Wie Andi vorschlägt... würde ich auch einen Spezi fragen...
Ich könnte mir aber vorstellen, es liegt schlicht am
Progressiven Steuersatz
Bei der Einkommensteuer kommt ein progressiver Steuersatz zur Anwendung. Damit erhöht sich der Einkommensteuersatz mit steigendem Einkommen. Ein hohes Einkommen unterliegt damit einem höheren Einkommensteuersatz als ein niedriges Einkommen. Mit dem progressiven Steuersatz soll die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.
Der Einkommensteuertarif hat 2017 die nachfolgende Struktur:
zu versteuerndes Einkommen zwischen 0,00 € und 8.819,00 €: Die Steuerbelastung ist 0, da der Grenzsteuersatz 0 % beträgt.
zu versteuerndes Einkommen zwischen 8.820,00 € und 13.768,00 €: Der Grenzsteuersatz liegt zwischen 14 % und 24 % (Progressionszone I).
zu versteuerndes Einkommen zwischen 13.769,00 € und 54.056,00 €: Der Grenzsteuersatz liegt zwischen 24 % und 42 % (Progressionszone II).
zu versteuerndes Einkommen zwischen 54.057,00 € und 256.302,00 €: Der Grenzsteuersatz beträgt einheitlich 42 % (Proportionalzone I).
zu versteuerndes Einkommen ab 256.303,00 €: Der Grenzsteuersatz beträgt einheitlich 45 % (Proportionalzone II).
Folge m.E. :
Werden die beiden Einkommen über das Jahr einzeln und nach der jeweiligen Steuerklasse I und VI besteuert, sind sie jeweils in einer niedrigen Zone...mit niedrigerer Steuersatz.
Werden bei der Veranlagung dann beide Einkommen zusammengerechnet... und dann versteuert... rutscht man ggf. in
eine höhere Zone... mit einem höheren Steuersatz...bzw. nur der Steuersatz erhöht sich.
Folge... Nachzahlung