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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Fernbleiben vom Dienst.  (Gelesen 6516 mal)

200/3

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #15 am: 22. April 2018, 20:30:10 »

Hab ich was verpasst? Wo steht denn, dass der TE irgendwelchen Schadenersatz will?
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Al Terego

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #16 am: 22. April 2018, 20:38:39 »

Hab ich was verpasst?
Ja, dass konnte aus der Umfrage abgeleitet werden, die der TE ursprünglich hier gestartet hatte.
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200/3

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #17 am: 22. April 2018, 21:24:36 »

Ahso...danke.
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Hirnforscher

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #18 am: 24. April 2018, 11:40:52 »

Welcher Schaden ist denn  überhaupt entstanden? Der eventuell ersetzt werden soll? ???
Die Frage hatte ich mir auch gerade gestellt... Vor allem müsste, falls überhaupt ein Schaden entstanden ist, die Kausalität zwischen verspäteten Auffinden und den Schaden bewiesen werden. Stelle ich mir "anspruchsvoll" vor.

Ich interpretiere den Eingangspost so, dass der Kamerad dringend (psychologische) Hilfe benötigt hat und infrage stellt, dass der DV rechtzeitig gehandelt hat. Die Formulierung "Schadensersatz" ist hier sicher nicht korrekt. Die Fragestellung müsste eher in die Richtung gehen, ob der DV seiner Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachgekommen ist, wodurch beinahe eine schwerwiegende Folge entstanden ist (aber eben nur beinahe).
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Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

F_K

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #19 am: 24. April 2018, 12:50:16 »

Der TE hat in der nunmehr gelöschten Umfrage explizit nach Schadensersatz gefragt.

Es ist aber nach wie vor unklar, wann die BV rausgegangen ist und warum die FJg auf dem Dachboden waren.

Unabhängig davon hat der Soldat aus nicht ausreichend erbrachter Fürsorge (wobei es hier ja um Dienstaufsicht / Strafverfolgung geht) keinerlei Rechtsansprüche wegen angeblicher Folgen.
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Hirnforscher

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Antw:Fernbleiben vom Dienst.
« Antwort #20 am: 24. April 2018, 14:00:43 »

Der TE hat in der nunmehr gelöschten Umfrage explizit nach Schadensersatz gefragt.

Mag sein. Und ich schrieb, dass die Formulierung / Frage nach Schadensersatz sicher nicht korrekt ist.

Es ist aber nach wie vor unklar, wann die BV rausgegangen ist und warum die FJg auf dem Dachboden waren.

Unabhängig davon hat der Soldat aus nicht ausreichend erbrachter Fürsorge (wobei es hier ja um Dienstaufsicht / Strafverfolgung geht) keinerlei Rechtsansprüche wegen angeblicher Folgen.

Ebenfalls korrekt. Daher habe ich in meinem Post keine Beurteilung des Sachverhalts, sondern rein eine Interpretation der Fragestellung vorgenommen.

Der TE hat in der nunmehr gelöschten Umfrage explizit nach Schadensersatz gefragt.

Es ist aber nach wie vor unklar, wann die BV rausgegangen ist und warum die FJg auf dem Dachboden waren.

Unabhängig davon hat der Soldat aus nicht ausreichend erbrachter Fürsorge (wobei es hier ja um Dienstaufsicht / Strafverfolgung geht) keinerlei Rechtsansprüche wegen angeblicher Folgen.
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Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I
 

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