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Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019

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derchris:

--- Zitat --- Damit Sie in der neuen Dienststelle TG-Empfänger werden können ... muss die Wohnung als berücksichtigungsfähig anerkannt sein ... bevor die formale Ankündigung der Versetzung kommt...

Sollte diese also noch nicht erfolgt sein ... sofort zusammen mit dem Pers die Anerkennung beim BAPersBw beantragen und - sobald diese vorliegt - den Pers sicherheitshalber fragen, ob er dies in PersWiSys eingepflegt hat.
--- Ende Zitat ---

Also mein aktueller Hausstand wurde von uns bezogen lange bevor ein kausaler Zusammenhang zum zum zukünftigen Dienstort bestand - tatsächlich ging ich auch nicht davon aus dort hin versetzt zu werden und hatte daher bisher keine großen Anstrengungen zur Anerkennung eben dieses Hausstandes gemacht.

Ich werde direkt kommende Woche zum PersFw gehen und ihm vortragen. Ich bin mir lediglich bei der „VO“ nicht ganz sicher. Bisher ist lediglich ein einziges Personalgespräch erfolgt bei dem mein geäußerter Wunsch, in das betreffende Bataillon versetzt zu werden, erstmalig geäußert wurde (was aufgrund von Mangelverwendung aber klappen sollte). Genaueres (DP ID, Monat des Dienstantrittes, etc.) wurde mir von Seiten meiner Stammdienststelle oder von Seiten BAPers noch nicht eröffnet.

Herzlichen Dank!

LwPersFw:

--- Zitat von: derchris am 08. September 2023, 16:02:01 ---
Also mein aktueller Hausstand wurde von uns bezogen lange bevor ein kausaler Zusammenhang zum zum zukünftigen Dienstort bestand - tatsächlich ging ich auch nicht davon aus dort hin versetzt zu werden und hatte daher bisher keine großen Anstrengungen zur Anerkennung eben dieses Hausstandes gemacht.

Ich werde direkt kommende Woche zum PersFw gehen und ihm vortragen. Ich bin mir lediglich bei der „VO“ nicht ganz sicher. Bisher ist lediglich ein einziges Personalgespräch erfolgt bei dem mein geäußerter Wunsch, in das betreffende Bataillon versetzt zu werden, erstmalig geäußert wurde (was aufgrund von Mangelverwendung aber klappen sollte). Genaueres (DP ID, Monat des Dienstantrittes, etc.) wurde mir von Seiten meiner Stammdienststelle oder von Seiten BAPers noch nicht eröffnet.

Herzlichen Dank!

--- Ende Zitat ---

Stellen Sie umgehend den Antrag auf Anerkennung.
Und der Pers soll umgehend dies in PersWiSys eintragen, sobald die Bescheinigung vorliegt.

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