- Umsetzung innerhalb der Dienststelle auf einen anderen DP ohne Dienstortwechsel
- Umsetzung innerhalb der Dienststelle auf DPäk ohne Dienstortwechsel
- Versetzung zu einer anderen Dienststelle am Dienstort
- Umsetzung innerhalb der Dienststelle auf einen anderen DP ohne Dienstortwechsel
Personalverfügung : Dienstpostenwechsel- Umsetzung innerhalb der Dienststelle auf DPäk ohne Dienstortwechsel
Personalverfügung : Dienstpostenwechsel- Versetzung zu einer anderen Dienststelle am Dienstort
Personalverfügung : VersetzungNur im Falle der Umsetzung innerhalb der Dienststelle ohne Wechsel des DP
(entsprechende PersVerfügungen wurden zum Teil pauschal im Rahmen der Stichtagsregelung 01.07.2020 erstellt)
Dies war zentral für alle Soldaten spätestens zu diesem Stichtag durch das BAPersBw durchzuführen, die zu diesem Zeitpunkt bereits TG-Empfänger nach dem alten "Strukturerlass" waren.
Zweck: Umstellung auf die neue 3+5-Regel
Wie ?
Erstellung einer Versetzungsverfügung auf den zu diesen Zeitpunkt besetzen Dienstposten oder DPäK mit der UKV-Entscheidung 1.2.
"
1.2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 BUKG oder eines der Versetzung nach § 3 Abs. 2 BUKG gleichstehenden Grundes in Verbindung mit § 3 Abs. 3 BUKG – die Zusage wird erst drei Jahre nach dem tatsächlichen Dienstantritt wirksam"Alle danach erfolgenden Personalentscheidungen haben dann nach den Vorgaben der 3+5-Regel zu erfolgen, wenn der Soldat die Bedingungen dafür erfüllt.
Bsp 1
Zum 01.07.2020 wurde ein TG-Empfänger, verheiratet, mit einer Versetzungsverfügung von 2.1/2.3 auf 1.2 umgestellt.
Somit begann der erste 3+5-Zeitraum am 01.07.2020.
Zum 01.10.2021 wird der Soldat nun an einen neuen Dienstort versetzt, der z.B. 200 km vom Wohnort entfernt ist.
Geplante Stehzeit dort über 2 Jahre.
Der Soldat muss zur UKV gehört werden.
Er erklärt, dass er auch am neuen Dienstort TG-Empfänger sein will. Er kreuzt 1.2 an.
Somit wird er zum 01.10.2021 versetzt... bei UKV-Entscheidung 1.2.
Damit beginnt zum 01.10.2021 der neue 3+5-Zeitraum.
Bsp 2
Zum 01.07.2020 wurde ein TG-Empfänger, verheiratet, mit einer Versetzungsverfügung von 2.1/2.3 auf 1.2 umgestellt.
Somit begann der erste 3+5-Zeitraum am 01.07.2020.
Zum 01.10.2021 wird der Soldat am Dienstort versetzt.
Von der 1. Kompanie in die 2. Kompanie.
Geplante Stehzeit dort über 2 Jahre.
Der Soldat muss zur UKV gehört werden.
Er erklärt, dass er auch in der neuen Einheit TG-Empfänger sein will. Er kreuzt 1.3 an.
Somit wird er zum 01.10.2021 versetzt... bei UKV-Entscheidung 1.3.
Damit beginnt zum 01.10.2021 der neue 3+5-Zeitraum.