Danke, Ralf. Das hab ich jetzt verstanden.
Kann mir jemand den Unterschied zwischen Flugberaterfeldwebel und Flugbetriebsfeldwebel erklären? Dazu konnte ich noch nicht so recht was finden. Und brauchen beide eine WFV III? (Warum eigentlich, die gehen doch nicht fliegen, oder?)
FlugberaterfeldwebelDer Flugberaterfeldwebel (FlugberaterFw) führt die Flugberatung aus festen und verlegbaren
Flugberatungsstellen im In- und Ausland für militärischen Luftverkehr unter Beachtung der militärischen,
zivilen, nationalen und internationalen Gesetze/Vorschriften durch.
Soweit gefordert, stellt er Flugberatungen für zivile Flüge, die Flugplätze der Bw nutzen, sicher.
Die Flugberatung schließt Beschaffung, Auswertung, Aufbereitung und Bereitstellung von dynamischen und statischen Luftfahrtdaten mit ein.
Im Rahmen nationaler und multinationaler Übungen / Einsätze im erweiterten Aufgabenspektrum der
Bundeswehr unterstützt er alle am Flugbetrieb beteiligten Stellen.
Darüber hinaus wird er in nationalen und internationalen Stäben/Ämtern als Sachbearbeiter in
unterschiedlichen Aufgabenbereichen eingesetzt.
Er ist außerdem in der Lehre und Ausbildung des Flugberatungsdienstes tätig.
FlugbetriebsfeldwebelDer FlBtrbFw ist in Gefechtsständen der HöhKdoBehLw, in Gefechtsständen der NATO sowie in Geschwader-, Staffelgefechtsständen und S 3 - Navigationszentren eingesetzt.
Bis auf Geschwader - Ebene ist der FlBtrbFw für die Vorbereitung, Planung und organisatorische Durchführung sowie die Nachbereitung des Flugbetriebes verantwortlich.
In Gefechtsständen der HöhKdoBehLw und im Ausland ist er für die Lageunterstützung zuständig und nimmt Koordinationsaufgaben für die einzelnen Gefechtsstände bis Geschwaderebene wahr.
Im Rahmen von Auslandseinsätzen wird der FlBtrbFw in den Gefechtsständen der Einsatzgeschwader zur Koordinierung aller Flugbewegungen mit zivilen, militärischen und sonstigen Organisationen (NGO (Non goverment Organisation)) eingesetzt.