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Reservist mit Vorstrafe?

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Simplicissimus2018:
Guten Abend Kameraden!
In eine anderen Unterforum auf dieser Seite wurde mir schon gesagt, dass ich mit einer Vorstrafe von 2 Jahren auf Bewährung (unverschuldete fahrlässige Tötung 2007, seitdem vorbildlich verhalten) keine Chancen bei einer Wiedereinstellung habe.

Ok, habe ich verstanden.

Könnte ich denn als Reservist tätig sein? Oder geht nur Reservistenverband?

Zusatzfrage: Könnte man dann als Reservist so viele Ausbildungen freiwillig machen, dass man sich dann „damit“ wieder für den aktiven Dienst bewirbt? Sozusagen durch viel freiwillige Arbeit „hochdienen“?

War SAZ4 2002-2006. Vorstrafe 2007.

Bin ausgebildeter Gross- und Aussenhandelskaufmann, falls das eine Rolle spielt. Mache nebenbei Sicherheitsdienst/Türsteher (allerdings ohne Schein, da es den aufgrund der Vorstrafe auch nicht gibt).

Danke schonmal fürs Lesen!

KlausP:
In dem anderen, inzwischen geschlossenen, Thread schrieben Sie:


--- Zitat ---... 2 Jahre auf Bewährung.

Es geht übrigens nicht um mich. ...
--- Ende Zitat ---

Hier schreiben Sie:


--- Zitat ---... In eine anderen Unterforum auf dieser Seite wurde mir schon gesagt, dass ich mit einer Vorstrafe von 2 Jahren auf Bewährung (unverschuldete fahrlässige Tötung 2007, seitdem vorbildlich verhalten) keine Chancen bei einer Wiedereinstellung habe. ...
--- Ende Zitat ---

Ich lass mich ungerne verarschen, dafür bin ich zu alt und dab zu lange Dienstzeit hinter mir.

DeltaEcho:

--- Zitat ---Zusatzfrage: Könnte man dann als Reservist so viele Ausbildungen freiwillig machen, dass man sich dann „damit“ wieder für den aktiven Dienst bewirbt? Sozusagen durch viel freiwillige Arbeit „hochdienen“?
--- Ende Zitat ---

Nein!

Flexscan:
Vollmond oder zuviel Sonne?
probiers mal bei der Fremdenlegion...

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