Jetzt kann ich nur noch beten das die Regierung so langsam mal anfängt ihre Bürger in Uniform zu würdigen und einen Standard in den Unterkünften installiert und ich rede nicht von den ganz alltäglichen Politfloskeln " Wir sind dabei die Missstände in den Unterkünften zu beseitigen, sondern das auch aktiv gehandelt wird.
Es wird aktiv gehandelt. Bundesweit sind dementsprechend mehrere tausend Unterkunftseinheiten aus der Nutzung gegangen, weil die Nutzung nicht mehr zumutbar war. Dadurch hat sich a) Die Anzahl der verfügbaren Untekünfte reduziert und b) der durchschnittliche Zustand der Unterkünfte massiv verbessert.
Das bedeutet, dass effektiv mitunter auch beschwerden und Eingaben über den schlechten Zustand von Unterkünften dazu geführt hat, dass wir massiv weniger haben, als noch vor drei Jahren. Und die, die wir haben werden dementsprechend denjenigen zur Verfügung gestellt, die einen Anspruch darauf haben.
Im Rahmen der Stubenzuweisung haben deine Vorgesetzten bei einem Anspruch auf Unterkunft natürlich auch zu klären, ob dir eine
angemessene, deinem Dienstgrad und deiner Dienststellung entsprechende Unterkunft gewährt werden kann.
Wenn du als Trennungsgeldempfänger nach §3 TGV am Standort keine angemessene (Doppelunterkunft bei einem Portepee oder Offizier ist
nicht angemessen) Unterkunft bekommen kannst, weil es sie nicht gibt, dann bekommst du einen Nachweis darüber vom Standortältesten und hast Anspruch auf Trennungsübernachtungsgeld.
Wenn du kein TG-Empfänger nach §3 TGV und kein Lehrgangsteilnehmer bist hast du als Ü25
keinen Anspruch auf irgendwas und solltest einfach dankbar dafür sein, dass du überhaupt etwas bekommst. Bei den Äußerungen, die hier von dir kommen würde ich mir aber vermutlich eher überlegen dir die Genehmigung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft aus Kapazitätsgründen wieder zu entziehen (ich hoffe du hast das überhaupt beantragt).
Wenn man seine Arbeit nicht machen kann aufgrund dessen , das irgendwelche Stabsoffiziere in den Ämtern den Bedarf völlig an der Realität vorbei planen, Hauptsache die Quote stimmt.
Das "plant" kein "Stabsoffizier", die Bundeswehr setzt gesetzliche Vorgaben um! Aber wer so reflektiert "argumentiert" wie du, ist vermutlich nie mit Fakten zum Thema belastet worden.
Gruß Andi