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Marinesoldat, Beziehung in Österreich

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Ziege14:
Hallo liebe Kameraden,
bin neu hier und weiss nicht weiter, da mir keiner helfen kann. Lese schon eine Weile als Gast mit und habe mich nun hier angemeldet um selbst etwas zu fragen. Mein ReFü konnte mir nicht helfen, war ihm zu stressig.
Zu meiner Person:

Bin Fw, 25 Jahre alt und führe seit nun gut 2 Jahren eine erfolgreiche Fernbeziehung nach Österreich. Meine Freundin habe ich damals in DE kennengelernt.

Nun zu meiner Frage: Wie sieht es aus, wenn ich den Hauptwohnsitz in AT anmelde (Eigentumswohunung) und meine Liebste heirate. Will nach meiner Dienstzeit in AT bleiben und auch dort meinen Bfd machen. Fragt bitte nicht wo ich sie kennengelernt habe und wieso ich an ihr festhalte, mit haben schon viele geraten es zu beenden  ;)
Ich hoffe ich habe nun gegen keine Regel verstoßen und bin gespannt auf eure Antworten.

LG

SGBunny:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62558.msg643748.html#msg643748

Interessante und ähnlich gelagerte Diskussion.
Zu dem BFD Thema kann sicher der zuständige BFD Berater etwas sagen, keine Ahnung wie das gehandhabt wird

BulleMölders:
Eine konkrete Frage kann ich im besten Willen in dem ganzen Post nicht finden.
Das einzige, was einer Frage am nächsten komt ist das hier:

--- Zitat von: Ziege14 am 05. April 2018, 14:20:38 ---Nun zu meiner Frage: Wie sieht es aus, wenn ich den Hauptwohnsitz in AT anmelde (Eigentumswohunung) und meine Liebste heirate.
--- Ende Zitat ---

Und da kann die Antwort eigentlich nur lauten: Gut sieht das aus!

Andi:

--- Zitat von: Ziege14 am 05. April 2018, 14:20:38 ---Wie sieht es aus, wenn ich den Hauptwohnsitz in AT anmelde (Eigentumswohunung) und meine Liebste heirate.

--- Ende Zitat ---

Als aktiver Soldat darfst du deinen Wohnsitz nur mit Genehmigung des BMVg ins Ausland verlegen. Ansonsten: Viel Erfolg. :)

Gruß Andi

PS: Ich dachte immer die Fw heißen bei der Marine Btsm.

KlausP:
Ein Berufssoldat ist zu entlassen, wenn er ohne Genehmigung des Bundesministers der Verteidigung seibern Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches des Soldatengesetzes nimmt. Quelle: § 46 (2) Nr. 8. Gemäß § 55 (1) gilt das auch für Soldaten auf Zeit. Na heulenden hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__46.html und hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__55.html

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