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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Ablehnung BU-Versicherung Leistungsfall DU  (Gelesen 4618 mal)

LwPersFw

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Antw:Ablehnung BU-Versicherung Leistungsfall DU
« Antwort #15 am: 01. Mai 2018, 16:41:21 »

Wenn die Versicherung für die Dienstzeit gedacht ist:

+ kommt es nicht auf die Art der Versicherung an BU / DU

+ sondern auf das WAS versichert ist

+ und keine "Fallen" im Kleingedruckten lauern


+ Zu versichern ist z.B. der Beruf
   Feldwebel - Allgemeiner Fachdienst
   Berufs-ID: 15331
   Systematiknummer: 01203-101

Egal was der Vertreter erzählt , Finger weg von einer Versicherung, die da schon nicht will !

Die Berufs-ID für andere mil. Berufe findet man auf der Seite der Arbeitsagentur.

+ Im Vertrag darf keine "Verweisungsklausel" stehen (Verweisung auf andere/n Tätigkeit/Beruf)

Dies verhindert, dass die Versicherung behaupten kann, man könne zwar nicht mehr Feldwebel aFD sein, aber z.B. als Bürosachbearbeiter arbeiten, weil man diesen Beruf z.B. einmal erlernt hat...

Versicherungen, die dies anbieten gibt es, auch wenn man etwas suchen muss und es ggf. etwas teurer ist.

Dafür gibt es dann aber keine böse Überraschung !
Denn sowohl BU, als auch DU müssen dann leisten, sobald der Beruf, wie hier im Beispiel, "Feldwebel aFD", nicht mehr ausgeübt werden kann.
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

christoph1972

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Antw:Ablehnung BU-Versicherung Leistungsfall DU
« Antwort #16 am: 01. Mai 2018, 17:51:29 »

Gerade bei einer Versicherung die die DU absichern soll, ist eine ausführliche Beratung notwendig und das dt. Motto "Geiz ist geil" völlig fehl am Platz. Will damit sagen, lieber mehr bezahlen und eine ordentliche Beratung mit den richtigen Angaben über einen Makler versichern, der für eine Falschberatung haftet, als die 08/15-Standard-Beratung durch ein Online-Portal.

Ein Preisvergleich über die bekannten Internetportale mag ein ungefährer Anhalt für Beiträge liefern, jedoch bitte darauf achten, Soldat als Beruf umfasst eben neben dem Stabsdienstsoldaten auch den Kommandofeldwebel, Minentaucher, Kampfschwimmer etc., die eben noch gefahrgeneigtere Berufe sind, als der Stabsdienstler. Und gefahrgeneigte Berufe führen nach dem allgemeinen Versicherungsmotto "Hohes Risiko=hoher Beitrag, weil die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens ungleich größer ist, als beim Durchschnitt" eben zum Teil 3-stelligen Monatsbeiträgen, je nach versicherter Monatsleistung einer DU-Versicherung.

Da lauern ggf. erhebliche Fallen in den Versicherungsbedingungen.

Gespeichert
„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

LwPersFw

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Antw:Ablehnung BU-Versicherung Leistungsfall DU
« Antwort #17 am: 02. Mai 2018, 13:25:20 »

Neutrale Beratung gibt es auch hier...

+ Verbraucherzentralen,
+ Bund der Versicherten,
+ behördlich zugelassene Versicherungsberater, die nicht vermitteln dürfen

Das kostet zwar etwas ... ist aber eben neutral...


Und wer es ganz einfach halten will, gibt als Beruf an: "Bundeswehrsoldat/in"

...und achtet darauf, dass keine Verweisung auf einen anderen Beruf, oder eine andere Tätigkeit erfolgen kann.

Dabei gibt es 2 Arten:

+ abstrakte Verweisung  ( absolutes "no go" !!! )
+ konkrete Verweisung   
   ( könnte man akzeptieren, man muss aber die "Spielregeln kennen !!! << also ein Muss-Thema in der Beratung !!! )



Zusätzlich müssen natürlich noch andere Parameter, wie die Höhe der monatlichen Rente, ob diese auch lebenslang gezahlt wird, etc., bedacht werden...


Beim Punkt "Verweisung" kommt i.d.R. der Begriff „bisherige Lebensstellung" in den Versicherungsverträgen vor.

Hier hat der BGH Ende 2017 ein versichertenfreundliches Urteil gefällt.

Verweigert eine Versicherung die Berufsunfähigkeits-Rente und verweist den Versicherungsnehmer auf einen neuen Beruf, weil im Vertrag doch eine "Verweisung" vereinbart wurde, muss sie demnach auch die Fähigkeiten und Erfahrungen berücksichtigen, die der zuletzt ausgeführte Beruf des Versicherten mit sich bringt. Demnach muss die Versicherung unter Umständen sogar dann eine BU-Rente zahlen, wenn der Versicherte mit dem Wechsel in einen anderen Beruf ein höheres Einkommen erzielen könnte.

Siehe Anhang
« Letzte Änderung: 02. Mai 2018, 17:06:27 von LwPersFw »
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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