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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Entlassung SanOA- Laufbahn trotz DG Lt und ienstzeitfestsetzung auf 20 Jahre  (Gelesen 2445 mal)

Franke07

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Hallo liebe Community!

Ich möchte im folgenden kurz meinen Fall schildern und hoffe inständig, dass sich hier jmd  findet der von ähnlichem weiß...

Ich bin seit Juli 2011 beim Bund. Erst als FWDL und seit 2013 als SanOA.
Aufgrund der Vordienstzeit und dem Umstand geschuldet, dass die Bw trotz anderweitiger Versprechen nach der 2ten AGA in Feldkirchen erstmal keinen Studienplatz für mich und andere hatte, bin ich bereits vorm Physikum Leutnant geworden. Auch eine entsprechende "Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses" (nicht vorläufig!) habe ich zeitnah bekommen.

Nun stand mein Studium leider seit dem ersten Semester durch eine schwerwiegende Diagnose und schließlich plötzlichen Ablebens gleich beider Elternteile unter einem schlechten Stern. Eine langwierige und schließlich auch psychisch sehr belastende Erbsache folgte.
Natürlich ließ der Studienverzug nicht lange auf sich warten und gerade das Medizinstudium ist recht schwer nach Unterbrechungen fortzusetzen...

Nachdem ich immer wieder alles mögliche versucht habe bin ich nun nach 2 gesundheitsbedingten und 2 leistungsbedingten (wurden nur aus Angst vor einem DU-Verfahren als leistungsbedingt eingereicht) Semestern doch noch gescheitert und soll nun nach SG 55 Abs 4 entlassen werden.

Ich habe mich bereits mit einigen Personalern in Verbindung gesetzt und mich auch an die Rechtsberatung meiner Rechtsschutz gewandt:
Alle sind der Meinung die Bundeswehr hätte mir insbesondere aufgrund der Dienstzeitfestsetzung und dem Dienstgrad eine andere Verwendung vorschlagen MÜSSEN.

Ich möchte die Bundeswehr eigentlich nicht verlassen, stoße aber in Sachen adäquate Beratung ständig an Grenzen.
Mein BetreuungsOffz hat auf meine Bitte hin bereits frühzeitig nachgefragt ob ich mich für eine andere Offz-Verwendung neu bewerben dürfte.
Aussage P: "Selbst bei exzellenten Testergebnissen steht Kamerad xy auf der Liste der Bewerber ganz unten"
Folglich kann ich mir das sparen...

Der Entlassvorgang wurde ohne dass ich überhaupt exmatrikuliert bin von der SanOA-zuständigen Stelle (1) an das Entlass-Dezernat (2) weiterreicht.
Bei 1 fühlt sich niemand mehr zuständig weil Vorgang abgegeben; bei 2 entscheidet man nicht mehr über Entlassungen sondern führt diese nur noch durch....

Da ich nur einen Monat Karenzzeit habe und auch noch in einem feiertagsreichen Monat war es ohnehin sehr schwer jemanden zu erreichen. Ich habe den ganzen Entlassvorgang unterschrieben, weil nichts mehr zu machen scheint und man ohne Entlassverfügung keine Arbeits-/Ausbildungsverträge unterschreiben darf und ich Angst hatte ein gutes Angebot das ich bekommen habe, nicht annehmen zu können.

Heute durfte ich nach langem Hin- und Her auch noch erfahren, dass sämtliche Übergangshilfen (auch die Beihilfe zu Privaten) für mich wegen 55/4 gestrichen sind; und dabei habe ich selbst ohne Studium deutlich über 2 Jahre Dienstzeit.

Wie seht ihr das? Meiner Meinung nach sind weder Satz 1 "...ersten vier Jahre..." noch Satz 2 "... nicht zum Offizier..." auf mich anwendbar.
Ich bin zwar kein SanOA mehr aber immernoch Offz (Habe auch schon einen nach oben offener Resi-Dienstposten).


Für sämtliche sachdienlichen Hinweise wäre ich sehr dankbar.
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Ralf

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Zitat
Ein Soldat auf Zeit kann in den ersten vier Jahren seiner Dienstzeit entlassen werden, wenn er die Anforderungen, die an ihn in seiner Laufbahn zu stellen sind, nicht mehr erfüllt. Ein Offizieranwärter, der sich nicht zum Offizier, ein Sanitätsoffizier-Anwärter, der sich nicht zum Sanitätsoffizier, ein Militärmusikoffizier-Anwärter, der sich nicht zum Militärmusikoffizier, ein Feldwebelanwärter, der sich nicht zum Feldwebel, und ein Unteroffizieranwärter, der sich nicht zum Unteroffizier eignen wird, soll unbeschadet des Satzes 1 entlassen werden. Ist er zuvor in einer anderen Laufbahn verwendet worden, soll er nicht entlassen, sondern in diese zurückgeführt werden, soweit er noch einen dieser Laufbahn entsprechenden Dienstgrad führt.
Da liegst du falsch:
Satz 2 regelt die Entlassung eines Unteroffizier-, Feldwebel- oder Offizieranwärters. Die Entlassung ist unabhängig von den Dienstjahren des Soldaten bis zum Ende der Ausbildung mit der Beförderung zum ersten Dienstgrad ohne
Anwärterstatus. Dies ist:
– der Unteroffizier für die Laufbahnen der Fachunteroffiziere
– der Feldwebel für die Feldwebellaufbahnen
– der Leutnant für die Laufbahnen der Offiziere des Truppendienstes und des militärfachlichen Dienstes
– der Stabsarzt u. a. für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes
– der Hauptmann für die Laufbahn der Offiziere des Militärmusikdienstes.
Das ist kein Vorwurf an dich, ist ja auch nicht offensichtlich.

Zitat
Ich habe mich bereits mit einigen Personalern in Verbindung gesetzt und mich auch an die Rechtsberatung meiner Rechtsschutz gewandt:
Alle sind der Meinung die Bundeswehr hätte mir insbesondere aufgrund der Dienstzeitfestsetzung und dem Dienstgrad eine andere Verwendung vorschlagen MÜSSEN.
Puh, dann mögen sich diese Leute mal den Kommentar zum SG durchlesen.
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ulli76

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Ähm- Entlassen werden, Gesundheit und Studium auf die Reihe bekommen und dann mit absolviertem Studium zurück kommen? Gerade in der Medizin kann man relativ problemlos weiterstudieren solange man nicht "totgeprüft" ist.
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Franke07

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@Ralf
Womit wir wieder bei der Diskussion wären Lt(SOA) = Offz?
Ich bin in der Reserveverwendung dann ja auch normaler Leutnant und wäre das bei Wiedereinstellung noch genauso ohne weiter Laufbahnlehrgänge und Co.

@ulli76:
Studium ohne Bw auch aufgrund der äußeren Umstände nicht möglich.
Bin quasi totgeprüft auch wenn ein Härtefall noch machbar wäre.
Zurück zur Bw wenns jetzt nicht schnell genug gehen kann bei den Beamten die das bearbeiten? Nein danke.
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Ralf

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Zitat
Womit wir wieder bei der Diskussion wären Lt(SOA) = Offz?
Ich bin in der Reserveverwendung dann ja auch normaler Leutnant und wäre das bei Wiedereinstellung noch genauso ohne weiter Laufbahnlehrgänge und Co.
Hatte ich diskutiert? Nicht dass ich wüsste.
Es gibt Unterschiede in den Laufbahnen TrD, SanD, MilMus und GeoInfoD. Wer sagt denn, dass du als RDL in der Laufbahn  TrD übernommen werden würdest?
Und was soll die Diskussion? Du hattest gefragt, ob das korrekt abgelaufen ist, ich habe dir die Auslegung des SG dargelegt. Da interessiert doch deine oder meine Interpretation nicht wirklich, oder?

Die unterschiedlichen Anwärterdienstgrade findest du auch in der SLV §31 spricht von SanOA und geht bis Stabsarzt.
Zitat
(4) Die Ausbildung zum Sanitätsoffizier endet mit der Beförderung zum Stabsarzt, Stabsveterinär oder Stabsapotheker.

Zitat
Zurück zur Bw wenns jetzt nicht schnell genug gehen kann bei den Beamten die das bearbeiten? Nein danke.
Warum willst du denn dann "bei diesen Beamten" bleiben?
« Letzte Änderung: 22. Mai 2018, 19:58:08 von Ralf »
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Franke07

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Das mit der Diskussion war ja auch nicht persönlich gemeint. Wenn man die ganzen SanOA-betreffenden Beträge verfolgt fällt lediglich auf, dass die rechtliche Stellung der Leutnante bestenfalls fragwürdig ist und die Beförderung ja auch nur nötig ist, weil so lange Standzeiten (bis Ende des Studiums) für OFR nicht vorgesehen sind.

Wer sagt das nicht, zumal für die Reserve ja vom BMVg großes geplant ist und momentan viele Möglichkeiten geschaffen werden?

Hier geht es ja nur bedingt um persönliche Interpretation.
Wer eine Offiziersprüfung ablegt und besteht ist Offizier (So lächerlich diese Prüfung im Falle der SOA auch sein mag)
Bei Änderung der Verwendung oder Wiedereinstellung bleibt das ja auch so, ob man will oder nicht.
Ich sehe da halt wirklich ein Problem in der Auslegung dieses Gesetzestextes der wrsl einfach noch nicht auf dem Rechtsweg infrage gestellt wurde, weil die meisten SOA-Kameraden wohl wirklich nur wegen des Studienplatzes und des Geldes wegen zum Bund sind.

Mit "diesen Beamten" waren auch wirklich die die Entlassung bearbeitenden Beamten vom BAPers in Köln gemeint und nicht der Kameradenkreis.
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Andi8111

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Stell halt nen Antrag auf Laufbahnwechsel in die Laufbahn der Truppenoffiziere.
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Ralf

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Die Auslegung ist doch klar, wenn du dir die SLV §31 anschaust. Dort ist geregelt, wer als SanOffz-Anwärter zählt. An der Auslegung liegt es also nicht. Den entsprechenden Satz hatte ich zitiert. Stell halt einen Antrag auf Übernahme zum OffzTrD.

Ich habe als Personalführer damit keine guten Erfahrungen gemacht. Mein "Paradefall", eine Frau Lt noch zur Zeiten Vor-und Hauptdiploms, habe ich im 7. Jahr von SanOA Leutnant in den TrD übernommen und sie bekam eine 2. Chance ein Studium anzufangen. Sie wollte IT studieren. Hat sie angefangen. Ende 1. Studienjahres krank geworden, Rückstufung in der StudCrew (nunmehr 8. Jahre). Ende des neuen ersten Studienjahres schlechte Leistungen, aber UniBw attestiert, dass ein Studiengangwechsel mglw. erfolgsversprechend sei. Also Wechsel Studiengang und Rückstufung (nunmehr 9. Jahre). Studierte 1,5 Jahre (also 10,5 Jahre) dann schwanger, Mutterschutz, Geburt. Elternzeit genommen von 12 Monaten (nunmehr 12. Jahre). Aufgrund der Versäumnisse erneut in das 2. Studienjahr zurückgestuft und studiert ein Jahr (nunmehr 13. Jahre). Sieht nicht gut aus im Studium...schwanger. Wieder ein Jahr Elternzeit (nunmehr 14,5 Jahre). Wiedereintritt ins Studium, halbes Jahr studiert, Vordiplom nicht bestanden (nunmehr 15 Jahre). Hatte sie immer wieder um 1 bzw. 2 Jahre weiter festgesetzt.
Also nun Ablösung vom Studium und damit Überführung in den Ausbildungsgang ohne Studium, Dienstzeit zum OLt mehr als erfüllt, also als Belohnung zum Studienabbruch die Beförderung OLt. Noch 1 Jahr Dienstzeit.
Weiterverpflichtung beantragt, Chef Gott sei Dank abgelehnt. Beschwerde, Klage. Mittlerweile nach 16 Dienstjahren ausgeschieden (16 Jahre nichts gebracht, außer viel Geld gekostet und kassiert). Noch 1,5 Jahre weitere Klageverfahren, immer abgeschmettert.
Obwohl das schon 15 Jahre her ist, kann ich mich noch an den Namen erinnern. Von meinen Handvoll SanOA, die ich in den TrD übernommen habe, hat nur einer reüssiert.
Was hat das mit dir zu tun? Mglw. nichts, aber es zeigt, dass es manchmal gut ist, wenn man sich trennt, weil man die gegenseitigen Erwartungen nicht erfüllen kann. Es kann schon seinen Grund haben, warum man gescheitert ist.

Edit: Nachtrag: was würdest du überhaupt studieren wollen und in welche Verwendung als OffzTrD gehen?
« Letzte Änderung: 23. Mai 2018, 07:11:15 von Ralf »
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