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Ablehnung BU-Versicherung Leistungsfall DU

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Anfrage351:
Hallo Zusammen

Ich wurde DU aus der Bundeswehr entlassen und hatte zum besagten Zeitpunkt eine BU-Versicherung. Der Leistungsfall wurde abgelehnt von Versicherung abgelehnt.

Ich hatte in der Zwischenzeit mal gezwitschert bekommen, dass die Bundeswehr das übernimmt, wenn die Versicherung den Leistungsfall ablehnt? Ist das korrekt?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Danke für eure Hilfe

KlausP:
Was sagt denn der, der Ihnen das "gezwitschert" hat, dazu?

Die Bw tritt nur dann ein, wenn es sich um einen Einsatzunfall handelt und die Versicherung sich auf die Kriegsklausel beruft.

Al Terego:
Na ja, wenn Du eine "BU-Versicherung" hast, die "DU" nicht abdeckt und eine "BU" nicht gegeben ist, dann guckst Du natürlich in die Röhre. Warum sollte (außer bei Einsatzschädigung) die Bw hierfür aufkommen?

Ralf:
DU muss ja auch nicht gleich BU sein. Bspw. sind die körperlichen Anforderungen an einen Soldaten sind i.d.R. höher als bei vielen Zivilberufen.

Paul Kater:
Also DU führt in der Regel schon zur BU, wie man in dem Fall sieht:

"Die Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung (DBV) zahlt einer ehemaligen Offizierin der Bundeswehr nach Einschaltung von xxx eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor ein Anerkenntnis verweigert hatte.

Unsere Mandantin, eine ehemalige Offizierin der Bundeswehr, hatte im Jahr 2008 ihre Ausbildung zur Offizierin im fliegerischen Dienst bei der Bundeswehr begonnen und hierbei auch eine Dienstunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung bei der DBV Winterthur Versicherung abgeschlossen. Während des Studiums der Luft- und Raumfahrttechnik entwickelte sich bei der Offizierin eine erhebliche psychische Störung, die schließlich zur Dienstunfähigkeit und Entlassung der Offizierin aus der Bundeswehr führte. Die DBV verweigerte in der Folge die von unserer Mandantin beantragten Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine tragfähige Begründung hierfür gab die Versicherung aber nicht ab. Die Offizierin war sich allerdings sicher, berufsunfähig zu sein, und wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei xxx. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt xxx, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung der DBV rechtsfehlerhaft sein dürfte. „Denn unsere Mandantin konnte aus gesundheitlichen Gründen den Beruf der Offizierin nicht mehr ausüben. Sie ist somit im Sinne der Versicherungsbedingungen berufsunfähig ist.“

edit: Angaben, die als Werbung interpretiert werden können, entfernt

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