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Autor Thema: Was passiert mit dem Resturlaub eines Fwdl nach DZE?  (Gelesen 1460 mal)

RS Leo2A7

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Was passiert mit dem Resturlaub eines Fwdl nach DZE?
« am: 24. April 2018, 16:15:56 »

Guten Tag,

Derzeit bin ich noch als fwdl 23 bei der Bundeswehr tätig und werde kommenden Monat enlassen. Da ich in meiner Dienstzeit sehr aktiv war und durch Übungsplätze einiges an Stunden und DAs aufgebaut habe, kann ich all diese nicht vor DZE abbauen, da die Zeit nicht reicht. Nun würdr ich gerne wissen, was passiert, wenn ich beispielsweise noch Erholungsurlaub/Stunden oder DAs übrig habe? Werden diese dann ausgezahlt? Wenn ja werden alle gleich besoldet? Wie hoch ist der Betrag bei einem Fwdl?

Mit freundlichen Grüßen
RS Leo2A7
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Al Terego

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Antw:Was passiert mit dem Resturlaub eines Fwdl nach DZE?
« Antwort #1 am: 24. April 2018, 17:59:19 »

Urlaub abbauen, Stunden und DZA ebenfalls soweit möglich abbauen. Was dann noch an Stunden und DZA "übrig" bleibt ist auszuzahlen.
Je Stunde gibt es für FWD 8,87 Euro
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KlausP

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Antw:Was passiert mit dem Resturlaub eines Fwdl nach DZE?
« Antwort #2 am: 24. April 2018, 18:21:57 »

Achtung! Erholungsurlaub kann nicht so ohne Weiteres ausgezahlt werden! War hier schon mehrfach Thema im Forum. Nicht in Anspruch genommener Erholungsurlaub verfällt mit DZE.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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