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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Frühsport  (Gelesen 3659 mal)

-AlphaFoxtrott-

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Frühsport
« am: 30. Juli 2018, 14:55:40 »

Tag Kameraden,

 ich suche eine Regelung darüber unter welchen Bedingungen Frühsport erlaubt ist. Es geht, wie es die meisten von uns u.a. aus der AGA kennen, um ein paar Liegestütz etc. zum warm werden in den Morgenstunden.
 1.Muss im Anschluss Zeit zum duschen gegeben werden, wenn es sich wirklich nur um 10-15 Minuten handelt?
 2. Wird ein Ausbilder MilFit benötigt, wenn das Ganze "in grün" stattfindet?

 Wurde selbst nicht fündig, aber leider muss man sowas ja mittlerweile vorher abklären, um Beschwerden ansatzweise zu entgehen. Zumal die Gerüchte um diese Thematik in unserer Einheit ziehmlich umherschwirren.

 Danke für eure Hilfe/ Erfahrungen/ Quellen
« Letzte Änderung: 30. Juli 2018, 15:16:26 von BulleMölders »
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Creator6033

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Antw:Frühsport
« Antwort #1 am: 30. Juli 2018, 15:51:13 »

Ist das dein Ernst?

Steh halt morgens 15 Minuten eher auf, mach deinen Frühsport, geh duschen und dann ab zum Dienst.


Körperlich fit und munter sein sollte einem auch mal ein paar private Zeit wert sein.



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04.1993 - 03.1994 PzJgLKp 90 Munster
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KlausP

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« Antwort #2 am: 30. Juli 2018, 15:53:23 »

Was hat denn der Disziplinarvorgesetzte dazu befohlen?
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OStGefr FKB

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Antw:Frühsport
« Antwort #3 am: 30. Juli 2018, 15:53:42 »

Ist das dein Ernst?

Steh halt morgens 15 Minuten eher auf, mach deinen Frühsport, geh duschen und dann ab zum Dienst.


Körperlich fit und munter sein sollte einem auch mal ein paar private Zeit wert sein.

Die Frage war ja, ob's eine Regelung dafür gibt. Was er letztendlich vorhat ist doch nicht ersichtlich :-p
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-AlphaFoxtrott-

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Antw:Frühsport
« Antwort #4 am: 30. Juli 2018, 16:08:49 »

Ist das dein Ernst?

Steh halt morgens 15 Minuten eher auf, mach deinen Frühsport, geh duschen und dann ab zum Dienst.


Körperlich fit und munter sein sollte einem auch mal ein paar private Zeit wert sein.


Ist das dein Ernst?
Darum geht es mir mit der Fragestellung nicht. Das Problem ist, dass wenn man immer mehr körperlich unfitte Soldaten in die Einheit bekommt, die Auftragsdichte für die fitteren Soldaten zunimmt, wenn es um körperlich anstrengendere Aufgaben geht. Und um diesem entgegen zu wirken meine Frage.
Das mit der privaten Zeit sehe ich genau so wie du, aber manche muss man eben zum Glück zwingen.
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-AlphaFoxtrott-

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Antw:Frühsport
« Antwort #5 am: 30. Juli 2018, 16:10:34 »

Was hat denn der Disziplinarvorgesetzte dazu befohlen?

Noch nichts. Dazu wird erst die rechtliche Lage geklärt ;)
Daher rührt auch meine Frage.
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JLo

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Antw:Frühsport
« Antwort #6 am: 30. Juli 2018, 16:26:47 »

Sport auf den Dienstplan setzten, Chef von der Einheit / Kompanie ect. unterschreiben lassen und gut ist.
Würde bei den Temperaturen auch sinn machen und dafür etwas früher Dienstschluss geben.
Duschen sollte schon mit einbezogen werden! Es gibt genug Menschen, die nach 5 min. Sport wie sonstwas schwitzen. Ist nicht böse gemeint, einige haben es eben, ich gehöre dazu.  ::)

Und warum muss die rechtliche Lage geklärt werden??
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Creator6033

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Antw:Frühsport
« Antwort #7 am: 30. Juli 2018, 16:59:24 »

@AlphaF: In den letzten 2 Jahrzehnten bin ich sehr gut damit gefahren, an meinen eigenen Fehlern und
Fähigkeiten zu arbeiten.

Erst wenn ich persönlich unter Kollegen zu "leiden" hatte bin ich zu meinem Vorgesetzten gegangen.
Das ist nämlich eine Aufgabe des direkten Vorgesetzten oder/und DV.
Mißstände erkennen und abstellen.




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04.1993 - 03.1994 PzJgLKp 90 Munster
Grundwehrdienst als Panzerjäger

ulli76

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Antw:Frühsport
« Antwort #8 am: 30. Juli 2018, 17:08:19 »

Boah Grande- lass doch dein dummes Getrolle.
Es geht nicht drum, dass der TE keinen Sport machen will, sondern unter welchen Bedingungen offizieller Frühsport möglich ist.

Weitere Trollbeiträge werden direkt gelöscht.
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LwPersFw

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« Antwort #9 am: 30. Juli 2018, 19:09:09 »

Tag Kameraden,

 ich suche eine Regelung darüber unter welchen Bedingungen Frühsport erlaubt ist...



A1-224/01 Sport und Körperliche Leistungsfähigkeit


302. Allgemeine  Grundsätze  für beide  Ausbildungsteilgebiete Die Allgemeine  Sportausbildung  und das  Militärische Fitnesstraining  sowie  das  Erbringen von Leistungsnachweisen sind im  Dienstplan  zu befehlen bzw.  in  Weisungen zu regeln (vgl.  Abschnitt  3.6)


304. Allgemeine  Sportausbildung  ist  regelmäßig  und  planmäßig  mit  mindestens  4 Unterrichtseinheiten  à  45  Minuten  pro Woche26  durchzuführen27. 

Dabei  ist  eine  Verteilung  der Unterrichtseinheiten  auf  3 Trainingseinheiten  pro  Woche  anzustreben28. Das  Training  ist  vorrangig  auf  die  Steigerung  bzw.  den  Erhalt  der  KLF  in  der  Bw  gemäß  Stufenmodell (vgl.  Abb.  1) sowie auf  die Erfüllung  der  Leistungsnormen zur  Überprüfung der  KLF auszurichten. 

Von diesen Vorgaben abzuweichen  ist  nur  aus  zwingenden  dienstlichen  Gründen  und  nach  Entscheidung des  bzw.  der  nächsthöheren  Disziplinarvorgesetzten (oder  vergleichbar)29  zulässig.


306. Allgemeine Sportausbildung  muss  von  qualifiziertem  Personal  durchgeführt  werden30:

•  Übungsleiterin bzw.  Übungsleiter  Bw  oder
•  Fachsportleiterin bzw.  Fachsportleiter.

Soldatinnen  bzw.  Soldaten  mit  einer  Lizenz  des  Deutschen  Olympischen  Sportbundes  (DOSB),  eines Sportfachverbandes  oder  mit  vergleichbaren  Voraussetzungen31  können  auch  mit  der  Durchführung beauftragt  werden.  ZivPersBw  mit  einer  Lizenz  des  DOSB,  eines  Sportfachverbandes  oder  mit vergleichbaren Voraussetzungen kann  eingesetzt  werden.

330. Im  Rahmen der  Organisation und Durchführung  des  Militärischen  Fitnesstrainings  sind die zur  Verfügung  stehenden  Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der  jeweiligen Dienststellen  zu berücksichtigen53. 

Insbesondere muss  Militärisches  Fitnesstraining  von Ausbilderinnen bzw. Ausbildern  MilFit  durchgeführt  werden.




Grundsätzliche Bestimmungen

Sicherheitsbestimmungen

401. Die  Sicherheitsbestimmungen  im  Ausbildungsgebiet  KLF in der  Bw  gelten  für  die  Allgemeine Sportausbildung,  das  Militärische Fitnesstraining,  den  freiwilligen  Sport  bzw.  das  freiwillige Militärische  Fitnesstraining  im  Verantwortungsbereich  der  Bw,  Sportveranstaltungen,  MilFitWettkämpfe und  die  Besondere  Sportausbildung.

402. Die Sportausbilderinnen  bzw.  Sportausbilder  und  Ausbilderinnen bzw.  Ausbilder  MilFit  tragen im  Bereich  der  KLF-Ausbildung  die  Verantwortung  für  die  Gesundheit  der  ihnen  anvertrauten Soldatinnen und Soldaten.  Sie  müssen  die  für  die einzelnen Sportarten  und Trainingsmaßnahmen geltenden  Sicherheitsbestimmungen  kennen  und  ihre Einhaltung  gewährleisten.

403. Im  Rahmen der  Unfallverhütung  ist  dafür  zu  sorgen,  dass •  das  Sicherheitsbewusstsein  der  Soldatinnen  und  Soldaten  durch  sinnvolle  Anleitung  und Gewöhnung  an  ein  geordnetes,  umsichtiges  und  eigenverantwortliches  Verhalten  geweckt  wird, •  die Planung,  Organisation und Durchführung  der  jeweiligen Zielgruppe  und der Ausbildungssituation  angepasst  und  insbesondere die  körperliche Belastung richtig dosiert  wird, •  bei  Dunkelheit  im  Rahmen des  Trainings  außerhalb von Sporthallen und Fitnessräumen von jeder Soldatin bzw.  jedem  Soldaten ein Signalband72  zu  tragen  ist  und •  bei  Unfällen die Bestimmungen  des  Arbeitsschutzes  (z.  B.  Meldewesen)  beachtet  werden
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