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Autor Thema: Wiedereinsteller mit Vorstrafe  (Gelesen 843 mal)

Simplicissimus2018

  • Gast
Wiedereinsteller mit Vorstrafe
« am: 17. April 2018, 17:17:47 »

Hallo Kameraden,
eine kurze Frage:

SAZ4 2002-2006 (Jägertruppe)
Vorstrafe 2007 wegen fahrlässiger Tötung

Macht eine Bewerbung als Wiedereinsteller Sinn, oder ist das eine Vorstrafe, die alles ausschließt?
(Einschätzung erbeten.)

Vielen Dank vorab!
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Flexscan

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Antw:Wiedereinsteller mit Vorstrafe
« Antwort #1 am: 17. April 2018, 17:23:01 »

Ich denke, die Bemühugen kannst Du Dir sparen.
Fahrlässige Tötung ist schon eine Hausnummer. Und dann noch mit Waffen zu tun zu haben...
Aber ich denke da werden unsere Juristen mehr zu sagen können.
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F_K

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Antw:Wiedereinsteller mit Vorstrafe
« Antwort #2 am: 17. April 2018, 17:24:21 »

Welche Strafe wurde denn verhängt?

Dass ist die zentrale Frage.
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Simplicissimus2018

  • Gast
Antw:Wiedereinsteller mit Vorstrafe
« Antwort #3 am: 17. April 2018, 17:31:51 »

2 Jahre auf Bewährung.

Es geht übrigens nicht um mich.

Die Frage (sehr keck, ich weiß), wäre aber auch, ob nicht gerade jemand mit einer solchen Vorstrafe in der Bundeswehr gut aufgehoben wäre. Schließlich hat er (wie auch immer) schon einmal getötet, das, also diese „Erfahrung“, könnte doch für einen eventuellen Einsatz förderlich sein? Oder sehe ich das falsch?
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KlausP

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Antw:Wiedereinsteller mit Vorstrafe
« Antwort #4 am: 17. April 2018, 17:35:14 »

Zwei Jahre Freiheitsstrafe, auch wenn der Vollzug zur Bewährung ausgesetzt wurde, stellt ein absolutes Einstellungshindernis auf Dauer dar. Zwei Jahre Strafandrohung ist übrigens die oberste Grenze, bei der gerade noch so zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das ist also nicht ohne!
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F_K

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Antw:Wiedereinsteller mit Vorstrafe
« Antwort #5 am: 17. April 2018, 17:36:23 »

Er kann sich ja bewerben - aber eine Strafe von über einem Jahr (ja, nur bei bestimmten Delikten) ist ein absolutes Einstellungshindernis - daher dürfte die Entscheidung klar sein.
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Simplicissimus2018

  • Gast
Antw:Wiedereinsteller mit Vorstrafe
« Antwort #6 am: 17. April 2018, 17:37:31 »

Danke für die Information.

Und da gibt es keine Ausnahmen wegen Zeitablauf oder der eventuellen „Erfahrung“, welche im Einsatz nützlich sein könnte?
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F_K

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Antw:Wiedereinsteller mit Vorstrafe
« Antwort #7 am: 17. April 2018, 17:38:21 »

Troll?
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KlausP

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Antw:Wiedereinsteller mit Vorstrafe
« Antwort #8 am: 17. April 2018, 17:39:20 »

Es gibt keine Ausnahme. Und der Rest Ihres Beitrags ist so ein bullshit, dass es sich nicht lohnt, darauf überhaupt einzugehen.
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Simplicissimus2018

  • Gast
Antw:Wiedereinsteller mit Vorstrafe
« Antwort #9 am: 17. April 2018, 17:40:52 »

Die Strafe stand übrigens im Zusammenhang mit einer körperlichen Auseinandersetzung auf Gegenseitigkeit, also es war keine geplante Tat und auch nichts im Straßenverkehr. Falls das etwas ändert.
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Simplicissimus2018

  • Gast
Antw:Wiedereinsteller mit Vorstrafe
« Antwort #10 am: 17. April 2018, 17:41:53 »

Es gibt keine Ausnahme. Und der Rest Ihres Beitrags ist so ein bullshit, dass es sich nicht lohnt, darauf überhaupt einzugehen.

Sorry, aber ich bin kein Jurist, deswegen fragte ich ja. Ich wollte damit niemandem auf die Füße treten.

Also zählt Erfahrung mit „Tötung“ nicht?
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Flexscan

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Antw:Wiedereinsteller mit Vorstrafe
« Antwort #11 am: 17. April 2018, 17:44:04 »

Ich mach mal dicht bevor es ausartet. Erfahrung mit Töten ich glaub es hackt....
das wesentliche wurde von KlausP schon genannt.
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