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Autor Thema: "freie Truppenarztwahl am Standort"  (Gelesen 4891 mal)

ulli76

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Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
« Antwort #15 am: 24. April 2018, 18:47:28 »

Du kapierst es echt nicht, oder?
Steht irgendwo, dass du freie Arztwahl hast? Nein- also steht dir auch keine zu.
Hast du Probleme mit der Behandlung durch Truppenärzte oder den Verdacht auf Fehlbehandlung steht dir der Beschwerdeweg offen.

Viele SanBereiche ermöglichen die Behandlung beim Wunscharzt SOFERN das organisatorisch überhaupt möglich ist.

Die SanZentren haben bis auf wenige Ausnahmen übrigens keinen Auftrag zur Notfallversorgung mehr. Nur noch der hausärztlichen Versorgung. Wenn du nachmittags anfängst zu kotzen und der SanBereich ist nicht besetzt, dann ist das so. Dann macht an es so wie Millionen Zivilisten- erstmal damit leben oder den zivilen Notdienst in Anspruch nehmen- der ist übrigens auch für Soldaten zuständig.
Kotzerei bei einem jungen, sonst gesunden Menschen ist kein dringlicher Notfall. Normale Menschen versuchen das erstmal alleine auszukurieren.

Wenn der SanBereich Termine für 90/5er oder Medikamentenausgabe vergibt, dann wird das Personal schlichtweg anderweitig nicht verfügbar sein. Warum lässt du dich von einer Drohung, dass das an deinen DV gemeldet wird (was auch immer da gemeldet werden soll), kirre machen? Ist doch gut, wenn er weiss, dass es Probleme gibt. Dann kann der das nämlich auf einer ganz anderen Ebene klären/klären lassen.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

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Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
« Antwort #16 am: 24. April 2018, 19:14:43 »

"Feste" Impf- und 90/5 Termine dienen der Effizienz - sparen also wertvolle Resourcen.

Dies ist grundsätzlich als zweckmäßig zu bewerten - im Ausnahmefall wird davon durchaus abgewichen.

Ein "rotzfreches" ich will aber JETZT führt da sicherlich nicht zum Erfolg - mit Freundlichkeit, Höflichkeit und dem sachlichen Vortrag der Lage und der Auflagen kann man viel erreichen ...
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Andi8111

  • Gast
Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
« Antwort #17 am: 24. April 2018, 19:56:14 »

ZdV A-1455/4
1.3.4 Keine freie Arztwahl
131. Soldatinnen und Soldaten erhalten utV, d. h. ärztliche Versorgung durch die zuständigen
Truppenärztinnen und Truppenärzte. Nur bei Notfällen und Erkrankungen außerhalb des Standortes
gelten abweichende Regelungen. Diese in der A-1455/3 enthaltene Auslegung der Gesetzesregelung
ist rechtmäßig und verletzt insbesondere nicht das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
(Art. 2 GG). Die Interessen der Durchführung des Verteidigungsauftrags stehen einer freien Arztwahl
entgegen. Die Verweisung auf den jeweils zuständigen Truppenarzt entspricht nicht nur dem
Gesamtinteresse an einer zweckmäßigen und rationellen Regelung des Heilfürsorgewesens; sie ist
auch zur Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft geboten (Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln
vom 25. November 1975 - Az 10 K 47/75).
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Andi8111

  • Gast
Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
« Antwort #18 am: 24. April 2018, 19:57:41 »

Ich weiß nicht, warum Ihr hier wieder so rumkäst. Die Vorschrift gibts doch schon seit 1975 in unveränderter Auslegung seit Erscheinen der ZdV 60/7....
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Ohman

  • Gast
Antw:"freie Truppenarztwahl am Standort"
« Antwort #19 am: 26. April 2018, 10:33:58 »

Dankeschön! Mehr wollte ich gar nicht!  8)
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