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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: DU -Verfahren / Übergangsbeihilfe  (Gelesen 1834 mal)

samybu223

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DU -Verfahren / Übergangsbeihilfe
« am: 30. April 2018, 18:03:35 »

Guten Tag,
Ich bin seit über 3 Jahren Soldat.
Wegen persönlichen Problemen verlasse Ich die Bundeswehr durch ein DU - Verfahren.
Ich habe bereits mit dem Sozialdienst gesprochen und er meinte das ich eine 1malige Übergangbeihilfe (das 2fache) bei 2 oder weniger als 4 Jahren Dienst bekomme.
Der PersFb meiner Einheit, hatte mir das selbe gesagt. Bis jetzt habe ich nichts überwiesen bekommen, daher habe Ich heute die für mich zuständige Stelle angerufen und die Frau
meinte, das mir fast nichts zusteht und ich nur einige 100 Euro bekomme. Da heute ein Brückentag ist und morgen ein Feiertag, habe ich niemand anderen erreicht.
Meine Frage ist, ob die Frau falsch liegt oder ich doch nur so wenig bekomme, und falls wieso das so ist. Die Frau hat kein Klartext geredet. Danke im voraus.
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KlausP

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Antw:DU -Verfahren / Übergangsbeihilfe
« Antwort #1 am: 30. April 2018, 18:25:48 »

§ 12 (2) Nr. 3 SVG besagt:

Zitat
... § 12

(1) Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von mehr als sechs Monaten erhalten eine Übergangsbeihilfe, wenn ihr Dienstverhältnis endet wegen Ablaufs der Zeit, für die sie in dieses berufen sind (§ 54 Absatz 1 des Soldatengesetzes), oder wegen Dienstunfähigkeit. Die Übergangsbeihilfe wird bei Beendigung des Dienstverhältnisses in einer Summe gezahlt. § 11 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Die Übergangsbeihilfe beträgt für Soldaten auf Zeit, die nicht Inhaber eines Eingliederungsscheins oder Zulassungsscheins (§ 9) sind, nach einer Dienstzeit von
...

 3.   2 und weniger als 4 Jahren                           das 2fache,
...
der Dienstbezüge des letzten Monats. § 11 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2 gilt entsprechend.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

samybu223

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Antw:DU -Verfahren / Übergangsbeihilfe
« Antwort #2 am: 30. April 2018, 18:32:43 »

also kann ich davon ausgehen das die Frau auf gut Deutsch einfach keine Ahnung hatte... ?
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KlausP

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Antw:DU -Verfahren / Übergangsbeihilfe
« Antwort #3 am: 30. April 2018, 18:46:45 »

Weiß ich nicht. Ich war bei Ihrem Gespräch nicht dabei und ich weiß auch nicht, welche Funktion sie dort hat.
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BulleMölders

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Antw:DU -Verfahren / Übergangsbeihilfe
« Antwort #4 am: 01. Mai 2018, 07:22:52 »

Bis jetzt habe ich nichts überwiesen bekommen

Stellt sich die Frage: Sind Sie bereits entlassen? Und wenn ja, wann haben Sie die Entlassungsverfügung unterschrieben?
Denn die Zahlung kann ja erst nach der Entlassung angewiesen werden.
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