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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Bart, wie lang? Abrasieren/behalten?  (Gelesen 15490 mal)

Flexscan

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Antw:Bart, wie lang? Abrasieren/behalten?
« Antwort #30 am: 14. Mai 2018, 08:10:38 »

Hab auch grad den Montagmorgen-Kaffee übern Tisch verteilt  ;D ;D
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Antw:Bart, wie lang? Abrasieren/behalten?
« Antwort #31 am: 14. Mai 2018, 11:58:28 »

Zitat
und das von oben bis unten.
Diese Bilder werde ich nie mehr los  :-[
Wenns dann der Flecktarndruck ist. :)
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Andi

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Antw:Bart, wie lang? Abrasieren/behalten?
« Antwort #32 am: 14. Mai 2018, 13:15:24 »

1. Mit welcher verdammten Begründung will denn ein DV einem Soldaten Befehlen den Bart ab zu rasieren wenn der Bart gepflegt ist und dem Erlass entspricht und vor allem was will der DV mit diesem Befehl überhaupt erreichen.

Das Interessante ist: genau das ist eine reine Frage der Auslegung des jeweiligen Disziplinarvorgesetzten!
Da kann sich ein betroffener Soldat auf den Kopf stellen und singen, selbst wenn der Disziplinarvorgesetzte befiehlt den gesamten Körper zu rasieren ist das in jedem Fall ein verbindlicher Befehl.
Selbst wenn der DV dafür keine Begründung hätte und damit dann einen Befehl ohne dienstlichen Zweck gegeben hätte, wäre der Befehl eventuell rechtswidrig, aber immer verbindlich.

Aber wenn das wirklich so ein Problem wäre, dann hätten die Verwaltungsgerichte kaum noch etwas anderes zu tun. ;)
Und selbst in der Zeit von sehr seltsamen Erscheinungen auf den Köpfen der bundesdeutschen jungen Männer gab es dann plötzlich in der Bundeswehr Haarnetze. Weder die tatsache, dass Menschen mehr oder weniger behaart sind, noch Modeerscheinungen sind der Bundeswehr neu.

Gruß Andi
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Antw:Bart, wie lang? Abrasieren/behalten?
« Antwort #33 am: 15. Mai 2018, 12:18:42 »

1. Mit welcher verdammten Begründung will denn ein DV einem Soldaten Befehlen den Bart ab zu rasieren wenn der Bart gepflegt ist und dem Erlass entspricht und vor allem was will der DV mit diesem Befehl überhaupt erreichen.

Das Interessante ist: genau das ist eine reine Frage der Auslegung des jeweiligen Disziplinarvorgesetzten!
Da kann sich ein betroffener Soldat auf den Kopf stellen und singen, selbst wenn der Disziplinarvorgesetzte befiehlt den gesamten Körper zu rasieren ist das in jedem Fall ein verbindlicher Befehl.
Selbst wenn der DV dafür keine Begründung hätte und damit dann einen Befehl ohne dienstlichen Zweck gegeben hätte, wäre der Befehl eventuell rechtswidrig, aber immer verbindlich.

Danke.

Und damit kann man sich auch all die Beiträge à la "also da und da laufen die und die so und so rum deshalb ist das in der ganzen Bundeswehr erlaubt" in die Haare schmieren. Selbst WENN der DV das erlaubt, wird man dann halt mal da und da hin kommandiert wo auf einmal jemand sagt "morgen früh ist das auf 2cm runter", dann darf man genauso die Heckenschere auspacken.
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Luftwaffels

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Antw:Bart, wie lang? Abrasieren/behalten?
« Antwort #34 am: 15. Mai 2018, 19:59:51 »

Da kann sich ein betroffener Soldat auf den Kopf stellen und singen, selbst wenn der Disziplinarvorgesetzte befiehlt den gesamten Körper zu rasieren ist das in jedem Fall ein verbindlicher Befehl.
Selbst wenn der DV dafür keine Begründung hätte und damit dann einen Befehl ohne dienstlichen Zweck gegeben hätte, wäre der Befehl eventuell rechtswidrig, aber immer verbindlich.
Also für mich ist der fehlende dienstliche Zweck ebenso ein Unverbindlichkeitsgrund und somit weder rechtmäßig (§10 Abs 4) noch verbindlich (§11 SG Abs 1). Gerne lasse ich mich aber eines besseren belehren, wenn meine Rechtsauffassung hier falsch ist.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Bart, wie lang? Abrasieren/behalten?
« Antwort #35 am: 15. Mai 2018, 20:14:11 »

Was sagt denn die aktuelle Fassung vom Haar- und Barterlass dazu?
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Andi

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Antw:Bart, wie lang? Abrasieren/behalten?
« Antwort #36 am: 15. Mai 2018, 20:40:55 »

Also für mich ist der fehlende dienstliche Zweck ebenso ein Unverbindlichkeitsgrund und somit weder rechtmäßig (§10 Abs 4) noch verbindlich (§11 SG Abs 1). Gerne lasse ich mich aber eines besseren belehren, wenn meine Rechtsauffassung hier falsch ist.

In der Theorie richtig, sofern der Vorgesetzte der den Befehl gibt aber nicht sagt, dass er das ohne dienstlichen Zweck tut kommt die Unverbindlichkeit aber reel nicht in Frage. ;)
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Luftwaffels

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Antw:Bart, wie lang? Abrasieren/behalten?
« Antwort #37 am: 15. Mai 2018, 21:23:58 »

Also für mich ist der fehlende dienstliche Zweck ebenso ein Unverbindlichkeitsgrund und somit weder rechtmäßig (§10 Abs 4) noch verbindlich (§11 SG Abs 1). Gerne lasse ich mich aber eines besseren belehren, wenn meine Rechtsauffassung hier falsch ist.

In der Theorie richtig, sofern der Vorgesetzte der den Befehl gibt aber nicht sagt, dass er das ohne dienstlichen Zweck tut kommt die Unverbindlichkeit aber reel nicht in Frage. ;)
Nun, da unterstelle ich den meisten Soldaten wohl doch einen gewissen Grundverstand um einen Befehl zumindest "grob" nach Prüfschema auszuwerten - alleine schon weil der Befehlsempfänger ja (für sich) wissen muss, ob er den Befehl überhaupt ausführen DARF (§11 Abs 2 SG). Insofern sehe ich da keine Voraussetzung, das der "nicht vorhandene dienstliche Zweck" explizit vom Vorgesetzten erwähnt wird
Eine Anweisung wie beispielsweise zum Entfernen der Bein- oder Intimbehaarung im Grundbetrieb oder das Abrasieren der Augenbrauen sollte also jeder erstmals für sich selbst hinterfragen ;) - und reel kommt es insofern in Frage, da den Soldaten ja trotzdem niemand dazu "zwingen" kann. Er muss im Zweifel halt lediglich mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Bart, wie lang? Abrasieren/behalten?
« Antwort #38 am: 15. Mai 2018, 22:06:12 »

Wenn man das Einkürzen der Haare als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit deutet, sollte man vielleicht überlegen, ob man das nötige Grundverständnis für den Soldatenberuf hat. Bei den GWDLs seinerzeit mag man über solche Erscheinungen anders denken, aber wer dafür unterschrieben hat, sollte sich vorab besser informieren, statt hinterher zu diskutieren. Seltsam nur, das solche Debatten nie mit den Vorgesetzten selber, sondern immer nur indirekt über das Internet geführt werden.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Bart, wie lang? Abrasieren/behalten?
« Antwort #39 am: 19. Mai 2018, 20:51:22 »

Seit ein paar Jahren ist Bart tragen eben in den jüngeren Teilen der männlichen Bevölkerung modisch, ebenso wie z.B. Tattoos bei beiden Geschlechtern. (…) so ist das eben die Bevölkerung, aus der sich unsere Soldaten rekrutieren, und da wird dann eben auch mal der eine oder andere dabei sein, dessen Äußeres der aktuellen Mode entspricht - wäre fast mit zu rechnen, ihr wisst schon, Bundeswehr Spiegelbild der Gesellschaft und so.…

Die mil. Gepflogenheiten haben sich noch nie an der Mode oder irgendwelchen kurzlebigen Marotten der zivilen Welt orientiert; vor allem im Bezug auf Haarschnitte, sichtbare Tätowierungen usw. Sicher sind die Soldaten immer noch Bürger und Teil der Gesellschaft, aber gleichzeitig eben auch Soldat, wo er gewissen Einschränkungen und Besonderheiten, die auch das Äußere der Person betreffen, unterliegt.

Es ist eben auch eine Erscheinung der heutigen Zeit, dass Vorschriften, Befehle und jegliche mil. Gepflogenheiten und Besonderheiten, die mit Einschnitten in der "Komfortzone" verbunden sind, in Internetforen, wie diesem, ausdiskutiert und angezweifelt werden müssen. Keiner wagt diese Dinge direkt den Vorgesetzten gegenüber anzubringen, sondern nur im Schutz der scheinbaren Anonymität des Internet wird nach Herzenslust diskutiert und debattiert.
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Kamerad13

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Antw:Bart, wie lang? Abrasieren/behalten?
« Antwort #40 am: 20. Mai 2018, 01:08:45 »

Das geht ja hier langsam in die falsche Richtung  ;D

Also wie schon gesagt ist das ganze inzwischen Auslegungssache. Ich persönlich finde,das sieht nicht gepflegt aus auf den Bildern.

Vor kurzem habe ich von einem Disziplinarvorgesetzten ein Auslegung gehört, die ich eigentlich ganz gut finde.
Und zwar sagte dieser, dass alle Soldaten unter seiner Führung gerne einen Bart tragen dürfen, dieser solle jedoch gestutzt und maximal so lang, wie man es mit der längsten Einstellung eines handelsüblichen Elektrorasierers hinbekommt, sein.

Sollte doch bei dir passe, da kommt nicht allzu viel weg und gepflegt sieht es auch aus.
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krimi

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Antw:Bart, wie lang? Abrasieren/behalten?
« Antwort #41 am: 25. März 2021, 14:24:01 »

Also ich wurde gerne wissen wie pflegt ihr euren Bart?
Ich habe schlechten Bartwuchs (jetzt versuche ich mit ein paar *link entfernt* es zu ändern) an den Seiten haben und das Barthaar an sich fühlt sich sehr trocken und drahtig und störrisch an.
Nutzt ihr irgendwelche Produkte (z.B. Bartöl, -shampoo oder –Bart Serum)? Wenn ja, welche wurdet ihr empfehlen?
« Letzte Änderung: 25. März 2021, 15:15:59 von Ralf »
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BSG1966

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Antw:Bart, wie lang? Abrasieren/behalten?
« Antwort #42 am: 28. März 2021, 20:56:14 »

Jeder Mann, der als solcher ernst genommen werden will, nutzt als "Produkt" bei schlechtem Bartwuchs den Nassrasierer.  Besser kein Bart als ein Möchtegernwuchs.
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LopezUrland

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Antw:Bart, wie lang? Abrasieren/behalten?
« Antwort #43 am: 04. Januar 2022, 15:32:14 »

Hi, ich bin sicher, dass die Ausbilder einen langen Bart nicht gutheißen. Ich habe das schon erlebt.
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Löwe von Eutin

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Antw:Bart, wie lang? Abrasieren/behalten?
« Antwort #44 am: 04. Januar 2022, 16:40:25 »

Hi, ich bin sicher, dass die Ausbilder einen langen Bart nicht gutheißen. Ich habe das schon erlebt.

Und den längsten Bart, der mir im Dienst begegnet ist gehörte zu einem Gebirgsjäger/ Heeresaufklärer Feldwebel, der als Ausbilder eingesetzt war.

Wichtig ist, dass der Bart gepflegt ist und die Ausübung des Dienstes (ABC- Maske) nicht zu sehr behindert.
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