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Autor Thema: UKV nach §62 SVG  (Gelesen 1868 mal)

Turtoiz

  • Gast
UKV nach §62 SVG
« am: 03. April 2018, 14:15:05 »

Moin Moin

ich stehe "kurz" vor meinem BFD (Beginn duales Studium 01.08.18, gefördert nach §5 SVG) und werde mit meiner Familie (Frau + Kind) umziehen (Geplanter Zeitraum Mitte Juli).
Die Ausbildungsstätte ist ca. 250 km von unserem bisherigem Wohnort entfernt, danach sind es nur noch ca. 5 km.
Wenn ich richtig informiert bin, müsste mir nach §62 SVG Abs. 1 Umzugskostenvergütung zustehen. Ist das so richtig?

Leider habe ich keine Ahnung, an wenn ich mich wenden muss.
Das Travel Management verweist auf einen Antrag der an BAPersBw gestellt werden muss. In diesem sind jedoch lediglich die Beantragungen nach dem §4 BUKG enthalten.

Kann mir irgendjemand weiterhelfen und mir sagen, an wen ich mich bzgl. der UKV nach §62 wenden muss bzw. wo es den Antrag gibt?
Mein KpFw/ PersUffze befinden sich die Woche noch im Urlaub und mich wurmt dieses Thema gerade.   :(

Danke schon mal !
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KlausP

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Antw:UKV nach §62 SVG
« Antwort #1 am: 03. April 2018, 14:56:27 »

Eine fundierte Antwort weiß ich auch nicht, aber haben Aie mal Ihren BFD-Bearbeiter gefragt?
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Turtoiz

  • Gast
Antw:UKV nach §62 SVG
« Antwort #2 am: 03. April 2018, 14:58:27 »

Ja hab ich, aber die wusste auch nichts darüber, sondern nur über einen Pauschalbetrag den der BFD trägt, wenn dieser unter den erwarteten Trennungsgeldzahlungen liegt.
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LwPersFw

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Antw:UKV nach §62 SVG
« Antwort #3 am: 03. April 2018, 17:11:10 »

Lesen Sie einmal hier

https://www.dienstzeitende.de/dze-abc/endumzug-158/

ab... "SaZ mit BfD-Anspruch"

und vor allem auch... "Wichtiger Hinweis"


Traurig, dass der BfD diese Auskünfte nicht geben kann...
auch wenn dort nicht die Zusage der UKV erfolgt...
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Maristan

  • Gast
Antw:UKV nach §62 SVG
« Antwort #4 am: 04. April 2018, 10:54:50 »

Rufen Sie mal hier an, das sind die zuständigen Sachbearbeiter beim BAPersBw:
0211/959-2157 oder 4850.
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Turtoiz

  • Gast
Antw:UKV nach §62 SVG
« Antwort #5 am: 04. April 2018, 13:38:49 »

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Den Text auf dienstzeitende.de hab ich gelesen, hier ist leider das falsche Referat angegeben. Mittlerweile ist hierfür nicht mehr das Referat I 2.3.3 zuständig, sondern PA 1.3.
Die Telefonnummern die Maristan haben mir da sehr weiter geholfen.

Danke ! ;D
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