Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 13:57:48
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019  (Gelesen 333850 mal)

c3r83ru5

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #105 am: 07. August 2020, 09:52:41 »

Zitat
So ist es … der Erlass BMVg IUD II 2 – 21-60-00 vom 01.04.2020 gilt nur für Dienstreisen !

Im wesentlichen ist zu beachten:

Es betrifft Dienstreisen zur Erledigung auswärtiger Dienstgeschäfte

Der gesteigerten Infektionsgefahr in öffentlichen Verkehrsmitteln sollte bei Dienstreisen, wo immer möglich durch die Nutzung von Dienst-, bzw. Privat-Kfz begegnet werden.

Staatssekretär Hoofe hat deshalb entschieden, das erhebliche dienstliche Interesse an der Nutzung von Privat-Kfz ab dem 1. April 2020 bis auf Widerruf anzuerkennen.

Die dienstreiseanordnenden bzw. -genehmigenden Vorgesetzten bitte ich daher, im Falle beantragter Nutzung von Privat-Kfz das Vorliegen des erheblichen
dienstlichen Interesses ab sofort und für die Dauer der Wirksamkeit dieser Entscheidung zu bestätigen.

Dienstreisende erhalten somit bei der Nutzung eines Privat-Kfz in Ausführung dieser Entscheidung eine erhöhte Wegstreckenentschädigung (§ 5 Abs. 2 BRKG)
bei gleichzeitigem Wegfall der Höchstbetragsgrenze nach § 5 Abs. 1 BRKG.


Aber gerade diese DR sollen ja unter Corona - wo immer möglich - vermieden werden.
Ansatz - alles was auf elektronischem/telefonischem Weg erledigt werden kann … bedarf keiner Dienstreise.

Genau so ist das richtig. Als kleiner Nachbrenner:
gilt auch für Fahrten im Rahmen der utV.
gilt automatisch bei Abordnungen und Kommandierungen.

Und was auch sehr wichtig ist, wenn was passiert immer der Polizei angeben das es eine dienstliche Fahrt ist. Da das private Kfz in dem Fall wie ein Dienst Kfz behandelt wird.
Gespeichert

2Cent

  • Gast
Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #106 am: 07. August 2020, 10:05:56 »

Und was auch sehr wichtig ist, wenn was passiert immer der Polizei angeben das es eine dienstliche Fahrt ist. Da das private Kfz in dem Fall wie ein Dienst Kfz behandelt wird.
Oh das ist ja interessant, was ist denn dann anders?
Streichelt der Polizist es dann sanft wenn der Abschlepper kommt?


Edit: Zitat und Beitrag getrennt!
« Letzte Änderung: 07. August 2020, 10:41:26 von BulleMölders »
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #107 am: 07. August 2020, 10:15:18 »

Nein. Die Polizei ist auch bei Bagatellschäden gezwungen, den Unfall aufzunehmen. Es gibt Landespolizeien, in denen Bagatellschäden nicht durch die Polizei aufgenommen werden müssen!
Gespeichert

c3r83ru5

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #108 am: 07. August 2020, 10:16:43 »

Und es müssen evtl. die Feldjäger informiert werden. Auch Versicherungstechnisch wird das dann alles anders behandelt.
Gespeichert

Wüstensand

  • Gast
Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #109 am: 03. November 2020, 16:13:03 »


Folgendes Beispiel: Soldat ist TG-Empfänger nach § 3 mit TG-Wohnung am Standort bzw. in dessen Umfeld, von der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung befreit, und besucht zum Mittagessen die Truppenküche am gleichen Standort, aber in einer anderen Liegenschaft! Hier kommen laut Aussage der Rechnungsführerin dann € 11,80 zur Auszahlung, weil die Teilnahme an der (subventionierten) Gemeinschaftsverpflegung anzurechnen ist.


Kurze Frage hierzu: Kann ich frei wählen wann und welche Mahlzeiten ich in der Truppenküche zu mir nehme? Ich wohne aktuell in einer TG-Wohnung (§3) und nehme nur Mittags die Truppenküche in Anspruch. Auf dem TG-Forderungsnachweis muss man ja angeben an welchen Tagen einem Frühstück, Mittag- und Abendessen gegen Bezahlung bereit gestellt wurde. In meinem Falle wird dies zwar bereit gestellt (ich könnte ja auch morgens und abends in die Truppenküche), allerdings möchte ich das nicht. Meine Refü meinte ich muss auf dem Forderungsnachweis trotzdem alle drei Mahlzeiten ankreuzen, da diese ja zur Verfügung gestellt wurden, auch wenn diese nicht genutzt wurden. Dementsprechend beträgt das Trennungstagegeld ja 8,60€. Ist dies so korrekt? Oder kann ich auf dem Forderungsnachweis angeben dass mir nur die Mittagsverpflegung gegen Bezahlung bereit gestellt wird?

Danke! :)
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #110 am: 03. November 2020, 17:35:47 »

Wie erklärt, wäre dies eine dienstlich UNwahre Meldung.
Ggf. ein Wehrstraftat, ggf. Betrug.
Gespeichert

Wüstensand

  • Gast
Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #111 am: 03. November 2020, 17:58:26 »

Ok, also geht es nicht darum ob die Verpflegung gegen Bezahlung tatsächlich in Anspruch genommen wurde, sondern nur ob die Verpflegung in Anspruch genommen werden kann.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #112 am: 03. November 2020, 18:06:17 »

So, wie es der ReFü richtig erklärt hat und es auf dem Formular steht - ja.
Gespeichert

Wüstensand

  • Gast
Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #113 am: 03. November 2020, 18:12:30 »

Danke!
Gespeichert

Bw-Soldat-2010

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #114 am: 11. März 2021, 13:28:39 »


Es fehlen noch die konkreten Ausführungsbestimmungen des BMVg zum Thema !!
Deshalb können konkrete Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden !!

[...]

 Darüber hinaus gilt, dass von dem Wahlrecht

 >> bei einer Versetzung ohne Wechsel des Dienstortes                          <<< Auf Grund der Vorschriftenlage Jan 2019 gilt nur eine erneute Versetzung ohne Wechsel des Dienstortes!

erneut Gebrauch gemacht werden kann, sofern ein Verbleib am Dienstort  aus dienstlichen  Gründen zwingend erforderlich ist.
 

Guten Tag! Schön zu sehen, dass es in der Lw kompetentes Personal gibt  :)

Gibt es inwischen Ausführungsbestimmungen des BMVg?

Aufgrund einer SollOrg-Änderung fällt mein DP zum 01.04. weg, zeitgleich wird am gleichen StO im gleichen verband ein neuer DP geschaffen, auf den ich versetzt werden soll.
Meine Verfügung (Dienstpostenwechsel) besagt:

"Die Umzugskostenvergütung (UKV) wird zum 01.04.2021 mit aufschiebender Wirkung zum 01.10.2022 zugesagt."
Mein letzter Dienstpostenwechsel wurde zum 01.10.2019 verfügt, daher kommt wohl der 01.10.2022 zustande ...

In einem Schreiben der Abteilungsleiterin IUD vom 11. Juli 2018 heißt es, die Frist beginnt von Neuem, bzw. bei einer Versetzung ohne Wechsel des Dienstortes, sofern ein Verbleib aus dienstlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Letzteres sollte aufgrund der SollOrg-Maßnahmen gegeben sein.

Nach meinem Verständnis sollte daher eine Befragung des Betroffenen zur 3 + 5 Regelung bzw. die UKV-Zusage mit aufschiebender Wirkung zum 01.04.2024 erfolgen.

In welchem Dokument ist die Verfahrensweise für diesen Fall geregelt? Ich konnte dazu leider nichts finden, auch nicht in den GAIP.

Kameradschaftliche Grüße,
Bw-Soldat-2010
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.739
Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #115 am: 11. März 2021, 18:35:30 »

Bitte erst mit dem PersFhr im BAPersBw klären, wie er zu dieser Festlegung gekommen ist.
Wenn dies so richtig sein soll, muss dies ja begründbar sein:

"Die Umzugskostenvergütung (UKV) wird zum 01.04.2021 mit aufschiebender Wirkung zum 01.10.2022 zugesagt."



Für die Anwendung der 3+5-Regel ohne Dienstortwechsel gilt neben dem Gesetzestext im BUKG die Ausführung in der A-2213/1 , Nr 322:

"Die Anwendung des Absatzes 4 setzt voraus, dass bereits ein TG-Anspruch an diesem Dienstort unmittelbar
vor der neuen Personalmaßnahme mit Zusage der UKV nach der Drei-plus-Fünf-Regelung bestand.

Absatz 4 ist ferner nur im Rahmen einer anspruchsbegründenden Maßnahme gemäß Absatz 1 oder Absatz 2
unter den besonderen Bedingungen des Absatzes 3 anwendbar und macht unter den aufgeführten
Voraussetzungen nur den Dienstortwechsel entbehrlich."


Wobei die Anlage 8.1 zur A-1420/37 auch den Dienstpostenwechsel mit einbezieht:

"1   Aus Anlass der Versetzung sowie im Falle von 1.3 gemäß § 3 Abs. 4 BUKG auch des Dienstpostenwechsels aus dienstlichen Gründen wird Umzugskostenvergütung zugesagt gemäß

1.1   § 3 Abs. 1 Nr. 1 BUKG oder eines der Versetzung nach § 3 Abs. 2 BUKG gleichstehenden Grundes
1.2   § 3 Abs. 1 Nr. 1 BUKG oder eines der Versetzung nach § 3 Abs. 2 BUKG gleichstehenden Grundes in Verbindung mit § 3 Abs. 3 BUKG – die Zusage wird erst drei Jahre nach dem tatsächlichen Dienstantritt wirksam
1.3   § 3 Abs. 1 Nr. 1 BUKG oder eines der Versetzung nach § 3 Abs. 2 BUKG gleichstehenden Grundes in Verbindung mit § 3 Abs. 3 BUKG und § 3 Abs. 4 BUKG – die Zusage wird erst drei Jahre nach dem tatsächlichen Dienstantritt wirksam."

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Bw-Soldat-2010

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #116 am: 19. März 2021, 08:47:45 »

Vielen Dank für die kompetente Antwort!

Vermutlich bin ich nicht der einzige der betroffen ist, daher hinterlasse ich als Ergänzung die inwzischen vorliegende Stellungnahme meines Kompetenzzentrums Travelmanagement zur Fragestellung:

"Sehr geehrter Herr XXX,

im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage wurde von TM 1 in RS mit IUD II 2 folgendes festgelegt:

Die UKV nach der 3+5 Regelung kann (entgegen des bisherigen Kenntnisstandes) auch bei bereits erteilter UKV-Zusage nach der 3+5 Regelung in folgenden Fällen erneut zugesagt werden:

- Umsetzung innerhalb der Dienststelle auf einen anderen DP ohne Dienstortwechsel
- Umsetzung innerhalb der Dienststelle auf DPäk ohne Dienstortwechsel
- Versetzung zu einer anderen Dienststelle am Dienstort

Nur im Falle der Umsetzung innerhalb der Dienststelle ohne Wechsel des DP (entsprechende PersVerfügungen wurden zum Teil pauschal im Rahmen der Stichtagsregelung 01.07.2020 erstellt) ist mit dem TG-Empfänger bzw. BAPersBw Kontakt aufzunehmen und um Korrektur der Verfügung zu bitten, da ansonsten im Falle der weiteren TG-Gewährung (die Abrechnungsstellen sind grundsätzlich an die Personalverfügung gebunden) ggf. eine Schadensbearbeitung einzuleiten wäre."

Beste Grüße & ein schönes Wochenende!
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.739
Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #117 am: 19. März 2021, 10:48:02 »

Zitat
- Umsetzung innerhalb der Dienststelle auf einen anderen DP ohne Dienstortwechsel
- Umsetzung innerhalb der Dienststelle auf DPäk ohne Dienstortwechsel
- Versetzung zu einer anderen Dienststelle am Dienstort

- Umsetzung innerhalb der Dienststelle auf einen anderen DP ohne Dienstortwechsel

Personalverfügung : Dienstpostenwechsel

- Umsetzung innerhalb der Dienststelle auf DPäk ohne Dienstortwechsel

Personalverfügung : Dienstpostenwechsel

- Versetzung zu einer anderen Dienststelle am Dienstort

Personalverfügung : Versetzung


Zitat
Nur im Falle der Umsetzung innerhalb der Dienststelle ohne Wechsel des DP
(entsprechende PersVerfügungen wurden zum Teil pauschal im Rahmen der Stichtagsregelung 01.07.2020 erstellt)

Dies war zentral für alle Soldaten spätestens zu diesem Stichtag durch das BAPersBw durchzuführen, die zu diesem Zeitpunkt bereits TG-Empfänger nach dem alten "Strukturerlass" waren.

Zweck: Umstellung auf die neue 3+5-Regel

Wie ?

Erstellung einer Versetzungsverfügung auf den zu diesen Zeitpunkt besetzen Dienstposten oder DPäK mit der UKV-Entscheidung 1.2.

"1.2   § 3 Abs. 1 Nr. 1 BUKG oder eines der Versetzung nach § 3 Abs. 2 BUKG gleichstehenden Grundes in Verbindung mit § 3 Abs. 3 BUKG – die Zusage wird erst drei Jahre nach dem tatsächlichen Dienstantritt wirksam"


Alle danach erfolgenden Personalentscheidungen haben dann nach den Vorgaben der 3+5-Regel zu erfolgen, wenn der Soldat die Bedingungen dafür erfüllt.

Bsp 1

Zum 01.07.2020 wurde ein TG-Empfänger, verheiratet, mit einer Versetzungsverfügung von 2.1/2.3 auf 1.2 umgestellt.

Somit begann der erste 3+5-Zeitraum am 01.07.2020.

Zum 01.10.2021 wird der Soldat nun an einen neuen Dienstort versetzt, der z.B. 200 km vom Wohnort entfernt ist.
Geplante Stehzeit dort über 2 Jahre.

Der Soldat muss zur UKV gehört werden.
Er erklärt, dass er auch am neuen Dienstort TG-Empfänger sein will. Er kreuzt 1.2 an.

Somit wird er zum 01.10.2021 versetzt... bei UKV-Entscheidung 1.2.

Damit beginnt zum 01.10.2021 der neue 3+5-Zeitraum.



Bsp 2

Zum 01.07.2020 wurde ein TG-Empfänger, verheiratet, mit einer Versetzungsverfügung von 2.1/2.3 auf 1.2 umgestellt.

Somit begann der erste 3+5-Zeitraum am 01.07.2020.

Zum 01.10.2021 wird der Soldat am Dienstort versetzt.
Von der 1. Kompanie in die 2. Kompanie.
Geplante Stehzeit dort über 2 Jahre.

Der Soldat muss zur UKV gehört werden.
Er erklärt, dass er auch in der neuen Einheit TG-Empfänger sein will. Er kreuzt 1.3 an.

Somit wird er zum 01.10.2021 versetzt... bei UKV-Entscheidung 1.3.

Damit beginnt zum 01.10.2021 der neue 3+5-Zeitraum.

« Letzte Änderung: 20. März 2021, 10:34:14 von LwPersFw »
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Papermonster

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 94
Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #118 am: 01. April 2021, 20:24:32 »

Hallo,

kurz zu meiner Person:

Wiedereinsteller, verheiratet, mit anerkannter Wohnung in 2011, in 2013 Versetzung und seitdem TG Empfänger nach §3.

Zur Umsetzung des neuen UKV-Rechtes bekam ich in 02/2020 eine Versetzung an denselben Standort auf denselben Dienstposten. Soweit, sogut.

In 04/2021 wird unsere DSt umstrukturiert und alle Soldaten bekamen eine Versetzung.
Die Änderungen beliefen sich auf eine neue DSt ID und neue DP ID, Rest blieb gleich und auch körperlich wurde niemand versetzt.

Was passiert nun mit dem Zeitraum der 3+5 Regelung? Auf diese Frage konnte erstmal niemand eine Antwort geben, weder Pers, ReFü und auch nicht das TravelManagment.
Laut Verfügung wurde die UKV nach 5.1 nicht zugesagt, da Versetzung am Standort.

Nach eigener Recherche (Danke hier an LwPersFw) und einigen LoNos zwischen dem TravelManagment und mir, wendete ich mich an den zuständigen Sachbearbeiter im BAPersBw.
Dieser stellte mittels einiger Rückfragen fest, das die UKV Nichtzusage nach 5.1 falsch war, da ich bereits TG Empfänger vor dieser Veretzung war und er wird eine neue Verfügung mit Zusage UKV nach 1.3 erstellen. Somit beginnt der Zeitraum der 3+5 Regelung wieder von neuem.

====================

Dies nur als kleiner Bericht an die Kameraden, die evtl. selbst von solchen o.ä. Umstrukturierungen betroffen sind oder sein könnten.

MkG
Gespeichert
Bin für konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge immer empfänglich.

Kritik ist ein Zeichen der Achtung. Wen ich nicht achte, lasse ich links liegen.

DeltaEcho

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 743
Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #119 am: 03. Dezember 2021, 19:07:30 »

Guten Abend,

ich bin TG Empfänger nach Paragraph 3 und nicht verheiratet, somit stehen mir alle zwei Wochen eine bezahlte Heimfahrt zu.

Ich habe jetzt bereits mehrere Heimfahren angesammelt, da ich im Dienst war und keine Möglichkeit hatte am Wochenende diese in Anspruch zu nehmen.

Ist es möglich jetzt für den TG Antrag für den Monat Oktober für jedes Wochenende eine Heimfahrt geltend zu machen? Mein zuständiger Sachbearbeiter ist seit Wochen nicht erreichbar.

Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de