Vorab: Ich steige erst ab Juni in den höheren technischen Dienst ein, daher die nachfolgenden Antworten nur unverbindlich
Ist die Laufbahnprüfung = die Bachelor Arbeit?
Oder ist die Laufbahnprüfung eine zusätzliche?
Hierzu empfehle ich die "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – (GtDBWVAPrV)", abrufbar unter
https://www.gesetze-im-internet.de/gtdbwvaprv/BJNR324000009.html. Dort lassen sich vielleicht auch einige weitere Fragen beantworten. Ansonsten sind das Fragen, die sicherlich auch während der Einführungswoche(n) geklärt werden können.
Reisekosten zum Dienstantritt werden gegen Antrag erstattet. Ich gehe davon aus, dass auch Reisen zwischen der Uni München und Koblenz erstattet werden.
Werden solche Reisen von der Bundeswehr geplant? Oder erhalte ich im Vorfeld Gutscheine?
Weiterführend:
Wäre München während des Studiums mein erster Wohnsitz (Postanschrift erhalte ich ja)?
Werden auch Reisekosten zwischen München / Koblenz und meinem eigentlichen (oder alten?) Wohnsitz auch anerkannt?
Bzw. allgemeine Informationen über die Reisekosten oder "Reisesystem" der Bundeswehr wäre interessant.
Reisekosten werden im Allgemeinen nur für Dienstreisen erstattet, sofern diese durch den Dienstherrn angeordnet/genehmigt sind. Hierfür muss unter Umständen im Nachgang ein entsprechender Antrag eingereicht werden.
Falls am Ausbildungs-/Dienstort eine Zweitwohnung genommen (d.h. angemeldet) wird, kann durch den Dienstherrn Trennungsgeld gewährt werden. Hierfür ist jedoch auch wieder ein Antrag nötig.
Muss ich mich auf diese Beförderung bewerben? Anmelden? Eine Prüfung ablegen?
Und wie wahrscheinlich ist eine solche Beförderung?
Soweit ich weiß (ich steige ab Juni im höheren technischen Dienst ein, daher bin ich mir etwas unsicher), steigen die Kollegen im gehobenen technischen Dienst nach erfolgreich absolvierter Laufbahnprüfung direkt im ersten Beförderungsamt (= technischer Oberinspektor, entsprechend A 10) ein. Für Beförderungen allgemein muss man sich nicht bewerben in dem Sinne, wie man sich für eine Arbeitsstelle bewirbt. Die Beförderungen richten sich nach mehreren Faktoren, z.B. den Ergebnissen der letzten Beurteilung(en) oder auch danach, welche Besoldungsgruppe eigentlich für den Dienstposten gefordert ist. Im Bereich des Bundeswehrverwaltung (und sicherlich auch in anderen Bereichen) gibt es zudem noch die Dienstpostenbündelung, d.h. ein Dienstposten kann z.B. mit A 10, A 11 oder A 12 besetzt werden. Die Beförderung erfolgt dann auch entsprechend in diesem Rahmen für denselben Beamten auf demselben Posten.
Für die weiteren Fragen hilft - wie schon gesagt - evtl. die obige Ausbildungsverordnung weiter oder im Zweifelsfall der bekannte Ansprechpartner bei BAPersBw.