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Autor Thema: Dienstantritt und derzeitiger Arbeitgeber  (Gelesen 6995 mal)

TomTom2017

  • Gast
Antw:Dienstantritt und derzeitiger Arbeitgeber
« Antwort #15 am: 17. Mai 2018, 23:17:18 »

Alles klar danke euch für die hilfreichen Antworten  :)

Habe aber immernoch eine Frage  ::)
Reicht es wenn ich meinem Arbeitgeber Bescheid sage wann ich zum Bund gehe und ihn auf das ArbPlSchG. Hinweise oder muss ich ihm die Zettel die ich bekommen habe abkopieren?
Er muss ja nicht unbedingt wissen wo genau ich hingehe oder?

Lese mal bitte, bitte den § 1 Abs. 3 ArbPlSchG durch, da steht doch alles drin (https://www.gesetze-im-internet.de/arbplschg/__1.html). Ansonsten drehen wir uns im Kreis.

Er muss es nicht wissen, aber was wo liegt das Problem, wenn er es weiß?  ???
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TomTom2017

  • Gast
Antw:Dienstantritt und derzeitiger Arbeitgeber
« Antwort #16 am: 17. Mai 2018, 23:21:18 »

OK OK, habe es auch verstanden, tut mir leid. Aber hey, so habe ich auch noch etwas gelernt...
Sorry, wenn ich etwas dünnhäutig reagiert habe, aber ich habe diesbezüglich (in anderen Foren) viel falsches dazu gelesen. Und gerade hier können schwerwiegende Fehler passieren, die im schlimmsten Fall handfeste berufliche und wirtschaftliche Folgen für die Betroffenen haben können.
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Roadrunner76

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  • Beiträge: 81
Antw:Dienstantritt und derzeitiger Arbeitgeber
« Antwort #17 am: 17. Mai 2018, 23:55:36 »

Wäre es auch möglich die Einberufung erst nach der Probezeit bei meinem Arbeitgeber vorzulegen oder muss ich das jetzt wirklich zeitnah machen?
Ich will nämlich wirklich nicht das mein Chef dann Hass auf mich schiebt (der ist echt unberechenbar) und sich Dan Gründe raussucht mich rauszuwerfen, grade in der Probezeit. (...) Er muss ja nicht unbedingt wissen wo genau ich hingehe oder?

Zitat
Angst und Respekt sind nicht zwei Wege zum gleichen Ziel, sondern  machen  den  Unterschied  zwischen  schlechtem  und  gutem  Führungsverhalten  aus.
Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 2017 (59. Bericht)

Fragen hätte ich zum Thema auch: Ist es für das ArbPlSchG unerheblich, was man bei der BW macht? Im Gesetz ist die Rede von Grundwehrdienst und Wehrübung, FWD hat man dem Grundwehrdienst gleichgestellt, wie ich irgendwo gelesen habe. Findet sich der SaZ auch irgendwie im ArbPlSchG wieder?

Dem Arbeitgeber musst du unverzüglich informieren, § 1 Abs. 3 ArbPlSchG. Ich kann deine Bedenken nachvollziehen, aber du stehst erst unter dem Schutz des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbPlSchG), wenn du den Arbeitgeber informiert hast (§ 2 Abs. 1 ArbPlSchG).

Ist damit das Thema Probezeit definitiv vom Tisch?


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christoph1972

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Antw:Dienstantritt und derzeitiger Arbeitgeber
« Antwort #18 am: 18. Mai 2018, 00:09:21 »

Richtigerweise dürfte es sich wohl um eine Eignungsübung handeln. Dann gilt das Gesetz über den Einfluß von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse (Eignungsübungsgesetz)

Zu finden unter https://www.gesetze-im-internet.de/e_g/BJNR000130956.html

Sobald der AN dem AG die Teilnahme an einer Eignungsübung mitgeteilt hat, gilt § 2 Abs. 2 EÜG, dass die Beweislast zu Gunsten des Eignungsübenden bei einer Kündigung umkehrt. Sollte der AG nach Kenntnisnahme der Ladung zur Eignungsübung den AN kündigen. so ist der AG in der Pflicht in einem Kündigungsschutzprozess die gesetzliche Vermutung, dass er aus Anlass der Teilnahme an der Eignungsübung gekündigt hat, zu widerlegen.
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Ralf

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Antw:Dienstantritt und derzeitiger Arbeitgeber
« Antwort #19 am: 18. Mai 2018, 05:43:29 »

Sicher, dass er eine EÜ macht? Das lässt sich m.E. nicht aus den Ausführungen herauslesen, ist aber auch erst einmal ohne Belang, da beides den Arbeitsplatzschutz beinhaltet.

Zitat
Fragen hätte ich zum Thema auch: Ist es für das ArbPlSchG unerheblich, was man bei der BW macht? Im Gesetz ist die Rede von Grundwehrdienst und Wehrübung, FWD hat man dem Grundwehrdienst gleichgestellt, wie ich irgendwo gelesen habe. Findet sich der SaZ auch irgendwie im ArbPlSchG wieder?
Auch da bitte im ArbPlSchG schauen: §16a.

Zitat
Ist damit das Thema Probezeit definitiv vom Tisch?
Die Frage verstehe ich in dem Zusammenhang nicht.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Roadrunner76

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  • Beiträge: 81
Antw:Dienstantritt und derzeitiger Arbeitgeber
« Antwort #20 am: 18. Mai 2018, 09:44:14 »

Danke Ralf, ich sollte Gesetze wirklich immer zu Ende lesen   :o

Zitat
Ist damit das Thema Probezeit definitiv vom Tisch?
Die Frage verstehe ich in dem Zusammenhang nicht.
Ich verstehe das so, dass mit der Abgabe der "Aufforderung zum Dienstantritt" beim AG das ArbPlSchG greift, unabhängig von meinem aktuellen Status (befristet, unbefristet, Probezeit).

Sony 2009, da du anscheinend einen "verhaltensauffälligen" Chef hast, solltest du, falls dieser, trotz Kündigungsschutzes, tatsächlich beginnt, Gründe für eine geplante Kündigung zu sammeln, alle besonderen Vorkommnisse sauber dokumentieren (Ort, Datum, Uhrzeit, kurze Beschreibung der Situation). Deine Ausbildung liegt ja noch nicht lang zurück und Berichtsheftführung ist dir möglicherweise nicht fremd. So ein "Bericht" kann in einem möglichen Arbeitsgerichtsprozess sehr hilfreich sein.

 
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