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Autor Thema: Steuererklärung  (Gelesen 2107 mal)

vors

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Steuererklärung
« am: 14. April 2018, 12:26:28 »

Guten Tag liebe Community,

Ich habe vor eine Steuerklärung rückwirkend für die letzten 3 Jahre zu machen.

Zu meiner Person:

24 Jahre alt
Seit 1.1.2015 beim Bund als Saz 8

Nun zu meiner Frage. Von meinem Wohnort zu meinem Standort sind es ca 450km. Ich fahre jedes Wochenende nachhause. Kann ich jede Woche 1 Fährt sprich 450km wöchentlich anrechen lassen und bekomme dann die übliche Pauschale dafür ausgezahlt?  Oder bekomme ich diese nicht da ich unter 25 und damit Kasernenpflichtig bin? Eine anerkannte Wohnung habe ich nicht. Wohne bei meinen Eltern, wo ich auch gemeldet bin.
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duxdux

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #1 am: 14. April 2018, 13:07:54 »

Du musst jeweils eine Steuererklärung für jedes einzelne der drei Jahre machen.

Die Pauschale wird nicht ausgezahlt. Dein zu versteuerndes Einkommen wird um die Summe die du ansetzt reduziert.

Das bedeutet vereinfacht, wenn z.B. Abgaben auf Grundlage eines Bruttolohns von 30000€ abgezogen wurden und du nun 6210€ für 2017 geltend machst, werden die tatsächlichen Abgaben auf Grundlage eines Bruttolohns von 23790€ berechnet. Die Differenz aus den bereits geleisteten Abgaben und den tatsächlich zu leistenden Abgaben bekommst du dann ausgezahlt. Das wird aber definitiv weniger als 6210€ sein.
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vors

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #2 am: 14. April 2018, 13:41:00 »

Ja das ich jedes Jahr einzeln machen muss weiss ich.

Aber ich habe gehört das immer die Kilometer berechnet werden wie viel man zum Arbeitsort gefahren wird.

Sehe bei den Steuersachen absolut nicht durch deswegen habe ich es glaube auch 3 Jahre lang sein gelassen  ;D
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Ralf

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #3 am: 14. April 2018, 13:54:33 »

Es gibt Steuerprogramme oder auch den Lohnsteuerhilfeverein. Da es "dein erstes Mal" ist, solltest du dir vielleicht Hilfe holen. Denn es gibt ja noch einiges mehr, was Soldaten absetzen können (Reinigung Berufsbekleidung etc.).
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Helft mit, dass es so bleibt.

BSG1966

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #4 am: 14. April 2018, 15:44:28 »

Sehe bei den Steuersachen absolut nicht durch deswegen habe ich es glaube auch 3 Jahre lang sein gelassen  ;D

Ich auch nicht, deswegen habe ich das mein ganzes Leben lang sein gelassen und eine Steuerberaterin beauftragt. Ist wirklich sinnvoll und das (wirkich Überschaubare) Geld wert.
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HubschrauBär

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #5 am: 14. April 2018, 16:32:32 »

Also ich haben mit dem Lohnsteuerhilfeverin bisher auch nur gute Erfahrungen gemacht.

Grundsätzlich ist, aufgrund des Steuervorteils durch die unentgeldliche Truppenärztliche Versorgung, ohnehin jeder Soldat verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

(Sollten nämlich gar keine steuermindernden Kosten anfallen, zahlt der Soldat noch Geld zurück. Wobei das schon ein sehr theoretisches Szenario ist).

Wird keine Erklärung abgegeben kann es sein, dass sich das Finanzamt irgendwann meldet und zur Abgabe der Steuererklärungen auffordert. Und nachträglich über Jahre eine sinnvolle Erklärung abzugeben wird vermutlich schwer, sofern man nicht noch alle Belege hat.


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benba

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #6 am: 15. April 2018, 19:10:26 »

Wer hat Ihnen denn das mit der UTV erzählt? Hat damit nämlich wenn überhaupt nur indirekt was zu tun.
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HubschrauBär

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #7 am: 15. April 2018, 20:29:11 »

Tatsächlich war das mein Steuerberater [emoji85]

Sollte ich mir da einen Bären aufbinden haben lassen?
Oder wollte er mich nur nicht mit Details verwirren?
Beides nicht sehr förderlich für das Vertrauensverhältniss zu seinem Kunden.

Diesbezüglich spuckt google auch einen Eintrag auf der Homepage einer Kanzlei aus (Suchbegriffe: "steuererklärung soldaten pflicht")

Lasse mich aber gern aufklären, falls ich da auf dem Holzweg bin.

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LwPersFw

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Antw:Steuererklärung
« Antwort #8 am: 15. April 2018, 21:14:21 »

Hier wird geregelt, wer zur Veranlagung verpflichtet ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Das mit der utV, in steuerrechtlicher Auslegung, mag ein Grund sein...

Der entscheidende ist aber ... i.d.R. erfüllen SaZ und BS, auf Grund der Höhe ihres Einkommens und der darauf einbehaltenen Lohnsteuer, den Tatbestand der Abgabepflicht.

Dieser Hinweis findet sich ja auch weiter unten auf der von Ihnen genannten Homepage...



Im Anhang auch die ab 01.01.2018 geltenden Fristen zur Abgabe.
« Letzte Änderung: 15. April 2018, 21:51:05 von LwPersFw »
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