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Autor Thema: Falsche Vordiagnose auf Krankenhausbericht  (Gelesen 1097 mal)

Scarlett12

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Falsche Vordiagnose auf Krankenhausbericht
« am: 18. April 2018, 13:21:09 »

Hallo Ihr lieben,

ich hoffe mir kann hier irgendjemand einen Tipp geben wie ich mich am besten verhalten sollte.

Ich habe die Einstellungsformalitäten für die Feldwebellaufbahn eigentlich bereits bestanden und auch schon meine Verwendungsplanung eröffnet bekommen.
Ich sollte lediglich noch einen Gynäkologischen Befund und einen Krankenhausbefund nachreichen.
Nun habe ich besagten Arztbrief aus meinen Akten gekramt, nochmal durch gelesen und erschrocken festgestellt das die aufnehmende Ärztin in der Notaufnahme nicht nur eine "vordiagnostizierte Depression" aufgeschrieben hat sondern auch geschrieben hat ich befände mich in Therapie.
Beides ist so nicht richtig, wahr ist das ich mich, auf anraten meines Hausarztes mal bei einem Psychologen vorgestellt habe und es mir aufgrund "normaler" persönlicher Umstände einfach nicht allzu gut ging.
Das Krankenhaus in dem das Missverständnis aufgekommen ist habe ich bereits kontaktiert, die können an dem Dokument nichts mehr ändern mit der (nachvollziehbaren) Begründung das wäre Urkundenfälschung.

Ich weiß also grade nicht was ich machen kann um eine "Ausmusterung" mit dem Stempel "depressiv" auf der Stirn noch abzuwenden.
Ich hab bereits vor über 3 Jahren meine Ausbildung bei der Bundeswehr begonnen und bin mittlerweile auch unbefristet Angestellt, darauf darf das ja keine Auswirkungen wie Bspw. eine Kündigung haben, allerdings würde mir das ganze bei einem Direkteinstieg oder Beförderungen doch sicherlich im Wege stehen.

Was also kann ich machen, bzw wie sollte ich mich am besten Verhalten?
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dunstig

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Antw:Falsche Vordiagnose auf Krankenhausbericht
« Antwort #1 am: 18. April 2018, 13:23:02 »

Melden, entsprechende Erklärung abgeben und den Sachverhalt so wie hier dargestellt schildern und dann abwarten, was entschieden wird.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Scarlett12

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Antw:Falsche Vordiagnose auf Krankenhausbericht
« Antwort #2 am: 18. April 2018, 13:34:11 »

entsprechende Erklärung abgeben

Ich bin natürlich schon dran, mit besagtem Psychologen habe ich nächste Woche einen Termin bei dem ich hoffe ich das Problem direkt persönlich aus der Welt schaffen kann.
Leider hatte ich damals den Eindruck er würde mehr dafür arbeiten mich noch mehr kaputt zu machen und so weitere Termine und einen weiteren "Kunden" zu bekommen ....
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dunstig

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Antw:Falsche Vordiagnose auf Krankenhausbericht
« Antwort #3 am: 18. April 2018, 13:43:00 »

Man hat sich verpflichtet, dem KC mitzuteilen, wenn sich Änderungen am Gesundheitszustand ergeben, welche mit den vor Ort bisher gemachten Aussagen nicht mehr zusammenpassen. Das ist hier der Fall. Also entsprechend melden und erklären, wie es zu dieser Abweichung kam.

Wenn das ärztliche Team dann noch Gutachten haben möchte oder Zweifel am Gesundheitszustand bestehen, wird man entsprechend zu einem Bundeswehr-Facharzt überwiesen, der das ganze dann nochmal entsprechend begutachtet. Das Gutachten kann man sich dementsprechend auch sparen oder entsprechend nachreichen, wenn gefordert.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

TomTom2017

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Antw:Falsche Vordiagnose auf Krankenhausbericht
« Antwort #4 am: 18. April 2018, 16:52:33 »

die können an dem Dokument nichts mehr ändern mit der (nachvollziehbaren) Begründung das wäre Urkundenfälschung.
Die sollen ja nicht in einer bestehenden Urkunde rumkritzeln, sondern eine neue ausstellen - wo darin eine "Urkundenfälschung" (§ 267 StGB) sein soll, erschließt sich mir nicht. ::) Aber einen Rechtsanspruch auf die Korrektur des Arztbefundes hast du wohl dennoch nicht (vgl. LG Aachen im Urteil vom 17.12.1998, Az.: 6 S 190/98).

Aber dass eine aufnehmende Ärztin in der Notaufnahme zuverlässig eine Depression diagnostieren kann, ist wohl unwahrscheinlich und mit einem entsprechenden Gegengutachten vom Spezialisten gut widerlegbar (wenn gefordert). Der Rest, wie du dich verhalten sollst, wurde hier ja schon mitgeteilt.
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