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Autor Thema: Frage zur möglichen Einstellung  (Gelesen 2745 mal)

Bubbes

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Antw:Frage zur möglichen Einstellung
« Antwort #15 am: 17. Mai 2018, 22:09:29 »


Vorgeschlagen wurde mir die TaktKomUffz SK.
Es liest sich spannend und auch der Berater meint, es ist abwechslungsreich und ich kann mich darin auch vorstellen.
Die einzige Voraussetzung ist, das ich einen Führerschein besitze.
Da die mögliche Einstellung 10/18 sein könnte, bleibt hier noch Zeit, den zu machen.

Sowas kann man mit Schule und Verkäufer machen????
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christoph1972

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Antw:Frage zur möglichen Einstellung
« Antwort #16 am: 17. Mai 2018, 23:58:32 »


Vorgeschlagen wurde mir die TaktKomUffz SK.
Es liest sich spannend und auch der Berater meint, es ist abwechslungsreich und ich kann mich darin auch vorstellen.
Die einzige Voraussetzung ist, das ich einen Führerschein besitze.
Da die mögliche Einstellung 10/18 sein könnte, bleibt hier noch Zeit, den zu machen.

Sowas kann man mit Schule und Verkäufer machen????

Formale Voraussetzung. Es gibt ja nicht umsonst den CAT-Test an den KarrC, um die fachspezifische Eignung festzustellen. Es gibt auch durchaus unterschiedliche Arten von "Sonderschulen". Es ist nicht jeder Sonderschüler immer gleich "lernbehindert" oder "intelligenzgemindert".

Aber 5 x fahren ohne Führerschein, bescheinigt zumindest nicht unbedingt Einsicht in das Unrecht der Tat. Von der erforderlichen charakterlichen Reife für bestimmte Berufe ganz zu schweigen ....
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Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

KlausP

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Antw:Frage zur möglichen Einstellung
« Antwort #17 am: 18. Mai 2018, 07:46:39 »

Fünf mal beim Fahren ohne Führerschein erwischt worden! Entscheidend für die Einstellung ist aber nicht die Bewährungszeit (hier: 6 Jahre) sondern die Strafe selbst. Die hatten noch gar nicht genannt, oder ich habe es überlesen.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

erwischt

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Antw:Frage zur möglichen Einstellung
« Antwort #18 am: 18. Mai 2018, 08:20:18 »

5 mal erwischt worden, wenn ich sehe wie selten man Kontrolliert wird, dann kann man davon ausgehen das der TE täglich ohne Führerschein unterwegs ist.

Zum Thema:
Ich meine auch das die Bewerbung zu früh ist, strafe absitzen und nach 1 bis 2 Jahren ohne Zwischenfälle, sind die Chancen auf bedeutend höher genommen zu werden.
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Bubbes

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Antw:Frage zur möglichen Einstellung
« Antwort #19 am: 20. Mai 2018, 12:15:46 »


Vorgeschlagen wurde mir die TaktKomUffz SK.
Es liest sich spannend und auch der Berater meint, es ist abwechslungsreich und ich kann mich darin auch vorstellen.
Die einzige Voraussetzung ist, das ich einen Führerschein besitze.
Da die mögliche Einstellung 10/18 sein könnte, bleibt hier noch Zeit, den zu machen.

Sowas kann man mit Schule und Verkäufer machen????

Formale Voraussetzung. Es gibt ja nicht umsonst den CAT-Test an den KarrC, um die fachspezifische Eignung festzustellen. Es gibt auch durchaus unterschiedliche Arten von "Sonderschulen". Es ist nicht jeder Sonderschüler immer gleich "lernbehindert" oder "intelligenzgemindert".

Aber 5 x fahren ohne Führerschein, bescheinigt zumindest nicht unbedingt Einsicht in das Unrecht der Tat. Von der erforderlichen charakterlichen Reife für bestimmte Berufe ganz zu schweigen ....

Die Schulform ist erstmal egal, aber Verkäufer??? Das wunderte mich.
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