Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 23. April 2024, 21:02:22
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wann steht mir eine Einzelstube zu?  (Gelesen 12423 mal)

Marcel C

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Wann steht mir eine Einzelstube zu?
« am: 11. April 2018, 17:43:01 »

Guten Tag Kameradinnen und Kameraden!

Meine Frage ist folgende. Wir sollen aufgrund von Neuzuweisungen von ZAW-Maßnahmen aus unserem jetzt neu renovierten Block raus.
In diesem Block war das "Von der Leyen Paket " frisch installiert worden.
Jetzt sollen wir in einen Block der komplett Kern saniert werden müsste. Buchedekor ist zwar vorhanden , das ist aber auch schon alles.

Jetzt zu meiner Frage. Ich bin 29 jahre alt, hatte vor meinem Dienstantritt keine anerkannte Wohnung und habe während meiner Dienstzeit geheiratet, wodurch meine Wohnung , meines Wissens nach automatisch annerkant wird. Ich habe seit meinem Diensteintritt meinen Stammverband nicht gewechselt.
Steht mir dadurch jetzt durch die Eheschließung eine Einzelstube zu ?
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Antw:Wann steht mir eine Einzelstube zu?
« Antwort #1 am: 11. April 2018, 17:50:26 »

Steht mir dadurch jetzt durch die Eheschließung eine Einzelstube zu ?

Nein. Oder um auf deine eigentliche Frage zu antworten:

Wann steht mir eine Einzelstube zu?

Nie!

Gruß Andi
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Marcel C

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Antw:Wann steht mir eine Einzelstube zu?
« Antwort #2 am: 11. April 2018, 17:56:54 »

Danke für die schnelle und präzise Antwort.

Gibt es denn die Möglichkeit sich über die neue Stube zu beschweren?
Das klingt höchstwahrscheinlich wie meckern auf hohem Niveau, aber der Block wurde wie man so schön sagt , total herunter gewohnt.
Mein Stuhl sieht aus , als wäre auf ihm uriniert worden.
Die Küche hat noch nie wirklich Wasser gesehen. Die Schränke sind noch voller Geschirr, Töpfe und Lebensmittel.
Auf die von mir zu beziehende Stube ist eine Steckdose.
Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.781
Antw:Wann steht mir eine Einzelstube zu?
« Antwort #3 am: 11. April 2018, 18:17:30 »

Wenn er nicht baufällig ist und nicht gerade erhebliche Hygienemängel hat (die alten Lebensmittel kann man ja schnell entsorgen und warum beschwert man sich über ausgestattete Küchen mit Geschirr?): Nein.

Bzw können schon, wird nur nix bringen.
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Marcel C

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Antw:Wann steht mir eine Einzelstube zu?
« Antwort #4 am: 11. April 2018, 18:27:33 »

Okay vielen Dank! :-)
Von mir aus kann der Thread hier geschlossen werden, meine Fragen bzw Befürchtungen wurden durch euch beantwortet und bestätigt.
Jetzt kann ich nur noch beten das die Regierung so langsam mal anfängt ihre Bürger in Uniform zu würdigen und einen Standard in den Unterkünften installiert und ich rede nicht von den ganz alltäglichen Politfloskeln " Wir sind dabei die Missstände in den Unterkünften zu beseitigen, sondern das auch aktiv gehandelt wird.


Mein Stolz teil dieser Armee zu sein schwindet von Tag zu Tag mehr und ich weiß das ich nicht der einzige bin dem es da so ergeht!
Gespeichert

dunstig

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3.873
Antw:Wann steht mir eine Einzelstube zu?
« Antwort #5 am: 11. April 2018, 18:43:27 »

Naja wenn man seinen Stolz zu dienen davon abhängig macht, wie man untergebracht wird, dann sollte man sich vielleicht nicht gerade die Bundeswehr als Arbeitgeber suchen.

Aber ja, in vielen Dingen geht Attraktivität definitiv anders als es die Bundeswehr vormacht.
Gespeichert
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Marcel C

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Antw:Wann steht mir eine Einzelstube zu?
« Antwort #6 am: 11. April 2018, 19:11:54 »

Zitat
Naja wenn man seinen Stolz zu dienen davon abhängig macht, wie man untergebracht wird, dann sollte man sich vielleicht nicht gerade die Bundeswehr als Arbeitgeber suchen.

Das ist eine Zusammenfassung aus allen Dingen die so in letzter Zeit passieren.
Wenn man seine Arbeit nicht machen kann aufgrund dessen , das irgendwelche Stabsoffiziere in den Ämtern den Bedarf völlig an der Realität vorbei planen, Hauptsache die Quote stimmt.
Das Material erst gefühlt nach Äonen nach Anforderung ankommt. Nur um mal ein paar Beispiele zu nennen, die nichts mit der Unterbringungn zu tun haben.
Gespeichert

InstUffzSEAKlima

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.027
Antw:Wann steht mir eine Einzelstube zu?
« Antwort #7 am: 11. April 2018, 21:11:11 »

Danke für die schnelle und präzise Antwort.

Gibt es denn die Möglichkeit sich über die neue Stube zu beschweren?
Das klingt höchstwahrscheinlich wie meckern auf hohem Niveau, aber der Block wurde wie man so schön sagt , total herunter gewohnt.
Mein Stuhl sieht aus , als wäre auf ihm uriniert worden.
Die Küche hat noch nie wirklich Wasser gesehen. Die Schränke sind noch voller Geschirr, Töpfe und Lebensmittel.
Auf die von mir zu beziehende Stube ist eine Steckdose.

* ja, das ist Jammern, denn heute kann jeder, Ü25 erst recht, froh sein, ein Nachtlager innerhalb der Liegenschaft nutzen zu dürfen
* Wenn es zu dreckig ist, kann man das abstellen und das Reinigungsgerät bemühen, was der Dienstherr hat bevorraten lassen. Das frühere Stuben- und Revierreinigen kennen viele nur noch vom Hörensagen.
* Warum stört die Steckdose? Wäre ein Druckluftanschluß lieber? Die meisten Soldaten sind froh, wenn sie eine Steckdose haben, die funktioniert.
Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.781
Antw:Wann steht mir eine Einzelstube zu?
« Antwort #8 am: 11. April 2018, 21:13:42 »

Das Problem ist wohl eher "nur eine Steckdose".
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KillBurn93

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 687
Antw:Wann steht mir eine Einzelstube zu?
« Antwort #9 am: 11. April 2018, 21:26:47 »

Dafür gibt es ja mehrfach Steckdosen  ::)
Sowas gehört doch zum standard Reisegepäck  ;D
Gespeichert
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.749
Antw:Wann steht mir eine Einzelstube zu?
« Antwort #10 am: 12. April 2018, 09:07:23 »

1. Was "Früher" war ... spielt keine Rolle mehr. Die Bw hat sich eine neue Agenda auf die Fahne geschrieben : dann muss man auch liefern.

2. Das gilt auch für das "Bild" des Soldaten. Wir Leben im Jahr 2018 ... und nicht mehr 1970 ...

Dessen ungeachtet ... wäre es naiv zu glauben, dass Defizite aus Jahrzehnten "über Nacht" beseitigt werden, bzw. neue Projekte a.s.a.p.
ihre Umsetzung finden... da gibt es genügend "Showstopper"... finanziell...planerisch...etc.


Und deshalb ist auch das Thema "Unterkünfte" regelmäßig im Wehrbericht...

Hier mal aus der StN des BMVg zum 2016'er:

WB:

"Fehlende Unterkünfte und Wohnraum

Die landläufige Vorstellung, dass jede Soldatin und jeder Soldat ein Bett und einen Spind in einer Kaserne hat, stimmt schon lange nicht mehr. Selbst für die unterkunftspflichtigen Soldatinnen und Soldaten im Alter von bis zu 25 Jahren ist an einigen Standorten, wie beispielsweise derzeit in Mayen, kein ausreichender Wohnraum in der Kaserne vorhanden. Darüber hinaus steht für nicht unterkunftspflichtige Soldatinnen und Soldaten, die zum Beispiel im Rahmen von Übungen, Alarmierungs- und Bereitschaftsdiensten, das heißt aus dienstlicher Notwendigkeit, Präsenzpflicht in einer Kaserne haben, nicht selten nur mit viel Improvisationstalent dort überhaupt eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung. Geschätzt wird ein Bedarf von 13.500 Stuben in Gemeinschaftsunterkünften (Vier- Mann-Belegung).

Die größte Gruppe der Unterkunftssuchenden in der Bundeswehr stellen nach wie vor die Wochenendpendler (siehe hierzu auch das Kapitel „Probleme einer Pendlerarmee“)."


Antwort des BMVg:

"Schon immer wurden Unterkünfte ausschließlich für einen Teil der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr für dienstliche Zwecke, die sich in der Regel aus Ausbildungs-, Übungs-, Alarmierungs- und Bereitschaftsdiensten ergeben, bereitgestellt.

Gesetzliche Grundlage ist hierbei die Unterkunftspflicht gem. §18 Soldatengesetz.

An einigen Standorten sind die noch notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Unterkünften eingeleitet worden.
Daher kann an diesen Standorten ein vorübergehender Mangel an Wohnraum in den Kasernen auftreten.

Für nicht unterkunftspflichtige Soldatinnen und Soldaten werden seit Anfang 2017 Flächen von jeweils 3m² (vorher 2,25 m²) vorrangig in Gemeinschaftsunterkunft zur Aufbewahrung ihrer dienstlichen Bekleidung und persönlichen Ausrüstung bereitgestellt.

Hierzu sind etwa 13.500 Gemeinschaftsunterkünfte weiter zu erhalten. Sollte im Einzelfall darüber hinausgehender temporärer Übernachtungsbedarf bestehen, ist dieser durch individuelle organisatorische Maßnahmen vor Ort zu decken.

Sollte der Bedarf dauerhaft bestehen, kann auf Antrag und in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen ein erhöhter Unterkunftsbedarf anerkannt werden.

Nichtunterkunftspflichtige Wochenendpendler haben nur als Trennungsgeldempfänger einen Anspruch auf dienstliche Unterkunft.

Sofern diesen keine angemessene dienstliche Unterkunft (Einzelzimmer mit Waschbecken) bereitgestellt werden kann, erhalten sie Trennungs-/Übernachtungsgeld zur Anmietung einer Wohnung auf dem Wohnungsmarkt.

Nichtanspruchsberechtigten Wochenendpendlern kann auf Antrag und gegen Bezahlung dienstliche Unterkunft im Rahmen freier Kapazitäten bereitgestellt werden."
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635
Antw:Wann steht mir eine Einzelstube zu?
« Antwort #11 am: 12. April 2018, 15:25:34 »

Jetzt kann ich nur noch beten das die Regierung so langsam mal anfängt ihre Bürger in Uniform zu würdigen und einen Standard in den Unterkünften installiert und ich rede nicht von den ganz alltäglichen Politfloskeln " Wir sind dabei die Missstände in den Unterkünften zu beseitigen, sondern das auch aktiv gehandelt wird.

Es wird aktiv gehandelt. Bundesweit sind dementsprechend mehrere tausend Unterkunftseinheiten aus der Nutzung gegangen, weil die Nutzung nicht mehr zumutbar war. Dadurch hat sich a) Die Anzahl der verfügbaren Untekünfte reduziert und b) der durchschnittliche Zustand der Unterkünfte massiv verbessert.
Das bedeutet, dass effektiv mitunter auch beschwerden und Eingaben über den schlechten Zustand von Unterkünften dazu geführt hat, dass wir massiv weniger haben, als noch vor drei Jahren. Und die, die wir haben werden dementsprechend denjenigen zur Verfügung gestellt, die einen Anspruch darauf haben.

Im Rahmen der Stubenzuweisung haben deine Vorgesetzten bei einem Anspruch auf Unterkunft natürlich auch zu klären, ob dir eine angemessene, deinem Dienstgrad und deiner Dienststellung entsprechende Unterkunft gewährt werden kann.
Wenn du als Trennungsgeldempfänger nach §3 TGV am Standort keine angemessene (Doppelunterkunft bei einem Portepee oder Offizier ist nicht angemessen) Unterkunft bekommen kannst, weil es sie nicht gibt, dann bekommst du einen Nachweis darüber vom Standortältesten und hast Anspruch auf Trennungsübernachtungsgeld.
Wenn du kein TG-Empfänger nach §3 TGV und kein Lehrgangsteilnehmer bist hast du als Ü25 keinen Anspruch auf irgendwas und solltest einfach dankbar dafür sein, dass du überhaupt etwas bekommst. Bei den Äußerungen, die hier von dir kommen würde ich mir aber vermutlich eher überlegen dir die Genehmigung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft aus Kapazitätsgründen wieder zu entziehen (ich hoffe du hast das überhaupt beantragt).

Wenn man seine Arbeit nicht machen kann aufgrund dessen , das irgendwelche Stabsoffiziere in den Ämtern den Bedarf völlig an der Realität vorbei planen, Hauptsache die Quote stimmt.

Das "plant" kein "Stabsoffizier", die Bundeswehr setzt gesetzliche Vorgaben um! Aber wer so reflektiert "argumentiert" wie du, ist vermutlich nie mit Fakten zum Thema belastet worden.

Gruß Andi
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

SDW

  • Gast
Antw:Wann steht mir eine Einzelstube zu?
« Antwort #12 am: 13. April 2018, 20:58:00 »

Naja, der Zustand vor Ort hängt doch auch davon ab, wieviel "Lust" das dafür zuständige Personal hat, sich drum zu kümmern.
Für Reinigungszustand und Wartung ist nicht "die Regierung" verantwortlich, sondern die Kameraden und Mitarbeiter vor Ort.
Und wenn man das einfach schleifen lässt, aus welchen Gründen auch immer, dann werden die Zustände entsprechend.

Wenn Kameraden sich um die ihnen anvertraute Stube nicht ausreichend kümmern, gibt's genau dafür das Disziplinarrecht. Muss man halt auch nutzen.
Gespeichert

Rekrut84

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 628
Antw:Wann steht mir eine Einzelstube zu?
« Antwort #13 am: 05. Mai 2020, 12:58:36 »


Im Rahmen der Stubenzuweisung haben deine Vorgesetzten bei einem Anspruch auf Unterkunft natürlich auch zu klären, ob dir eine angemessene, deinem Dienstgrad und deiner Dienststellung entsprechende Unterkunft gewährt werden kann.
Wenn du als Trennungsgeldempfänger nach §3 TGV am Standort keine angemessene (Doppelunterkunft bei einem Portepee oder Offizier ist nicht angemessen) Unterkunft bekommen kannst, weil es sie nicht gibt, dann bekommst du einen Nachweis darüber vom Standortältesten und hast Anspruch auf Trennungsübernachtungsgeld.

Der Beitrag ist zwar schon etwas alt, aber ist diese Regelung noch aktuell, wenn ja, wo ist das geregelt?
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.749
Antw:Wann steht mir eine Einzelstube zu?
« Antwort #14 am: 05. Mai 2020, 13:16:17 »


Im Rahmen der Stubenzuweisung haben deine Vorgesetzten bei einem Anspruch auf Unterkunft natürlich auch zu klären, ob dir eine angemessene, deinem Dienstgrad und deiner Dienststellung entsprechende Unterkunft gewährt werden kann.
Wenn du als Trennungsgeldempfänger nach §3 TGV am Standort keine angemessene (Doppelunterkunft bei einem Portepee oder Offizier ist nicht angemessen) Unterkunft bekommen kannst, weil es sie nicht gibt, dann bekommst du einen Nachweis darüber vom Standortältesten und hast Anspruch auf Trennungsübernachtungsgeld.

Der Beitrag ist zwar schon etwas alt, aber ist diese Regelung noch aktuell, wenn ja, wo ist das geregelt?


Es gilt



Antwort des BMVg:

"Nichtunterkunftspflichtige Wochenendpendler haben nur als Trennungsgeldempfänger einen Anspruch auf dienstliche Unterkunft.

Sofern diesen keine angemessene dienstliche Unterkunft (Einzelzimmer mit Waschbecken) bereitgestellt werden kann, erhalten sie Trennungs-/Übernachtungsgeld zur Anmietung einer Wohnung auf dem Wohnungsmarkt."


Einzelzimmer mit Waschbecken = einfacher Hotelstandard

Dazu gibt es auch eine Vorschrift ... mal in ZRMS suchen, wenn wieder Zugriff
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de