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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Fernbleiben vom Dienst.  (Gelesen 6560 mal)

Marco_s

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Fernbleiben vom Dienst.
« am: 22. April 2018, 17:51:51 »

Guten Tag Kameraden und Kameradinnen,

Ich habe eine Frage an Sie.

Undzwar wird ja immer davon geredet, wenn sie länger als 3 Tage vor Dienst abwesend sind kommen die Feldjäger. Das verstehe ich auch und das finde ich richtig, aber was ist wenn der Soldat über 35 Tage vom Dienst fernbleibt und die Truppe dann erst den feldjägern meldet : hey uns fehlt hier ein Soldat......

Ich kenne diesen Soldaten.
Er wäre fast daran gestorben wären die feldjäger nicht gekommen, er war die ganze Zeit zuhause auf sein Dachboden und hat sich in eine depressive immer weiter reingesteigert, bis er sich das Leben nehmen wollte....

Er war in sehr vielen Einrichtung und wurde behandelt, die Strafe beträgt von der Bundeswehr aus über 3000 Euro und eine zivil Strafe von über 2000 Euro

Muss der Kompanie Chef oder sonst wer nicht innerhalb 3 Tage melden oder seien es auch mal 5 ! Aber 35 ?! Ist da nicht auch was schief gelaufen ?


Ps: der Soldat ist mittlerweile OSG er ist Hauptverantwortlicher der Waffenkammer und arbeitet täglich mit dem Programm SAP er hat sich gut gemacht. Er war nie ein schlechter.
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F_K

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #1 am: 22. April 2018, 17:58:44 »

Warum sollte ein verurteilter Soldat wegen eines eigenen Fehlers Schadensersatz fordern können?

Als nicht Beteiligter wird die Meldekette kaum bekannt sein ...
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Marco_s

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #2 am: 22. April 2018, 18:02:34 »

Ok.

Ich weis es ja auch nicht ich kenne mich persönlich diesbezüglich sehr schlecht aus, deswegen bin ich diesem Forum beigetreten um antworten zu bekommen, aber Dankeschön.

MKG

Marco
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KlausP

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #3 am: 22. April 2018, 18:05:32 »

Woher wollen Sie wissen, dass der KpChef die BV-Meldung nicht nach Ablauf von drei vollen Kalendertagen abgesetzt hat? Wenn ein Soldat am Montag nicht zum Dienst erscheint kann das BV erst frühestens am Freitag gemeldet werden. Ich habe schon Vorgänge erlebt, bei denen eigenmächtig Abwesende trotz pünktlicher BV-Meldung erst Monate später durch die Feldjäger oder die Polizei aufgegriffen wurden.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #4 am: 22. April 2018, 18:09:04 »

Es ist sehr schwierig sich als Außenstehender in solche Sachverhalte rein zu versetzen.
Sie selbst wissen doch nicht, was da genau gelaufen ist.
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Marco_s

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #5 am: 22. April 2018, 18:12:35 »

Um ehrlich zu sein doch das weis ich.

Ich war damals der sogenannte Soldat.

Tut mir leid, ich weis nicht wie anonym dieses Forum ist.
Aber ich habe nur gutes grade Gelsen.
Was brauchen sie für Informationen ich habe alles noch schwarz auf weiß.

MKG

Marco
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KlausP

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #6 am: 22. April 2018, 18:13:51 »

Es ist sehr schwierig sich als Außenstehender in solche Sachverhalte rein zu versetzen.
Sie selbst wissen doch nicht, was da genau gelaufen ist.

Eben. Und wer denkt, die Feldjäger könnten so ohne weiteres die Wohnung oder den Dachboden nach dem Soldaten durchsuchen liegt gewaltig daneben.
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Jens79

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #7 am: 22. April 2018, 18:18:12 »

Es ist sehr schwierig sich als Außenstehender in solche Sachverhalte rein zu versetzen.
Sie selbst wissen doch nicht, was da genau gelaufen ist.

Eben. Und wer denkt, die Feldjäger könnten so ohne weiteres die Wohnung oder den Dachboden nach dem Soldaten durchsuchen liegt gewaltig daneben.

Nicht? Ich dachte immer die dürfen alles...  ;)
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KlausP

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #8 am: 22. April 2018, 18:20:46 »

Hab ich schon geahnt.

Nein, Sie haben keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Suppe haben Sie sich mit dem Begehen einer Wehrstraftat selbst eingebrockt. Sie hätten in den 35 Tagen jederzeit die Möglichkeit gehabt, sich mit Ihrer Einheit in Verbindung zu setzen oder Ihren Dienst wieder anzutreten.
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Jens79

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #9 am: 22. April 2018, 18:25:38 »

Um ehrlich zu sein doch das weis ich.

Ich war damals der sogenannte Soldat.

Tut mir leid, ich weis nicht wie anonym dieses Forum ist.
Aber ich habe nur gutes grade Gelsen.
Was brauchen sie für Informationen ich habe alles noch schwarz auf weiß.

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Marco

Wenn Sie der Meinung sind dass man Ihnen Unrecht getan hat, nehmen Sie sich einen Anwalt und lassen das prüfen. Ich bezweifle das irgendjemand von uns hier was für Sie tun kann.
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Flexscan

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #10 am: 22. April 2018, 18:28:22 »

Ich verstehe die ganze Frage nicht.
Man kann doch nicht allen Ernstes Schadenersatz fordern wenn mal selber über einen Monat der Truppe fernbleibt.
Wofür soll Schadenersatz gefordert werden?
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F_K

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #11 am: 22. April 2018, 18:43:04 »

Der Soldat erhält keine Kopie der Feldjägermeldung.
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ulli76

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #12 am: 22. April 2018, 19:29:26 »

Das ist unwahrscheinlich, dass der DV nicht früher gemeldet oder sonstwie mal versucht hat, Verbindung aufzunehmen.
Normalerweise wird schon versucht mal anzurufen oder den Soldaten selber irgendwie zu erreichen, wenn der schon nur einen Tag fehlt.
Spätestens nach 3 Tagen macht man sich alleine schon so viele Sorgen, dass man das BV absetzt und die ganze Maschinerie in Gang gesetzt wird. Da ist die Wehrstraftat nur ein Aspekt von. Die Fürsorge spielt eine viel größere Sorge.

Vermutlich hat man dich schlichtweg nicht früher gefunden.
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wolverine

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #13 am: 22. April 2018, 19:47:35 »

Welcher Schaden ist denn  überhaupt entstanden? Der eventuell ersetzt werden soll? ???
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TomTom2017

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #14 am: 22. April 2018, 19:56:00 »

Welcher Schaden ist denn  überhaupt entstanden? Der eventuell ersetzt werden soll? ???
Die Frage hatte ich mir auch gerade gestellt... Vor allem müsste, falls überhaupt ein Schaden entstanden ist, die Kausalität zwischen verspäteten Auffinden und den Schaden bewiesen werden. Stelle ich mir "anspruchsvoll" vor.
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