Fragen und Antworten > Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere

Entlassung nach 46 Soldatengestz

(1/2) > >>

Lessly1975:
Hallo zusammen.
Ich würde gerne meine Dienstzeit nach fast 22 Jahren im Dienstgrad Stabsfeldwebel beenden und in die zivile Wirtschaft wechseln. Hat jemand Erfahrung mit der Formulierung und kann sagen, wie lange es dauern wird?
Vielen Dank schon mal vorab..

JLo:

--- Zitat ---§ 46 - Soldatengesetz (SG)
a) Beendigung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten

(6) Vor Ablauf der in den Absätzen 3, 4 und 5 genannten Dienstzeiten ist der Berufssoldat auf seinen Antrag zu entlassen, wenn das Verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.

(7) Das Verlangen auf Entlassung muss dem Disziplinarvorgesetzten schriftlich erklärt werden. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung dem Soldaten noch nicht zugegangen ist, innerhalb zweier Wochen nach Zugang bei dem Disziplinarvorgesetzten zurückgenommen werden, mit Zustimmung der für die Entlassung zuständigen Stelle auch nach Ablauf dieser Frist. Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen; sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis der Berufssoldat seine dienstlichen Obliegenheiten ordnungsgemäß erledigt hat, längstens drei Monate.

--- Ende Zitat ---

Sicher das Du das willst?
In der freien Wirtschaft ist es auch nicht immer einfach, und Du musst sicherlich bis 65 oder 67 arbeiten.

slider:
Die Formulierung richtet sich ja nun in erster Linie nach dem bei dir vorliegenden Grund der persönlichen Härte. Da den hier aber Keiner kennt, kann man dir da auch Nichts raten.

Lessly1975:
Ja, ich bin mir sicher. Kann ich da ein Entlassungsdatum meiner Wahl eintragen oder gibt es eine Kündigungsfrist?

KlausP:
Steht doch da:


--- Zitat ---... Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen; sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis der Berufssoldat seine dienstlichen Obliegenheiten ordnungsgemäß erledigt hat, längstens drei Monate. ...
--- Ende Zitat ---

Für mich ist das eindeutig. Ich würde das Datum mit Ablauf des Folgemonats nehmen und nicht gerade übermorgen.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Antwort

Zur normalen Ansicht wechseln