...Irgendwie kann mir keiner genau diese Frage beantworten...
...und die GAIP hilft mir mit ihrem Fachchinesisch auch nicht wirklich weiter.
...ich hab wirklich keine Ahnung von dieser Materie.
Da Sie einen Statuswechsel vom FWDL zum SaZ vollziehen ... gelten die Regelungen bzgl. der UKV wie bei Ungedienten im Rahmen der Einstellung.
"Die Ernennung eines Soldaten bzw. einer Soldatin mit Anspruch auf Wehrsold zum Soldaten bzw. zur Soldatin auf Zeit ist umzugskostenrechtlich wie eine Einstellung zu behandeln." (Bereichsdienstvorschrift C-2213/6)
Deshalb entscheidet die einstellende PST, im Rahmen der Erstverpflichtung zum SaZ, auch über die Berücksichtigungsfähigkeit einer ggf. vorhandenen Wohnung
und trifft eine Entscheidung zur Zusage, bzw. Nicht-Zusage der UKV.
Dafür ist mit den Bewerbungsunterlagen zum SaZ auch der Mietvertrag vorzulegen.
Da die Wohnung im Einzugsgebiet der Dienststelle liegt, war die UKV im Rahmen der Erstverpflichtung nicht zuzusagen.
( ohne das dadurch ein TG-Anspruch zw. Wohnung und Stammeinheit entsteht )
Sobald Sie SaZ sind,
+ beantragen Sie die Befreiung vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft
+ bis der Bescheid vorliegt...
...soll
Ihr Pers mit dem BAPersBw
klären, wie zu Verfahren ist, wenn das BAPersBw
bereits im Rahmen der Erstverpflichtung
die Berücksichtigungsfähigkeit festgestellt hat...
...denn das die Wohnung berücksichtigungsfähig ist, muss auch in den Datenbestand !