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Autor Thema: Anzugserleichterung  (Gelesen 3389 mal)

ZipolA

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Anzugserleichterung
« am: 23. April 2018, 18:23:53 »

Guten Abend Kameraden,

wir befinden uns zur Zeit auf Übung und während unser Abrufbereitschaft haben wir im Uffz-Raum unsere Feldbluse ausgezogen und gekickert. Das Kickern war genehmigt.
Ist das Ablegen der Feldbluse "verboten"? Das gefiel dem Offizier, der uns dabei "erwischt" hat nicht sonderlich.

Ich konnte in der Vorschrift nichts dazu finden.

MkG

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ulli76

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Antw:Anzugserleichterung
« Antwort #1 am: 23. April 2018, 18:32:00 »

Wer war denn der Offz? Was sagt euer DV dazu?
Üblicherweise gibt es eine Regelung für Betreuungseinrichtungen- gerade auf Übungen oder im Einsatz.
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FoxtrotUniform

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Antw:Anzugserleichterung
« Antwort #2 am: 23. April 2018, 21:42:34 »

Hier fehlt es an elementaren Grundlagen: Grundsätzlich ist das tragen des Unterhemdes ohne Feldbluse natürlich untersagt. Einfach mal in die Anzugordnung blicken, die bereits in der GA Bestandteil der Ausbildung war.

Im Zuge von heißen Witterungen - z.B. im Auslandseinsatz - werden ggf. Abweichungen durch den zuständigen Vorgesetzten festgelegt.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Andi

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Antw:Anzugserleichterung
« Antwort #3 am: 24. April 2018, 18:53:47 »

Ich konnte in der Vorschrift nichts dazu finden.

Dann hast du offenbar nachholbedarf in Sachen Lesekompetenz. Anzugerleichterung ist klar definiert durch eine Anordnung eines verantwortlichen Vorgesetzen.

Gruß Andi
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