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Autor Thema: Anwartschaft kl./gr.?, privat/gesetzlich?  (Gelesen 1697 mal)

Dreiplus

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Anwartschaft kl./gr.?, privat/gesetzlich?
« am: 14. April 2018, 15:21:29 »

Moin zusammen,
zu erst möchte ich sagen, dass ich sehr wohl andere Threads zu diesem Thema gelesen habe.
Kennt von Euch jemand eine Stelle wo man sich vielleicht unabhängig zu diesem Thema beraten lassen kann?
Welche Versicherung/Anwartschaft für meine berufliche und familiäre Zukunft angebracht ist?
Ich habe mich mittlerweile von 5 versch. Versicherungsgesellschaften zu diesem Thema beraten lassen und keine Empfehlung deckt sich mit der nächsten, ich habe bei allen Gesprächen das Gefühl gehabt, dass es hier weniger um die Beratung als viel mehr um das Verkaufen ging. Ich bin ich dem ganzen Thema Versicherungen leider überhaupt nicht firm. Mein Dienstantritt im Oktober rückt näher und aktuell spielen familiäre Umstände wie Elternzeit der Frau, anstehende Geburt eines zweiten Kindes eine Rolle wodurch ich mir nicht wirklich im Klaren bin, was ja nun wirklich für wen erforderlich ist und was Blödsinn ist.
Eine Versicherung sagt, es würde Sinn machen auch für Frau und Kinder eine Anwartschaft abzuschließen, eine Versicherung wiederum sagt, es wäre totaler Blödsinn.

Ich hoffe es gibt es Leute, die mir mit ihrer Erfahrung helfen können.

Vielen Dank

M. Denker
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LwPersFw

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Antw:Anwartschaft kl./gr.?, privat/gesetzlich?
« Antwort #1 am: 14. April 2018, 16:25:04 »

Lesen Sie einmal hier ...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55080.0.html

Die Broschüren beim Beitrag vom 06.01.16

Es stellen sich ja verschiedene Fragen:

1. Ihre Krankenversicherung nach der Dienstzeit

2. Die Krankenversicherung von Frau und Kind/ern

+ während Ihrer Dienstzeit
+ nach Ihrer Dienstzeit

z.B. in Abhängigkeit Elternzeit...Berufstätigkeit Ihrer Frau



Unabhängige Beratung sollte man finden bei:

+ den Verbraucherzentralen,
+ dem Bund der Versicherten,
+ und behördlich zugelassenen Versicherungsberatern, die nicht vermitteln dürfen
   (Bundesverband der Versicherungsberater e.V. (BVVB))

Das kostet zwar etwas ... ist aber eben nicht der freundliche Versicherungsvertreter...  ;)
« Letzte Änderung: 14. April 2018, 16:40:43 von LwPersFw »
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Dreiplus

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Antw:Anwartschaft kl./gr.?, privat/gesetzlich?
« Antwort #2 am: 14. April 2018, 20:24:30 »

Moin LwPersFw,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Danke auch für das verschieben meiner Frage, war mir nicht sicher wo ich rein muss.

Lesen Sie einmal hier ...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55080.0.html

Die Broschüren beim Beitrag vom 06.01.16
Besagten Thread hatte ich schon gelesen, tatsächlich aber die Anhänge übersehen  ::)

Es stellen sich ja verschiedene Fragen:

1. Ihre Krankenversicherung nach der Dienstzeit

2. Die Krankenversicherung von Frau und Kind/ern

+ während Ihrer Dienstzeit
+ nach Ihrer Dienstzeit

z.B. in Abhängigkeit Elternzeit...Berufstätigkeit Ihrer Frau
Das ist eben der Punkt wo ich sage, dass es in dieser Frage keine allgemein gültige Antwort gibt. Bei den Beratungen (von freundlichen Versichungsvertretern  ;)) stellte ich leider immer wieder fest, dass es ihnen nicht daran gelegen war mich zu beraten, sondern eher mich um mehr Geld als notwendig zu erleichtern...

Unabhängige Beratung sollte man finden bei:

+ den Verbraucherzentralen,
+ dem Bund der Versicherten,
+ und behördlich zugelassenen Versicherungsberatern, die nicht vermitteln dürfen
   (Bundesverband der Versicherungsberater e.V. (BVVB))

Das kostet zwar etwas ... ist aber eben nicht der freundliche Versicherungsvertreter...  ;)
Danke für die Tipps, ich werde dort mein Glück versuchen.

Dieser Thread kann geschlossen werden, es sei denn es wird noch eine Rückmeldung gewünscht, ob und wer mir tatsächlich weiterhelfen konnte.

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LwPersFw

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Antw:Anwartschaft kl./gr.?, privat/gesetzlich?
« Antwort #3 am: 15. April 2018, 10:25:46 »

Zitat
 ...es sei denn es wird noch eine Rückmeldung gewünscht, ob und wer mir tatsächlich weiterhelfen konnte.

Dies ist im Forum immer sehr willkommen, damit alle etwas davon haben...  :)


Eine Variante könnte ja sein...

Ich gehe einmal davon aus ... Sie sind bis Dienstantritt in der GKV...

SIE .... erklären, innerhalb der ersten 3 Monate nach Ernennung zum SaZ, gegenüber Ihrer GKV, dass Sie weiterhin freiwilliges Mitglied bleiben wollen und das Ihre Frau und Ihre Kinder über SIE familienversichert sein sollen.

SIE ... erhalten zwar keine Leistungen aus der GKV... da Sie über die unentgeltliche truppenärztlichen Versorgung der Bw versorgt sind...

Aber Ihre Frau und Ihre Kinder erhalten alle Leistungen der GKV.

Und ... auch Sie selbst sind ... egal was passiert ... nach DZE sofort wieder in der GKV versichert.



Eine weitere Variante:

Sie sind während der Dienstzeit und des anschließenden Bezugs von Übergangsgebührnissen, beihilfeberechtigt.

D.h. der Bund übernimmt einen Teil der Behandlungskosten.

Während der Dienstzeit : nur für Ehefrau (70 %) und Kinder (80 %)

Nach der Dienstzeit : zusätzlich auch für Sie (70 %)

Die verbleibenden 30 bzw 20 % muss eine private KV abdecken.

Während der Dienstzeit :

1 Vertrag für Sie als Anwartschaft für 30 % nach DZE
1 Vertrag für Ihre Frau 30 %
1 Vertrag 1.Kind 20 %
1 Vertrag 2.Kind 20 %

Nach der Dienstzeit

1 Vertrag für Sie 30 %
1 Vertrag für Ihre Frau 30 %
1 Vertrag 1.Kind 20 %
1 Vertrag 2.Kind 20 %

Aber Achtung :

1.
Spätestens mit Ende der Übergangsgebührnisse endet der Anspruch auf Beihilfe ! Ab dann zahlt man 100 % !

Dies kann nur verhindert werden, indem man eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt...und dadurch wieder in die GKV kommt...  (lebensältere müssen das Grenzalter 55 beachten)

2.
Der Anspruch auf Beihilfe für die Ehefrau ist an bestimmte Einkommenzgrenzen der Ehefrau gekoppelt !


Und generell ... muss das alles Alles ja in Verbindung mit Elternzeit/Berufstätigkeit Ihrer Frau betrachtet werden !


Also ... Sie sehen ... sehr individuell und nicht einfach...

Nehmen Sie die Broschüren der Bw mit zur Beratung !!
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