzlich versichert oder anderweitig abgesichert ist,  ist zum  Abschluss einer privaten Krankenversicherung  verpflichtet (§ 193  Abs.  3 Satz 1 des  Versicherungsvertragsgesetzes). 

Dabei muss mindestens ambulante und stationäre Heilbehandlung abgesichert sein;  der kalenderjährliche Selbstbehalt ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt."


Quelle: "TEILZEIT –  ALLES WAS RECHT IST" des BMAS v. 01/2016


Das Soldaten keine Einschränkungen in ihrer ärztlichen Versorgung haben, ist ja Konsens. (siehe Anhänge)
« Letzte Änderung: 02. April 2018, 13:49:30 von LwPersFw »
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Tasty

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Antw:Teilzeit auch ohne Grund möglich?!
« Antwort #18 am: 01. April 2018, 23:45:05 »

Dass Soldaten keine Einschränkungen in ihrer ärztlichen Versorgung haben, ist ja Konsens. (siehe Anhang)

Alles richtig was Du gesagt hast, aber genau dieser Konsens wurde ja durch die obige Bemerkung von ulli76 in Frage gestellt.
Und genau darum meine ich: Wehret den Anfängen und lasst auch solche kruden Gedanken von vornherein erst gar nicht zu.
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ulli76

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Antw:Teilzeit auch ohne Grund möglich?!
« Antwort #19 am: 02. April 2018, 10:35:11 »

Nein, eben nicht.
Genau DAS war ja auch Kernpunkt meines Argumentes. Eben WEIL die UTV nicht eingeschränkt werden kann, kann es sein, dass die Bundeswehr sich genauer überlegt, ob sie einem Soldaten Teilzeit gewährt oder nicht.

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FoxtrotUniform

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Antw:Teilzeit auch ohne Grund möglich?!
« Antwort #20 am: 02. April 2018, 11:50:56 »

Das kann und darf nicht Kern einer solchen Überlegung seien. Andernfalls dürfte es keine Dauerwehrübenden geben, die sich - mit Verlaub - innerhalb ihrer Wehrübungen die Fresse kernsanieren lassen und umfangreiche ärztliche  Leistungen in Anspruch nehmen.

Die utV ist nicht nur eine Leistung, sondern auch eine Verpflichtung gegenüber dem Dienstherrn, sodass ich als profundes Argument gegen unbegründete Teilzeit eher den Kernauftrag einsatzbereite Kräfte bereitzustellen erachte.

Vernünftig eingeplant, können Teilzeitkräfte sich sogar sinnvoll ergänzen. Habe ich bei einer Angestellten und Beamtin bereits so praktiziert. Es ist natürlich eine Binse, dass dies bei Stabsverwendungen mitunter am einfachsten gelingt.
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Antw:Teilzeit auch ohne Grund möglich?!
« Antwort #21 am: 02. April 2018, 12:49:35 »

Bei Landesbeamten in NW wird Teilzeit aufgrund von Personalmangel nur bei familiären Gründen (Kinderbetreuung oder ähnlich) genehmigt, auch wenn es theoretisch die Möglichkeit ohne Grund gäbe.

Ich kann mir vorstellen, dass die BW dies aufgrund Personalmangel und Aufwuchs ähnlich sieht.

(@ FU: Bei Kernsanierungsbedarf sollte / wird ggf. nicht eingestellt.)
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Rollo83

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Antw:Teilzeit auch ohne Grund möglich?!
« Antwort #22 am: 02. April 2018, 13:34:03 »

Also ich finde das Thema Teilzeit doch irgendwo noch interessant muss ich zugeben gerade weil es bei mir grad sehr konkret um die Familienplanung geht und wenn  Telearbeit nicht genehmigt wird ist Teilzeitarbeit doch eine Alternative worüber man nach denken kann und muss.

Teilzeit wird ja schon mal von einer anderen Stelle genehmigt als Telearbeit. Kann denn die Teilzeitarbeit auch abgelehnt werden obwohl alle Punkte erfüllt werden nur weil der DV Stufe 1 das einfach nicht will und dann mit fadenscheinigen Begründungen um die Ecke kommt ?

Unterliegt man bei Teilzeit trotzdem der Kernarbeitszeit der Dienststelle? Wenn ja seh ich da wenig Sinn. Man arbeitet mit reduzierten Stunden und kann trotzdem „erst“ um 1500 gehen. Klar dafür könnte man später anfangen. Den kompletten Freitag frei machen wäre noch eine andere Alternative.

Ich muss schon zugeben das ich mir zumindest ein paar Gedanken mache wie viel ich denn mein Kind in der Woche sehe und wie man diesen Zustand verbessern kann. Außerdem ist man ja nicht alleine, es gibt ja auch eine Frau die vielleicht auch nach Zeit X wieder ein paar Stunden arbeiten möchte.

Ich werd mich da morgen nochmal etwas genauer einlesen wenn ich wieder im Büro bin.
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Tasty

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Antw:Teilzeit auch ohne Grund möglich?!
« Antwort #23 am: 02. April 2018, 18:26:26 »

Nein, eben nicht.
Genau DAS war ja auch Kernpunkt meines Argumentes. Eben WEIL die UTV nicht eingeschränkt werden kann, kann es sein, dass die Bundeswehr sich genauer überlegt, ob sie einem Soldaten Teilzeit gewährt oder nicht.

Ganz genau das meinte ich eben, dass solche kruden Gedanken Schule machen gesellschaftsfähig werden.
Selbstverständliche Fürsorgeleistungen dürfen niemals Ausgangspunkt für solche Erwägungen sein. Wer ins Soldatengesetz die Pflicht zur Gesunderhaltung schreibt muss auch die entsprechende Fürsorgeleistung (uTV) vorbehaltlos zur Verfügung stellen und nicht als Argument mißbrauchen, die politisch gewollte Verbesserung von Familie und Dienst (in dieser Reihenfolge!!) zu torpedieren und auszuhölen.
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Jens79

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Antw:Teilzeit auch ohne Grund möglich?!
« Antwort #24 am: 02. April 2018, 19:19:03 »

Vereinbarkeit von Familie und Beruf heißt aber nicht „Priorität Familie“.

Man kann sicherlich im gewissen Rahmen Telearbeit, Teilzeit und Ortsunabhängiges Arbeiten anbieten. Wenn es aber zu Lasten anderer geht ist eine Grenze erreicht.
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Rollo83

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Antw:Teilzeit auch ohne Grund möglich?!
« Antwort #25 am: 02. April 2018, 19:50:15 »

@ Jens

Seh ich absolut genau so wie du. Wenn meine Arbeit jemand anders machen müsste oder Kameraden dadurch mehr arbeiten müssten und meine Aufgaben anfangen müssten dann wäre ich der Letzte der Telearbeit/Teilzeit beantragen würde. Das fände ich persönlich nämlich auch nicht toll wenn es anders rum wäre.

Aber wenn man „Einzelkämpfer“ ist und es eigentlich völlig egal ist oan nun in der Dienststelle sitzt und SAP oder ähnliches bedient oder das Ganze von da Heim macht finde ich es auch nicht in Ordnung wenn der DV einem da Steine in den Weg legt nur weil er mein das sowas gar nicht geht und der Dienst an Nunmer 1 steht, dann lange nichts kommt und dann irgendwann mal die Familie kommt.
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Jens79

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Antw:Teilzeit auch ohne Grund möglich?!
« Antwort #26 am: 02. April 2018, 20:18:35 »

Deswegen im Einzelfall zu prüfen.

Aus eigener Erfahrung weiß ich auch, dass es z. B.  in einem Fahigkeitskommando sehr schwer sein könnte, einen Antrag abzulehnen. Eben weil man mehr oder weniger „Schreibtischtäter“ ist. Über Präsenszeiten muss natürlich gesprochen werden.

Abdr wie gesagt, das ist sehr individuell zu betrachten
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LwPersFw

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Antw:Teilzeit auch ohne Grund möglich?!
« Antwort #27 am: 02. April 2018, 22:29:51 »


...die politisch gewollte Verbesserung von Familie und Dienst (in dieser Reihenfolge!!)...


"Im Zweifel muss die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in einer Einsatzarmee indes Vorrang haben."

Quelle: A-2640/22 „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“, Nr. 106

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BSG1966

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Antw:Teilzeit auch ohne Grund möglich?!
« Antwort #28 am: 03. April 2018, 08:48:25 »


...die politisch gewollte Verbesserung von Familie und Dienst (in dieser Reihenfolge!!)...


"Im Zweifel muss die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in einer Einsatzarmee indes Vorrang haben."

Quelle: A-2640/22 „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“, Nr. 106

1. ist die individuelle Einsatzbereitschaft mitunter erheblich eingeschränkt wenn sich durch die Nichtvereinbarkeit von Beruf und Familie entsprechende persönliche Folgen geben, von daher ist es win-win, wenn hier vernünftige Lösungen gefunden werden. Denn ich hab noch weniger was davon wenn sich der Soldat krank meldet oder wirklich krank wird weil ihm die Familie krachen geht.
2. die Betonung ist zwar nett aber halt auch beliebig änderbar. Beispiel gefällig: "Im Zweifel muss die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in einer Einsatzarmee indes Vorrang haben." So. Und jetzt wollen wir mal sehen in wievielen Beispielen von abgelehnter Telearbeit/Teilzeit/wasauchimmer 1. tatsächlich sorgfältig geprüft wurde (und nicht ham wa nich, mach mer nicht, ham wa schon immasojemacht) und 2. tatsächlich die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in Gefahr war. Und ich meinte nicht gefühlt sondern belegbar.
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LwPersFw

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« Antwort #29 am: 03. April 2018, 10:56:40 »


...die politisch gewollte Verbesserung von Familie und Dienst (in dieser Reihenfolge!!)...


"Im Zweifel muss die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in einer Einsatzarmee indes Vorrang haben."

Quelle: A-2640/22 „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“, Nr. 106

1. ist die individuelle Einsatzbereitschaft mitunter erheblich eingeschränkt wenn sich durch die Nichtvereinbarkeit von Beruf und Familie entsprechende persönliche Folgen geben, von daher ist es win-win, wenn hier vernünftige Lösungen gefunden werden. Denn ich hab noch weniger was davon wenn sich der Soldat krank meldet oder wirklich krank wird weil ihm die Familie krachen geht.
2. die Betonung ist zwar nett aber halt auch beliebig änderbar. Beispiel gefällig: "Im Zweifel muss die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in einer Einsatzarmee indes Vorrang haben." So. Und jetzt wollen wir mal sehen in wievielen Beispielen von abgelehnter Telearbeit/Teilzeit/wasauchimmer 1. tatsächlich sorgfältig geprüft wurde (und nicht ham wa nich, mach mer nicht, ham wa schon immasojemacht) und 2. tatsächlich die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in Gefahr war. Und ich meinte nicht gefühlt sondern belegbar.


@ BSG

Ich wollte nur verdeutlichen, wo aus Sicht des Dienstherrn die Priorität liegt ... und liegen muss.

Denn ... auch wenn Viele dies nicht wahrhaben wollen ... die Bundeswehr ist und wird auch nie - schon gar nicht
als Einsatzarmee - ein "normaler" Arbeitgeber sein, wie ein ziviler Betrieb, oder eine andere öffentliche Behörde.

Ihre Anmerkungen zur praktischen Umsetzung sind vollkommen korrekt... und da ist auch noch Verbesserungsbedarf beim Dienstherrn.

Aber ... wie ich es schon zig mal hier im Forum formuliert habe ...
Es wird immer so getan, als wenn DIE Bundeswehr ein Hort der Fehlerlosigkeit sein muss.

Nein ... wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch, werden personelle Fehlentscheidungen getroffen.
Aus den unterschiedlichsten Gründen. Von einzelnen Menschen. Und Menschen begehen Fehler.

Dies ist für den Betroffenen bedauerlich ... aber so ist das Leben.

Man siehe z.B. die zehntausenden Fehlentscheidungen der Hartz-IV-Behörden, die jedes Jahr von den
Sozialgerichten korrigiert werden müssen.
Oder wo kümmert sich ein ziviler Arbeitgeber i.d.R. um die Folgen, wenn er z.B. einen Familienvater kündigt,
dieser aber absehbar keine vergleichbare neue Beschäftigung finden kann... mit ggf. gravierenden
Folgen für die Familie... (weil Ehefrau wegen Kleinkindern auch ohne Arbeit, Haus muss abbezahlt werden, etc.)

Ja, es wäre schön, wenn im Spannungsfeld zw. Dienstherr und Soldat immer alles im Konsens und
zum Wohle beider Seiten gelöst werden würde... Aber so ist es nicht und wird es auch nie sein.
Z.B. weil ein zuständiger DV es eben persönlich nicht will, dass X in Teilzeit arbeitet...


Deshalb hat der Gesetzgeber dem Soldaten rechtliche Mittel in die Hand gegeben, um die Sicherstellung seiner Rechte zumindest überprüfen zu lassen.

Das macht Arbeit, dass ist lästig ... aber so ist dies nun einmal. Wie beim Hartz-IV-Empfänger, der seine Rechte einfordern muss...

Und wer eben meint, dass er einem Vorgesetzten den Verstoß gegen geltendes Recht bzgl. Telearbeit/Teilzeit
nachweisen kann, bzw. das das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde... muss eben diesen rechtlichen Weg gehen.

Ich habe dies mehrfach in meiner Dienstzeit zu anderen Sachverhalten getan ... und habe damit zu 95 % Erfolg gehabt... und bin trotzdem BS geworden...

Und bei den anderen 5 % musste ich eben damit leben... Man gewinnt nicht immer im Leben...



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