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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Fragen zum ROA adW  (Gelesen 4284 mal)

croned

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Fragen zum ROA adW
« am: 05. April 2018, 20:41:50 »

Guten Tag zusammen,

ich studiere zivil, bin ungedient und habe mich für eine ROA adW Laufbahn beworben und beim ACFüKrBw eine Offizierseignung erlangt. Als "Wunschverwendungen" (ich weiß nicht, ob das der Fachterminus ist) habe ich EloKa und MilNW angegeben. Ich habe schon viele Forenbeiträge gelesen und dennoch habe ich noch ein paar Fragen:
1) Ist eine Verwendung im Bereich EloKa im adW überhaupt erreichbar? Besteht diese dann aus Spezialverwendungen (vllt auch dank IT-lastigem Studium)? Der OL3 ist ja offensichtlich nicht vorgesehen, auch wenn ich durchaus bereit wär eZeit dafür zu investieren.
2) Besteht eine Möglichkeit nach dem Studium als SaZ zu dienen und mir die bis dahin erlangten Befähigungen anzuerkennen oder muss quasi die gesamte Ausbildung wiederholt und von Null begonnen werden?
3) Welche DP/Tätigkeitsfelder stehen einem ROA adW im Bereich MilNW offen (z.B. LUT/MilNWOffz SK)? Hängt das von dem eigenen Engagement ab oder schränkt die adW Ausbildung das massiv ein?

Vielen Dank und viele Grüße
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croned

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Antw:Fragen zum ROA adW
« Antwort #1 am: 05. April 2018, 21:00:46 »

Und vllt 4) (etwas polemisch) Ist der Ausbildungsstand von adW'ler wirklich so schlecht wie man in einigen Beiträgen lesen kann, so dass sie nur als Bindeglied zwischen BW und Gesellschaft taugen oder ist es schon möglich ein fähiger ResOffz nach den Lehrgängen und einigen WÜ-Erfahrungen zu sein?

Ich weiß, dass das nicht der 1. Thread zum Thema ist, aber gerade bei 1)-3) konnte ich nicht finden. Habe ich etwas übersehen, bitte ich das zu entschuldigen und um eine Verlinkung.
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HCRenegade

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Antw:Fragen zum ROA adW
« Antwort #2 am: 05. April 2018, 23:00:26 »

Zu 2.)
Kommt drauf an - wenn in der Verwendung Bedarf besteht, ist auch eine Wiedereinstellung im aktuellen DG als SaZ grundsätzlich möglich. ATNs der Reserve sind nicht "minderwertig", alles was du an Ausbildung bisher erhalten hast, bleibt dann auch bei einer Wiedereinstellung gültig.

Zu 4.)
Die reine ResOffz adW Ausbildung sind ja nur die paar Wochen ROL1+2 sowie Truppenpraktika (falls das so noch aktuell ist; vor ein paar Jahren waren es noch ca. 5 Wochen für LG und 5 Wochen für Truppenpraktika). Danach ist man Lt und das von dir beschriebene "Bindeglied" - kann also unfallfrei den Weg zur Truppenküche zurücklegen (als "Hauptqualifikation"). Wer Zeit und Lust hat, kann aber auch Lehrgänge der Aktiven besuchen (bei vorhandenen Kapazitäten), jedes Jahr mehrere Wochen/Monate in der Truppe auf dem Beorderungsdienstposten üben und bei Bedarf auch mit in den Auslandseinsatz verlegen - und demnach auch mit den aktiven Kameraden auf Augenhöhe agieren.
Wenn es näherungsweise in diese Richtung gehen soll, also Verwendung analog zu einem aktiven Kameraden, musst du realistisch betrachtet 6-8 Wochen pro Jahr, besser aber noch mehr (nach erfolgter Beförderung zum Lt), abkömmlich sein.
Warte aber erstmal ab, bis du einen positiven Bescheid für die Einplanung vorliegen hast und dann die "Pflichtausbildung", also die ROL (oder wie auch immer die LG jetzt heißen) durchlaufen hast - bis dahin sind dann vermutlich schon >2 Jahre ins Land gegangen und du hast dann vermutlich das Studium bereits abgeschlossen. Ob der zivile AG dann noch Freistellungen im o.g. Umfang zu tragen bereit ist, ist stark anzuzweifeln und bestenfalls große Glückssache.
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croned

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Antw:Fragen zum ROA adW
« Antwort #3 am: 06. April 2018, 20:03:08 »

Vielen Dank für die Antwort  :)
Die nächsten Jahre dürften 6-8 Wochen drin sein, aber das wird sich dann zeigen. Erstmal eine Antwort aus Köln bekommen, ob die BW mich überhaupt haben will.
Ich denke mal dann werde ich ggf. für die sehr speziellen Fragen 1) und 3) auch dafür vorgesehene Ansprechpartner bekommen.
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croned

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Antw:Fragen zum ROA adW
« Antwort #4 am: 06. April 2018, 20:05:54 »

Wenn natürlich jemand Erfahrungen/Wissen hat, nehme ich das gerne an   :D

Finde gerade keine Edit-Funktion, um den Satz meinem vorherigen Post anzuhängen.
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Sensei69

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Antw:Fragen zum ROA adW
« Antwort #5 am: 22. Mai 2018, 20:48:43 »

Moin,

ist der ROAadW dasselbe wie der ResOffz mit vorläufigem Dienstgrad gem. § 43 Abs. 3 SLV (ich meine das nennt sich Fachoffizier)
oder hat's da noch mal andere Voraussetzungen?

Aktuelle beorderter Reservist, gedient und zwei GA's sowie derzeit zwei ATN. Habe studiert und bin seitdem
schon einige Jahre im Beruf. Denke darüber nach evtl. doch noch den Weg ROA einzuschlagen.

Danke und Gruß
Oliver
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PzPiKp360

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Antw:Fragen zum ROA adW
« Antwort #6 am: 23. Mai 2018, 08:36:06 »

Der ROA a.d.W. ist eine Laufbahn. Je nach Voraussetzungen der Person und Bedarf der Truppe ist es möglich, per § 43 (3) SLV in Verbindung mit § 26 (2) oder (4) schon beim Einstieg in diese Laufbahn einen (vorläufig) höheren Dienstgrad verliehen zu bekommen bzw. überhaupt für diese Laufbahn zugelassen zu werden, es gibt auch hier mehr Bewerbungen als Plätze. Hilfreich sind Bewerbungen für bekannte Mangelverwendungen wie aktuell IT, Ingenieurwesen, Personalverwaltung und Sanitätsdienst, man möge mich ggfs. berichtigen. Seitennotiz: Die auf der offiziellen Seite genannte Altersbegrenzung von 35 Jahren für den Einstieg gilt anscheinend nicht mehr absolut, die Fälle werden einzeln geprüft, und der Bedarf kann den Ausschlag geben.

Üblicher ist der Weg nach § 26 (2), wenn akademische Ausbildung samt Abschluss zu einem vakanten Dienstposten passen. Die Dienstposten sind normalerweise solche, auf denen Offiziere des militärfachlichen Dienstes eingeplant sind (OffzMilFD), als akademischer Reservisten-Quereinsteiger sollte man auch nicht ernsthaft ein Kommando im Truppendienst (TrD) erwarten, für das man sich ansonsten als SaZ 12 verpflichten muß und "ein paar" mehr Ausbildungen zu absolvieren hat als ROL1+2 und eventuell 3.

Rarer ist § 26 (4), weil hier der Bedarf wohl nicht so hoch ist. Spannend und mir selbst noch kaum ist § 26 (5), der ebenfalls eine Einstellung mit höherem Dienstgrad ermöglicht, wenn zwar kein Hochschulstudium notwendig ist, aber Bedarf der Truppe und Berufserfahrung der Person zusammenpassen - kennt da jemand Beispiele?

Offiziell: https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/reserveoffizier/45060
Offiziell: https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/reserveoffizier-seiteneinsteiger/120244
Publikumsjoker: https://de.wikipedia.org/wiki/Reserveoffizieranwärter
Normen: https://www.gesetze-im-internet.de/slv_2002/__26.html
Normen: https://www.gesetze-im-internet.de/slv_2002/__43.html
Inhalte, hier für die Luftwaffe, beim Heer ähnlich, deren Webseite hat nur leider nichts dazu, bei der Marine gibt es den ROA a.d.W. meines Wissens nach aktuell nicht:http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/start/team/rese/roa/!ut/p/z1/hU5NC4IwGP4tHbzuXX6UdlsUQXgQNNJdYuqaxnQyl_bzMzwFSc_t-eQBCinQlg21YKZWLZMTz-jmtvfDJLQD2z4klwATL4pPRzdaY9eF678AnWy8AIIhLjlk08Z2ecOBGCjQBxvYC3VKG8kNYsXnIWQVa0vJI1WQWTgDFVLl83XS5o4vgGp-55pr9NSTXBnT9TsLW3gcRySUEpKjQjUW_lWpVG8g_U5C16Qjdjw5hGT1Brkl5qc!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922DTU90A5PSGE4P1043
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ToMA

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Antw:Fragen zum ROA adW
« Antwort #7 am: 23. Mai 2018, 08:43:10 »

1. ROA a.d.W.  nach § 43 Abs. 2 SLV   (regulärer ROA a.d.W.), mit laufenden Beförderungen (Fhj, Fähnr, Lt).
2. Seiteneinsteiger n. § 43 Abs. 3 i.V.m. 26 Abs. 2 SLV, Beorderung gem. Studiengang, Lehrgänge bereits im vorl. höheren Dienstgrad (OLt, Hptm, Maj, Oberstlt), Dienstposten bereits bekannt.
3. Seiteneinsteiger n. § 43 Abs. 3 i.V.m. 26 Abs. 4 SLV, spätere Beorderung i.d.R. noch offen, Lehrgänge im bislang erreichten Dienstgrad, nach Abschluss der ResOffz-Lehrgänge DG = OLt.
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ToMA

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Antw:Fragen zum ROA adW
« Antwort #8 am: 23. Mai 2018, 09:07:03 »

Üblicher ist der Weg nach § 26 (2), wenn akademische Ausbildung samt Abschluss zu einem vakanten Dienstposten passen. Die Dienstposten sind normalerweise solche, auf denen Offiziere des militärfachlichen Dienstes eingeplant sind (OffzMilFD), ...

Das stimmt so nicht.
OffzMilFD sind i.d.R. ehemalige Fw, die in Ihrer Verwendung als OffzMilFD in die Offizierlaufbahn übergegangen sind und bis max. Stabshauptmann befördert werden können.
ResOffz nach 43 Abs. 3 i.V.m. 26 Abs. 2 SLV werden zu einem großen Teil bereits als Stabsoffiziere beordert (Ingenieure, Anwälte etc.) und sind keine OffzMilFD.
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PzPiKp360

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Antw:Fragen zum ROA adW
« Antwort #9 am: 23. Mai 2018, 15:20:14 »

Vielen Dank ToMA für die Korrektur, wieder was gelernt.   :)

Nun fehlt mir in Deiner obigen Auflistung noch ein Viertens, für das hier im Gesetz, § 26 Abs. 5 SLV:

Zitat
(5) Wer die Voraussetzungen des Absatzes 4 erfüllt, kann für militärfachliche Verwendungen, die keine Hochschulausbildung erfordern, auch mit einem höheren Dienstgrad eingestellt werden, wenn die besondere Eignung für die dem höheren Dienstgrad entsprechende Verwendung im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit erworben wurde. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

Gibt es hierfür Erklärungen und Beispiele?
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Sensei69

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Antw:Fragen zum ROA adW
« Antwort #10 am: 06. Juni 2018, 15:17:59 »

Danke allerseits für die Antworten!

Gruß
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VorschriftenPapst

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« Antwort #11 am: 22. Juni 2018, 07:59:46 »

§26 (5) SLV hat eine Besonderheit, denn in der Soldatenlaufbahnverordnung ist er angegeben mit dem Zusatz "sofern er Absatz 4 erfüllt". Das bedeutet lediglich, dass er die Ausbildung nach §26 (4) SLV abgeschlossen haben muss und im Anschluss - nach Einzelfallprüfung - entschieden wird, ob der Dienstposten, auf welchem der Oberleutnant der Reserve dann sitzt, sowie die zivile Qualifikation des Reservisten einen höheren Dienstgrad rechtfertigen.

Was nicht funktioniert ist, sich nach §26 (5) SLV zu bewerben, da der Absatz 5 so gesehen ein "Zusatz" ist.
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