Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 24. April 2024, 19:47:36
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wert einer Überstunde  (Gelesen 1875 mal)

Abgänger

  • Gast
Wert einer Überstunde
« am: 26. April 2018, 22:40:11 »

Hallo,

ich werde die Bundeswehr demnächst verlassen und schaffe es vermutlich nicht alle meine Überstunden abzubauen, da ich kurz vor meinem Ausscheiden noch auf einem Übungsplatz sein werde.

Daher meine Frage: Wie wird eine ausbezahlte Überstunde vergütet (und versteuert), falls die Auszahlung genehmigt werden sollte?

Gruß Abgänger
Gespeichert

Rollo83

  • Mitglied der Krabbelgruppe
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5.229
Antw:Wert einer Überstunde
« Antwort #1 am: 27. April 2018, 09:13:56 »

Meistens in Euros.

Also ganz erlich, entweder benutzen sie Google oder sie geben ein paar mehr Informationen heraus wie zB. den Dienstgrad.
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.522
Antw:Wert einer Überstunde
« Antwort #2 am: 27. April 2018, 11:40:12 »

Außerdem kann man sowas auch im GeZi oder beim Spieß erfragen.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DeltaEcho

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 743
Antw:Wert einer Überstunde
« Antwort #3 am: 29. April 2018, 16:32:07 »

Oder ihr Chef nimmt dich nicht mit auf den Übungsplatz und du baust in dieser Zeit Stunden ab.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de