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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Neuordnung Laufbahn  (Gelesen 31025 mal)

Ralf

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #105 am: 30. September 2018, 20:03:17 »

Das kann er doch schon jetzt. Voraussetzungen siehe SLV (Schulbildung).
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wolverine

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #106 am: 30. September 2018, 20:06:30 »

Und es gibt den Uffz/ StUffz nur im Fachdienst, nicht im Truppendienst. Ein OStGefr der Grenadiere müsste also ggfs. etwas anderes machen. Nachschub oder Inst oder Stabsdienst etc.
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KlausP

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #107 am: 30. September 2018, 20:08:40 »

Kann sich ein Mannschafter SaZ während der Dienstzeit nicht bewerben, um Uffz/StUffz zu werden? Falls ja, welche Voraussetzungen hätte das?

Klar kann er das, aber eben nur im Fachdienst.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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