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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Neuordnung Laufbahn  (Gelesen 30797 mal)

dunstig

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #75 am: 15. Juli 2018, 11:06:03 »

Und in welcher Firma bekommt der Hilfarbeiter so viel wie der Chef von mehreren 100 Mitarbeitern?
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

blubbbla

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #76 am: 15. Juli 2018, 13:02:54 »

Und in welcher Firma bekommt der Hilfarbeiter so viel wie der Chef von mehreren 100 Mitarbeitern?

Die Firma ist der Name eines Unternehmens, von dem bekommt man typischerweise nichts. Und Unternehmen mit dem Staatsdienst zu vergleichen ist wie Äpfel und Birnen zu vergleichen. Zudem ist wie gesagt das "Dazurechnen" von Trennungsgeld und von Familienzuschlägen eine Milchmädchenrechnung, da beides auch mit erhöhten Aufwendungen einhergeht. Weiterhin zahlen viele Unternehmen vergleichbare Zuschläge und auch andere Zuschläge, die es im öffentlichen Dienst gar nicht gibt.
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FoxtrotUniform

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #77 am: 16. Juli 2018, 06:29:23 »

Im Verlauf ging es u.a. um eben diesen Vergleich zwischen freier Wirtschaft und Bundeswehr. Natürlich darf verglichen werden, denn die Industrie steht bei der Regeneration von Fachkräften in einem Konkurrenzverhältnis zu den Streitkräften.

Bei den Ausgaben kommt es doch darauf an wie das gesamte Familieneinkommen sich darstellt; Alleine eine Ehe begründet keine höheren Aufwendungen, im Gegenteil wenn man einen gemeinsamen Haushalt mit zwei Einkommen führt. Ebenso kann auch der OTL im Beispiel Pendler auf eigene Kosten seien. Und Unternehmen gewähren Hilfsarbeitern(!) mit - Ausnahme des Kindergeldes von der Familienkasse - keine solchen Zuwendungen. Fazit: Einem OSG geht es finanziell schon ziemlich gut.

Und zum TG6: Ich lease ein Pendelfahrzeug (was ich auch für private Fahrten nutze) für 250 Euro im Monat (Versicherung, Steuer, Werkstatt, Rate) inklusive, nach einem Jahr gibt es immer ein Neues zum gleichen Kurs. Treibstoff kostet mich ca. 200 Euro im Monat, TG erhalte ich 650 Euro bei 20 Diensttagen ohne Dienstreisen im Monat. Das macht ein Plus von immerhin 200 Euro. Natürlich ein Kleinwagen, rechne ich die nach einem anderen Modell angeschaffte Limousine der oberen Mittelklasse in unserem Haushalt gegen, verzerrt sich das Bild natürlich.
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Gummy Bear

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #78 am: 19. Juli 2018, 22:45:47 »

Ich wundere mich über das Kuddelmuddel in den Bw-Dienstgraden und-Laufbahnen, dieses Konzept (und ich bin mir sicher, es wird so kommen) hebelt das Prinzip "Leistung=Laufbahn=Dienstgrad" komplett aus. Warum muss es so kompliziert und unübersichtlich sein?
So wie ich das verstehe klappt es in alliierten Streitkräften offenbar wesentlich besser und weitaus unkomplizierter.
Was machen die Franzosen, Briten und die meisten anderen europäischen Staaten anders als wir?
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Ralf

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #79 am: 20. Juli 2018, 05:20:34 »

Ich weiß nicht, ob man das immer so pauschal sagen, das klingt eher nach Stammtisch und schwarz oder weiß. Zumal man ein System (das eigene) mit relativ viel Detailwissen bewertet (und dadurch auch Schwächen kennt) und andere Systeme nur oberflächlich. Die Wiese des Nachbarn ist immer grüner.
Solche Systeme sind deutlich komplexer. Während die Dienstgradfluktuation zum Teil auch davon abhängt, dass man finanziell attraktiver werden will, man aber an das BBesG gebunden ist, so hat diese Bindung auch viele Vorteile.
Einseitig abzuwägen und zu argumentieren führt immer zu falschen Schlüssen. Ich bspw. maße mir nicht an unser System mit anderen System objektiv vergleichen zu können, dafür ist mein Kenntnisstand über unser und andere Systeme viel zu unterschiedlich.
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Gummy Bear

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #80 am: 20. Juli 2018, 17:13:53 »

An der Anzahl der vorhandenen Dienstgrade erlaube ich mir zumindest eine oberflächliche Einschätzung im Vergleich zu anderen Staaten.
Die Diskussion in Deutschland erlebe ich ja selber, teilweise auch aus dem Inneren, und stelle fest, das Leistungsprinzip findet nicht wirklich Anwendung.
Und durch diese aktuelle Thematik fühle ich mich ehrlich gesagt auch bestätigt.
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LeK

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #81 am: 20. Juli 2018, 17:42:05 »

So wie ich das verstehe klappt es in alliierten Streitkräften offenbar wesentlich besser und weitaus unkomplizierter.
Was machen die Franzosen, Briten und die meisten anderen europäischen Staaten anders als wir?

Wenn Sie aus dem simplen Umstand, dass weniger Dienstgrade vorhanden seien, den Schluss ziehen, dass es bei den alliierten Streitkräfte wesentlich besser und weitaus unkomplizierter klappe, dann wissen Sie doch auch bereits, was die meisten anderen europäischen Staaten anders machen als wir?

Offensichtlich wollen Sie nur ein bisschen stänkern.
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dunstig

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #82 am: 20. Juli 2018, 18:29:40 »

Mit dem Leistungsprinzip sehe ich es aber auch so. Wenn bis zum Oberleutnant jeder, der die minimalsten Anforderungen (OL1 und Studium) erfüllt, völlig unabhängig von Beurteilungsvermerken, Abschlussnoten, etc. pünktlich und gleichzeitig befördert werden, ist dieses quasi nicht existent.

Selbiges bei der Beförderung zum Hauptmann. Da liegen dann vielleicht mal 1-2 Monate dazwischen, aber wie wird da über Jahre hinweg gezeigte Leistung honoriert?
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Ralf

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #83 am: 20. Juli 2018, 19:48:11 »

Ja das ist das Problem: sobald jemand wartet, wird natürlich Papier schwarz gemacht, Emails nach Berlin geschrieben etc. Also wird versucht mehr Planstellen zu organisieren, damit jemand gerechtfertigt nicht warten muss. Und dann kommt jemand und sagt: voll doof, kein Leistungsprinzip.

Aber es ist auch nicht von der Hand zu weisen: Sitze ich auf einem entsprechenden Dienstposten und leiste die dort erforderliche Arbeit, warum soll ich dann nicht auch so besoldet werden? Beispiel: ein Kommodore eines Geschwaders sitzt auf A16, macht die Arbeit, trägt die Personal- und Materialverantwortung, wird aber nicht befördert und wird nach knapp 3 Jahren wieder versetzt, ohne dass er befördert wurde. Isz das nun Leistungsprinzip, obwohl er sich bei der strengen Auswahl zum Kdore durchgesetzt hat?
Ist es Leistungsprinzip, wenn Hauptleute, die den BLS (ehem. SOL) mit einer Eignung zum LGAN nicht zum Major befördert werden?

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dunstig

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #84 am: 20. Juli 2018, 20:40:32 »

Ich stimme dir uneingeschränkt zu Ralf. Das ist eben das Problem im Spannungsfeld zwischen den entsprechend dotierten Dienstposten und den verfügbaren Haushaltskarten. Das dann noch in Einklang zu bringen mit dem Leistungsprinzip ist eine Herkules-Aufgabe.

Dennoch würde ich mir wünschen, dass zumindest in dem Bereich der Offz Truppendienst SaZ, wo es ja genug Haushaltskarten gibt, jeder individuell und generell differenzierter betrachtet wird. Denn in der Gleichung Diensposten+Haushaltskarte+Zeit = Beförderung fehlt mir die Leistung. Insbesondere jetzt wo die Dienstposten auch noch L-H dotiert sind.
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FoxtrotUniform

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #85 am: 20. Juli 2018, 22:52:12 »

Dunstig, du hast natürlich recht. Das zieht sich durch alle Offizierdienstgrade, allerdings erfährt man schon früh in seinem Werdegang ob man sehr wahrscheinlich als A11 SaZ ausscheidet, A14 bis zum Ruhestand bleibt oder für höheres bestimmt ist. Ist letzteres der Fall, schießt man durch.

Bei den Feldwebeln ist es praktisch bis zum Stabsfeldwebel ebenso, dass man leistungsunabhängig zügig befördert wird.

Inakzeptabel erachte ich, dass auch Studienabbrecher befördert werden und häufig auf Dienstposten gesetzt werden, von denen eine bestimmte ATN verlangt wird. Extremfall: Der Hauptfeldwebel hat den geforderten Meister, der Oberleutnant hat einen Schulabschluss, beide werden für die gleiche Tätigkeit in einer Kommandobehörde verwendet.

Hinsichtlich der zeitgerechten Einweisungen vertrete ich die Auffassung, dass man erst dann auf einen bestimmten Dienstposten versetzt werden sollte, wenn auch die Beförderung möglich ist. Sei es Ralfs erwähnte Kommodore oder der Oberst der ein Jahr lang auf seinen ersten goldenen Stern wartet. So etwas wäre in einem Unternehmen unvorstellbar ("Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Chefarztstelle, die höhere Gehaltseinstufung erhalten Sie jedoch frühstens in 1,5 Jahre...").
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Gummy Bear

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #86 am: 20. Juli 2018, 23:42:54 »

Offensichtlich wollen Sie nur ein bisschen stänkern.
Sicherlich, aber die Diskussion zeigt offensichtlich, dass es in unserer Bw diesbezüglich Probleme gibt und ich nicht der einzige bin, der diese Flut an Mannschaftsdienstgraden (in Zukunft wahrscheinblich 8!) für, sagen wir mal diskussionswürdig erachtet.
Und für andere Dienstgradgruppen gibt es sowohl Beförderungsmangel einerseits, andererseits kann man durch die Decke geschossen werden und mehr auf der Schulter tragen, als man tatsächlich, im Vergleich zu anderen, "verdient" hätte.

Wie auch immer andere Streitkräfte womöglich ähnliche Probleme regeln, es bleibt in den Dienstgraden zumindest übersichtlich - bei uns es das nicht mehr wirklich.
Und das prangere ich an.
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StierNRW

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #87 am: 21. Juli 2018, 11:31:03 »

Hallo,

nur nebenbei gesagt:

Die einzige Armee, die derzeit die Dienstgrade "Korporal" und "Vizekorporal" verwendet, scheint die Schweizergarde zu sein:

https://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4pstliche_Schweizergarde#Bestand

https://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4pstliche_Schweizergarde#Dienstgradabzeichen

Allerdings wird dort bei Wikipedia sowohl von "Korporäl", als auch von "Korporal" gesprochen.

(Im Österreichischen Bundesheer und in der Schweizer Armee gibt es zwar auch den "Korporal", aber eben keinen Dienstgrad "Vizekorporal")

Nur mal als Anmerkung :)

Mit kameradschaftlichen Grüßen,
StierNRW

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StierNRW

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #88 am: 21. Juli 2018, 11:48:24 »

Oje, ich Dussel:

Das mit dem "Korporäle" meinte natürlich den Plural von "Korporal".

Asche auf mein Haupt ;D
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Strong Passion

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Antw:Neuordnung Laufbahn
« Antwort #89 am: 27. August 2018, 22:27:38 »

bekanntlich soll sich ja was bei der Beförderung zum StFw was tun

gem. Entwurf des Haushaltsgesetzes 2019 sind erhebliche Verbesserungen bei den Planstellen vorgesehen:


A9+Z: +130

A9 (StFw): +800


zusammen mit den nicht ausgeschöpften Planstellen zur Ist-Besetzung am 01.06.2018 können dann durch den Kaskadeneffekt fast 2400 Beförderungen zum StFw erfolgen...


aktuell besteht ja kein Beförderungsstau beim StFw


… Besetzung der Planstellen durch Änderung der Voraussetzungen scheint hier wahrscheinlich, ich tippe mal nur noch 9 Jahre als UmP (Gleichstellung mit den Seiteneinsteigern, die als StFw eingestellt werden) damit würde auch die vom DBwV veröffentlichte "Spitzenförderung allg. Laufbahnperspektive" vor dem 30.Geburtstag greifen


oder man streicht einfach die 16 Feldwebeljahre und ersetzt diese durch 16 Jahre Gesamtdienstzeit dann würden nächstes Jahr die ersten SaZ 12+, die 2009/2010 als FA SaZ 18/19 übernommen wurden, als UmP StFw werden, wenn sie denn noch bei der Truppe sind als SaZ 25 oder BS


aber sind alles nur Gedankenspiele...
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